Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
55/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
18.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 06.12.2011 

Betreff:
1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 Waabs
für das Gebiet "Seeblick, Waterblick" in Langholz
b) Beschluss des Durchführungsvertrages

Sachverhalt:

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.


Abstimmungstext:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.



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Gunnar Bock
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf Durchführungsvertrag
Entwurf Vorhaben- u. Erschließungsplan (VEP)