Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss | 21.02.2012 |
Gemeindevertretung | 29.02.2012 |
Betreff: |
Fortführung der Aufstellung des Kanalkatasters für die Gemeinde Waabs |
Sachverhalt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachdem in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss am 26.05.2011 beschlossen wurde, die Vermessung des Systems durchzuführen, kann nunmehr das Ergebnis dieser Vermessung vorgetragen werden. Die Vor-Ort-Arbeiten wurden im vergangenen Sommer / Herbst erledigt und die Datenverarbeitung anschließend durchgeführt. Im Ergebnis können jetzt die sogenannten „Vorläufigen Lagepläne Bestand Abwasser“ vorgelegt werden. Darin sind alle vermessenen Punkte georeferenziert in einem, auf der ALK basierenden Lageplan, eingezeichnet. Soweit die Verknüpfungen zwischen den Punkten eindeutig sind, wurden diese auch bereits hergestellt. Vergleich wesentlicher vorläufiger Massen mit den Schätzmassen aus 2009 (damals basierend auf den vorhandenen Papierplänen)
Es ist ersichtlich, dass derzeit bereits 25 % mehr Schächte gefunden wurden, als in den Papierplänen verzeichnet sind. Gleichzeitig kann man feststellen, dass entweder ein Großteil der Grundstücksanschlussschächte nicht freigelegt wurde, oder dass ein Großteil der Grundstücksanschlüsse gar keinen Übergabeschacht besitzen. Die übrigen Annahmen aus 2009 scheinen in etwa der Realität zu entsprechen. Allerdings wird erst das Ergebnis der Leitungsinspektion und die Sachdatenübernahme in die EDV letzte Gewissheit über die tatsächlichen Massen bringen. Mittels der neu gewonnenen Massen (Vordersätze) wurden die Kosten für die Aufstellung des Katasters neu berechnet. Die Vermessung- und Ingenieurleistungen lassen sich danach auf rund 88.000 € beziffern. Die Kosten für die Reinigung und Inspektion der Kanäle wurden anhand heutiger Marktpreise vom Ingenieurbüro Meyer berechnet. Die Zusammenfassung der Titelsummen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Daraus lassen sich 3 Varianten verschiedenen Umfangs herleiten:
zu 2: Wenn auf die Schachtinspektion (EDV-gestützte Laserscannung) verzichtet wird, dann müssen die Schächte manuell in Form und Ausrichtung der Gerinne, Zu- und Abläufe sowie deren Zustand aufgenommen werden. Dieser manuelle Aufwand im Vergleich zur EDV-gestützen Aufnahme macht nur einen preislichen Vorteil von rund 10.000 € aus. Daher können die Kostensummen der Titel 10 und 11 nicht in Gänze entfallen. Das Ergebnis der manuellen Aufnahme liefert allerdings auch nur eine wesentlich eingeschränktere Aussagekraft. Gerade in der Gemeinde Waabs mit den vielen Ortsteilen und den sehr unterschiedlichen Kanalaltersstrukturen (alte, übernommene sogenannte Bürgemeisterkanäle) kann nicht empfohlen werden, hierauf zu verzichten. zu 3: Diese Variante kann empfohlen werden. Es würden die Hauptkanäle Schmutz- und Regenwasser gereinigt und inspiziert. Die Grundstücksanschlussleitungen würden, soweit es möglich ist, im ungereinigten Zustand inspiziert. Über die Inspektion lässt sich nicht nur der Zustand bzw. die Durchgängigkeit ermitteln, sondern über die Ortung der Kamera lässt sich auch der Verlauf und die Lage der Anschlussleitungen goreferenziert dokumentieren. Dieses ist insbesonderebei den fast 300 nicht aufgefundenen Grundstücksanschlussschächten von Bedeutung. Diese Anschlüsse lassen sich im Zweifel auch ohne die Existenz von Grundstücksübergabeschächten eindeutig einmessen. Bei dieser Vorgehensweise wird ein vernünftiges, brauchbares und aussagekräftiges Kataster entstehen. zu 4: nicht empfehlenswert ! Sollte man weitere Abstriche machen, so wird kein Kataster, sondern nur eine „Fragmentauskunft“ entstehen, die nur sehr bedingt nutzbar und aussagekräftig ist. Das daraus, und den gewonnenen Zustandsdaten abzuleitende Sanierungskonzept wird seitens des Ingenieurbüros immer unter dem Vorbehalt stehen, nur unvollständige Kenntnisse vom Kanal erlngt zu haben (Quasi werden frühzeitig schon Bedenken i.S.d. VOB geäußert werden). Zur finanziellen Ausstattung der Sonderrücklage Abwasser: Rücklagenstand zum 01.01.2012: 692.646 € Investitionen 2012 in der Summe 51.000 € (Technik auf der Kläranlage) Terminplanung: Die Ausschreibung und Vergabe der Reinigungs- und Inspektionsdienstleistungen sollte bis Mitte April 2012 erfolgen, so dass die Aufträge Ende April erteilt werden können. Den Firmen sollte eine Ausführungsfrist von einem Jahr eingeräumt werden, da bei kurzen Fristen ansonsten hohe Preise zu erwarten sind. Das fertige Kataster nebst dem Sanierungskonzept soll die Gemeinde bis Ende 2013 bei der Aufsichtsbehörde vorlegen. Es wurde in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde vereinbart, dass die geltende Frist bis zum Februar 2012 ohne Konsequenzen um fast 2 Jahre verlängert wird. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Aufstellung des Katasters fortzuführen. Es wird die im Sachverhalt dargestellte Variante 3 gewählt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen zu veranlassen und die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Eine weitere Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung oder dem Finanzausschuss soll erfolgen. |
Anlagen: |
Zusammenstellung der Kostenberechnung vom 03.02.2012 |