Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
48/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
03.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 22.11.2011 
Gemeindevertretung 06.12.2011 

Betreff:
Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung

Sachverhalt:
Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Waabs enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.
Bei Besteuerung von gefährlichen Hunden sollte die Hundesteuer in vierteljährlichen Teilbeträgen erhoben werden (siehe Artikel 4)

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen,
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden,
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.


Abstimmungstext:
Die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung