Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Vorlage
25/2012
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
08.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 21.02.2012 

Betreff:
Nutzung des DLRG-Gebäudes am Waabser Strand

Sachverhalt:

Für Zwecke der DLRG (Sommer-Badesaison) wird die Unterkunft ca. 6 Wochen lang im Jahr genutzt.

Seit geraumer Zeit werden Überlegungen angestellt, das Gebäude am Kleinwaabser Strand, das direkt am Wasser gelegen ist, „attraktiver“ bzw. zugunsten allgemeiner Interessen möglichst ganzjährig nutzen zu können. Das Gebäude am Waabser Strand wurde ca. 1983 errichtet zur Unterbringung der DLRG-Aufsicht. Hierfür wurden öffentliche Mittel verwendet. Eine Zweckbindung liegt nicht mehr vor. Inwieweit eine Nutzungsänderung des Gebäudes möglich ist, muss anhand baurechtlicher Vorschriften geprüft werden.

Im Gebäude befindet sich außerdem seit vielen Jahren ein Kiosk. Die Pachtzeit des vorherigen Pächters endete mit Ablauf des Jahres 2011. Die Verpachtung wurde neu ausgeschrieben.

Am 09.02.2012 fand eine gemeinsame Begehung des Gebäudes und Außenbereiches statt. Zu diesem Termin waren Mitglieder des Bau-, Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Touristik eingeladen.

Federführend für die weitere Vorgehensweise ist vorerst der Bauausschuss. In diesem Gremium ist die Angelegenheit grundsätzlich zu beraten.


Weitere Informationen, zusammengetragen zwischen dem 10. und 17.02.2012:

Herr Andresen hat zwischenzeitlich nach Unterlagen vom Bau des Gebäudes recherchiert. Folgende Unterlagen, die dieser Vorlage beigefügt sind, wurden gefunden:
  1. Baubeschreibung

Die Dämmung des Estrichs mit 4 cm Stärke und die des Daches mit 10 cm Stärke entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und kann keinen wirtschaftlichen Ganzjahresbetrieb des Gebäudes gewährleisten. Die zweischaligen Wände sind gänzlich ungedämmt und tragen ebenfalls zu dieser Einschätzung bei.
  1. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt und Ansichten)
  1. Ergebnis eines Planungsgesprächs vom 15.09.2010      

Bereits am 15.09.2010 wurde die Umgestaltung / Umnutzung des Gebäudes und des Geländes mit der Planungsrunde diskutiert. Das Ergebnis wurde von Frau Blaase protokolliert.
Fazit: Umnutzung zur ganzjährigen, gastronomischen Nutzung nur über ein Bauleitverfahren. Der Erfolg eines Verfahren wurde bereits damals stark in Zweifel gestellt.
  1. Auszug aus der Statik vom 13.02.1983

Die auskragenden Betonlaubengänge sind monolitisch mit der Geschossdecke betoniert. Es gibt keine thermische Trennung. D.h. bei einer ganzjährigen Umnutzung muss im Sinne einer ganzheitlichen energetischen Sanierung dieser Problempunkt baukonstruktiv gelöst werden. Dieses dürfte relativ kostenintensiv sein.

Sonstiges:

Thema Bepflanzung der Hänge und des ersten Bereichs auf der Steilküste Richtung Langholz:
Bereits 1974 wurde an diesem Standort ein Strandgebäude geplant. Diese Planung wurde 1975 bis zur Bauantragsstellung vorangetrieben. (Nebenbei bemerkt handelte es sich um ein Gebäude, welches fast 1:1 dem DLRG-Gebäude in Fischleger-Strand entsprach). In diesem Zusammenhang wurde eine Windschutzpflanzung geplant / verlangt. Der in den Akten enthaltene Schriftverkehr mit Forstbehörde / Waldverein ... lässt vermuten, dass die Pflanzung demzufolge tatsächlich aus diesem Grunde angelegt wurde.

Idee der Verwaltung:
In Top 11 der Sitzung (Vorlage 6/2012) wird darauf hingewiesen, dass als Ausgleich für die Nassbaggergutverbringung wahrscheinlich Steinfelder vor der Küste von Waabs, u.a. auch vor dem Klein-Waabser Strand angelegt werden. Dabei handelt es sich um Flächen (ca. 1 ha), auf denen in mindestens 6 m Wassertiefe Findlinge abgelagert werden. Diese sollen dann nicht dem Küstenschutz dienen, sondern einen besonderen Lebensraum für Algen, Muscheln ... bilden. Möglicherweise könnte das Steinfeld so ausgebildet werden, dass es eine attraktive Stelle für Taucher würde. Sollte dieses gelingen, so könnte das Gebäude möglicherweise neben der Unterbringung der DLRG noch als Tauchbasis dienen. Für diesen Fall ließe sich möglicherweise ein Projekt entwickeln, welches von der Aktiv-Region gefördert würde. Die Betonung liegt ausdrücklich auf „möglicherweise“.

Thema Aufhebung der Badestelle und der Bewachung des Strandes in Klein-Waabs:
Herr Kinza erklärt, dass das Ordnungsamt die Aufhebung genehmigen muss. Seiner Auffassung nach, muss eine Aufhebung zusammen mit der DLRG genau überlegt und Vor- und Nachteile sollten genau gegeneinander abgewogen werden. Ferner ist die Badestelle bei der EU registriert. Ob die EU- Badestelle und kostenpflichtige Beprobung aufgehoben werden können, ist nicht absehbar.


Abstimmungstext:

keiner



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:

1. Baubeschreibung
2. Zeichnungen
3. Ergebnis des Planungsgesprächs vom 15.09.2010
4. Auszug aus der Statik
5. Skizze Windschutzbepflanzung 1975