Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung v. 28.02.2012, hier: „Im Bereich Strandweg soll eine „Minimallösung“ in Form einer „gestrichelten Linie“ zur Verdeutlichung der Situation mit einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unter Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung umgesetzt werden“ wurde die Verkehrsaufsicht angehört.
Wie bereits in der Stellungnahme vom 07.02.2012 dargelegt, ist bei der Ausweitung der Tempo-30-Zone die Regelung rechts-vor-links Bestandteil der Zone, so dass auch die Verkehrsaufsicht nunmehr dahingehend Stellung nimmt, dass
- entweder die Vorfahrtregelung der Straßen Strandbek / Strandweg (zzgl. gestrichelter Linie zur Verdeutlichung des Vorfahrtstraßencharakters) durch Beschilderung geändert wird
- oder die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone umgesetzt wird mit der Folge der rechts-vor-links-Regelung.
Dem „Misch-Beschluss“ der Gemeindevertretung v. 28.02.2012 einer Ausweitung der Tempo-30-Zone unter Beibehaltung der bisherigen Vorfahrtregelung wurde erwartungsgem. nicht gefolgt.