Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss | 21.02.2012 |
Betreff: |
Sachstandsbericht zu den Pappelreihen an der Strandzufahrt Klein-Waabs |
Sachverhalt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Am 15.09.2011 wurde im Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss unter TOP 17 „Anfragen und Bekanntgaben“ darüber beraten, wie mit den Pappeln umzugehen sei. Der Protokolltext sei hier kurz zitiert: “ Die Ausschussvorsitzende fragt nach dem weiteren Vorgehen mit den Pappeln auf dem Weg zum Strand. Grundsätzlich soll eine Fällung in Betracht gezogen werden. Vorab soll die Fa. Stuhr noch einmal eine Inaugenscheinnahme vornehmen. Weiterhin soll im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses hierüber erneut beraten werden. Bis dahin wird die Verwaltung gebeten, ein entsprechendes Kostenangebot für die Fällung der Bäume einzuholen. “ Auf diesen Protokolltext hin hat Herr Andresen mit Herr Stuhr telefoniert und seine Einschätzung eingeholt. Er erklärte, dass er, ohne in die genaue Prüfung einzusteigen, als ortskundiger Sachverständiger, die Tendenz feststellen kann, dass die Bäume nicht als abgängig zu befunden sind. Sollte er mit der Erstellung eines offiziellen Gutachtens beauftragt werden, so werde er anschließend kein Angebot für die zu ergreifenden Maßnahmen abgeben. Ihm könnte ansonsten ein Zusammenhang zwischen Befund und wirtschaftlichem Interesse nachgesagt werden. Da es bis zum 06.12.2011 noch keinen Beschluss zur Fällung der Pappeln gab, hat Herr Andresen auf die Einholung eines konkreten Angebotes verzichtet, sondern vielmehr die Kosten für die Fällung nebst Ersatzpflanzung geschätzt. Basis für diese Schätzung war das Ergebnis eines Ortstermins mit Herrn Obitz von der UNB. Herr Andresen wollte ohne schriftliche Genehmigung für die Fällung keinen Unternehmer mit diesem Thema behelligen. Nachdem am 06.12.2012 beschlossen wurde, einen Fällantrag für die Pappeln zu stellen, wurde diesem Beschluss entsprechend mit Datum 13.12.2011 ein schriftlicher Antrag bei der UNB gestellt. Die Fällung wurde mit Schreiben der UNB vom 30.12.2011 genehmigt (siehe Anlage). Nachdem diese Genehmigung vorlag, hat Herr Andresen schriftlich um Abgabe von Angeboten für die Fällung gebeten. Zwei schriftliche Angebote liegen vor. Eines weist eine Summe von 12.423,60 € aus, das andere erklärt, dass dem Aufwand für die Fällung der Pappeln die Verwertung des Holzes entgegensteht und daher die Fällung und Verwertung für 0,00 € angeboten wird. Am 26.01.2012 lehnt die Gemeindevertretung einen Antrag auf Aufhebung des „Fällbeschlusses“ vom 06.12.2011 mit 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen ab. Ende der 5.KW 2012 wird bekannt, dass der BUND die Rechtmäßigkeit der Fällgenehmigung in Frage stellt und die Möglichkeit einer Klage gegen den Genehmigungsgeber, den Kreis RD-Eck, prüft. Im Landschaftsplan der Gemeinde Waabs vom 11.09.1997 sind die Bäume als Baumreihe verzeichnet. Die Böschungsflurstücke am Weg zum Strand sind Eigentum der Gemeinde Waabs (siehe Anlage). Angepasste Kostenschätzung: Die Fällgenehmigung sieht ein Pflanzgebot mit Stieleichen vor. Herr Andresen hat sich erkundigt und erfahren, dass Stieleichen als Hochstamm 14-16 derzeit und in absehbarer Zeit schwer in der Stückzahl lieferbar sind. Daher sind die Preise vergleichsweise hoch.
Hinweise:
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Abstimmungstext: |
keiner, da nur Sachstandsbericht |
Anlagen: |
Genehmigung vom 30.12.2011 ALK-Auszug |