Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs vom 30.09.2009 hat die Gemeinde sich verpflichtet, jährlich eine Berechnung des zu verteilenden Anteils an den Aufwendungen für den Fremdenverkehr zu erstellen und diese von der Gemeindevertretung bestätigen zu lassen.
Die Aufwendungen und gegenzurechnenden Einnahmen sind aus dem Jahresabschluss 2012 des Abschnittes 79000 - Fremdenverkehr - der Gemeinde Waabs entnommen.
Aus der Berechnung ist zu ersehen, dass sich in 2012 ein Überschuss in Höhe von 6.741,67 € ergeben hat. Unter Berücksichtigung des Überschusses in Höhe von 1.639,82 € aus den Vorjahren ergibt sich ein Überschuss von 8.381,60 €. Dieser ist über eine Folgekalkulation auszugleichen.