Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
16/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
22.02.2013

Beratungsfolge Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 13.03.2013 
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 09.04.2013 
Gemeindevertretung 25.04.2013 

Betreff:
Aufstellung von Straßenlaternen in Ludwigsburg Siedlung

Sachverhalt:

Seitens der Anwohner des Rothensander Wegs in Ludwigsburg wurde an die Gemeinde Waabs der Wunsch herangetragen, dass Straßenlaternen aufgestellt werden. Tatsächlich gibt es dort noch keine öffentliche Beleuchtung. Die einzige öffentliche Leuchte steht an der östlichen Bushaltestelle an der L26. Die Abrechnung des Stroms erfolgt pauschal mit dem Stromversorger, es gibt keinen richtigen Stromanschluss mit Zähler. Solche Lösungen stammen aus der Vergangenheit und werden heute vom Netzbetreiber nur noch für Einzellaternen geduldet. Daher macht es keinen Sinn, die Stromversorgung der gewünschten Straßenbeleuchtung in der Siedlung von der östlichen Bushaltestelle heranzuführen. Vielmehr muss ein neuer Stromanschluss vom Netzbetreiber hergestellt werden.
Die westliche Bushaltestelle besitzt zwar auch eine Leuchte im Buswartehäuschen, diese wird aber vom Gut Ludwigsburg über ein fliegendes Kabel mit Strom versorgt.

Um die Kosten für die Aufstellung von Straßenlaternen zu definieren, seien folgende Positionen benannt:
graphic
Gerundet betragen die Kosten also ca. 6.300 €.

Da es sich um den Neubau einer Straßenbeleuchtung handelt, muss die Gemeinde Waabs ihre Straßenausbaubeitragssatzung anwenden und von den Anliegern Ausbaubeiträge einfordern. Die Höhe der auf die Anlieger umzulegenden Summe wird mit Bezug auf die Straßenausbaubeitragssatzung (eingestuft als Hauptverkehrsstraße, 30% Umlage) geschätzt auf rund 1.900 €. Die genaue Beitragshöhe jedes inzelnen Anliegers muss durch die Finanzabteilung des Amtes ermittelt werden.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, nach einer positiven Anliegerbefragung am Rothensanderweg drei Straßenlaternen aufzustellen. Die Kosten von insgesamt rund 6.500 € werden anerkannt. Die Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Die Anliegerbeiträge sind durch die Verwaltung einzufordern. Die Folgekosten des Betriebs in Form von Zählergrundgebühr, Stromverbrauchskosten und Wartung werden anerkannt.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Luftbild mit einskizzierten Laternenstandorten
  • Ansichtsfoto