Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
38/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Carsten Scheller   
 
25.04.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 22.05.2012 
Gemeindevertretung 05.06.2012 

Betreff:
Verkehrsregelung im Kreuzungsbereich Strandweg / Strandbek

Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung v. 28.02.2012, hier: „Im Bereich Strandweg soll eine „Minimallösung“ in Form einer „gestrichelten Linie“ zur Verdeutlichung der Situation mit einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unter Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung umgesetzt werden“ wurde die Verkehrsaufsicht angehört.

Wie bereits in der Stellungnahme vom 07.02.2012 dargelegt, ist bei der Ausweitung der Tempo-30-Zone die Regelung rechts-vor-links Bestandteil der Zone, so dass auch die Verkehrsaufsicht nunmehr dahingehend Stellung nimmt, dass
- entweder die Vorfahrtregelung der Straßen Strandbek / Strandweg (zzgl. gestrichelter Linie zur Verdeutlichung des Vorfahrtstraßencharakters) durch Beschilderung geändert wird
- oder die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone umgesetzt wird mit der Folge der rechts-vor-links-Regelung.

Dem „Misch-Beschluss“ der Gemeindevertretung v. 28.02.2012 einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unter Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung wurde erwartungsgem. nicht gefolgt.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone über den Kreuzungsbereich Strandbek / Strandweg hinaus zu beantragen.



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Carsten Scheller
-Verwaltung-

Anlagen:
Schreiben der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde v. 21.03.2012