Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
13/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
20.01.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlichöstliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt:

Der Betreiber der Swin-Golfanlage in Sophienhof ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf einer ca. 2 ha großen Fläche eine Fußballgolf-Anlage zu errichten. Die vorangegangenen Planungen hinsichtlich einer Indoor-Halle möchte der Betreiber nicht weiterführen. Diese Fläche ist derzeit weder vom Flächennutzungsplan noch vom Bebauungsplan Nr. 30 überplant.
Erforderlich wird hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes.


Abstimmungstext:

  1. Der Aufstellungsbeschluss für eine 6. F-Planänderung vom 27.09.2011 wird hiermit aufgehoben (Indoor-Halle).
  2. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt,
    die für das Gebiet "Südlichöstliche Erweiterung der Swin-Golfanlage in Sophienhof“ folgende Änderung der Planung vorsieht:
    Ausweisung einer Fläche für Fußball-Golf
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg, mit der Ausarbeitung der Umweltbelange das Büro Pro Regione in Flensburg beauftragt werden.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  7. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:

Antrag vom 13.12.2011 mit Planzeichnung