Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Haupt- und Finanzausschuss | 13.03.2013 |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Sachverhalt: |
Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen. Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepasst. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zum 01. Juni 2013 zu erlassen. |
Anlagen: |
Entwurf III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |