Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" in Langholz - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - |
Sachverhalt: |
Am 09.10.2012 hat die Gemeindevertretung die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Seeblick-Waterblick“ in Langholz beschlossen. Das Verfahren ist nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren abzuwickeln, der F-Plan ist anzupassen. Wie bereits im Aufstellungsbeschluss erläutert, wird hier der Bereich des bisherigen Dorfgebietes in ein allgemeines Wohngebiet überplant. Auf eine Umweltprüfung kann im beschleunigten Verfahren verzichtet werden. Eine artenschutzrechtliche Stellungnahme ist ebenfalls nicht erforderlich lt. Auskunft der unteren Naturschutzbehörde des Kreises. |
Abstimmungstext: |
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Seeblick-Waterblick“ in Langholz und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Anlagen: |
Entwurf der 2. Änd. B-24 |