In der Hauptausschusssitzung vom 26.09.2013 wurde die Anhebung der Entschädigungssätze diskutiert. Der Bürgermeister und die Wehrführer erhalten den Höchstsatz nach der jeweiligen Entschädigungsverordnung. Nicht den Höchstsatz erhalten die Gemeindevertreter/innen (z. Zt. 50,- € monatlich pauschal) und die bürgerlichen Ausschussmitglieder (20,- € je Sitzung). Der Höchstsatz für eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter beläuft sich nach § 2 Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) z. Zeit auf 76,- €. Das Sitzungsgeld für bürgerliche Ausschussmitglieder hat nach § 12 EntschVO einen Höchstsatz von 31,- € pro Sitzung.
Eine Anhebung der beiden Sätze würde zusätzliche Kosten von ca. 4.500,- € im Jahr verursachen. Aus pragmatischen Gründen wäre für diese beiden Entschädigungen in der gemeindlichen Entschädigungssatzung auch der Höchstsatz aufzunehmen.
Für die monatliche Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden gibt es keine festgesetzten Summen. Diese Entschädigung darf nach § 9 (2) EntschVO bestimmte Sätze nicht überschreiten und der tatsächliche Aufwand mit dieser Funktion sollte berücksichtigt werden. Diese gehört, im Vergleich zu den anderen amtsangehörigen Gemeinden, mit 80,- € im Monat zu den höchsten Entschädigungen.