Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
12/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
20.01.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 21.02.2012 
Gemeindevertretung 19.03.2012 

Betreff:
Stellungnahme der Landesplanung zum altengerechten Wohnen in Kleinwaabs sowie zur Bebauung der Ortsmitte Großwaabs

Sachverhalt:

Am 27.09.2011 hat die Gemeinde sich mit der Überplanung folgender Vorhaben befasst:
  1. altengerechtes Wohnen in Kleinwaabs
  2. Siedlungsentwicklung in der Ortsmitte Großwaabs
Die Gemeinde sprach sich grundsätzlich positiv zu beiden Vorhaben aus, es sollte jedoch vorerst eine Stellungnahme bei der Landesplanungsbehörde eingeholt werden, bevor weitere Schritte unternommen werden.

Die Stellungnahme liegt inzwischen vor.
Zusammenfassend ergibt sich folgende landesplanerische Bewertung der vorgelegten
Planungen:

1. Im Hinblick auf die Relation des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens und der freien
Bauplätze in den vorhandenen B-Plan-Gebieten einerseits und des Umfangs der geplanten
Seniorenwohnanlage am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Kleinwaabs
andererseits stehen dieser Planung Ziele der Raumordnung entgegen.
Eine andere landesplanerische Bewertung ergäbe sich möglichweise dann, wenn dieses
Projekt durch Umplanung des bestehenden und lediglich teilweise ausgenutzten
B-Plan-Gebietes 25 realisierbar wäre und damit die Neuinanspruchnahme von Flächen
entfallen würde. Die Gemeinde Waabs sollte diese Alternative prüfen. Die in den
Planungsgesprächen aufgeworfenen Fragen zum Umfang der Seniorenwohnanlage
und ihrer geplanten Ansiedlung in einem Nicht-Siedlungsschwerpunkt wären in diesem
Zusammenhang ebenfalls zu untersuchen. Insofern stelle ich für diese Alternativplanung
eine abschließende Stellungnahme zurück.

2. Auch der geplante B-Plan 34 verstößt gegen Ziele der Raumordnung (Umfang der
Siedlungsentwicklung). Ein Ziel der Raumordnung ist jedoch auch die Förderung der
Innenentwicklung. Insofern kann hinsichtlich einer kleinteiligen Bauflächenausweisungen
im Umfang von 4-6 Wohneinheiten (z. B. B-Plan 34) in einigen Jahren überprüft werden, ob sich die Rahmenbedingungen (u. a. Baufortschritt in den B-Plan-Gebieten 25 und 29, Ausschöpfung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens, demografische Entwicklung) entscheidend geändert haben, so dass eine Neubewertung der obendurchgeführten Berechnungen zum wohnbaulichen Entwicklungsrahmen möglich erscheint.
Ich weise schon jetzt darauf hin, dass in diesem Falle aus landesplanerischer Sicht dann eine Gesamterhebung und Auseinandersetzung mit den Innenentwicklungspotenzialen und weiteren F-Plan-Reserveflächen erforderlich ist.


Abstimmungstext:

Seniorenwohnanlage
Es wird beschlossen, dass das Thema trotz der widrigen Begleitumstände weiter verfolgt werden soll. Die Fraktionen werden beraten, ob sie politisch aktiv werden. Die Aktion kommt aus den Reihen der Kommunalpolitik. Die Verwaltung hat zunächst nichts zu veranlassen.

Entwicklung Ortsmitte Groß-Waabs
Dieses Thema wird bis auf weiteres zurückgestellt.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Landesplanerische Stellungnahme vom 06.01.2012