Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
1/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Michael Eggers   
 
27.01.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 11.02.2014 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Weiteres Vorgehen bei der Unterhaltung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen im Gemeindegebiet

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 30.09.2014 wurde beschlossen, die Kosten für die Unterhaltung der Regenwasserrückhaltebecken bzw. die des Feuerlöschteiches zu schätzen. Im Zuge dessen wurde ein Antrag auf Zustimmung an die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gerichtet. Dem Vorhaben wird grundsätzlich zugestimmt, jedoch sind im Vorwege noch einige Randbestimmungen zu beachten. Vor der Schlammentnahme ist das auszukoffernde Sediment aus jedem Becken repräsentativ zu beproben und zu untersuchen. Je nach Belastungsgrad entscheidet sich, ob das Sediment zum Ausbluten am Beckenrand, mit oder ohne Dichtung, zwischengelagert werden kann oder ob es sofort abgefahren werden muss. Die Untersuchungsergebnisse sind dann durch ein Prüfungslabor der Unteren Wasserbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Abschließend erhält man von der UWB einen Bescheid, der auch die Auflagen der UNB beinhaltet. Um den knappen Zeitrahmen einzuhalten, ist es ratsam, vorab eine Abstimmung mit der UNB vorzunehmen, damit entsprechende Vorbereitungen vor der Entschlammung erledigt werden können. Demnach können im Vorfeld die Kosten für die Entsorgung ohne Voruntersuchung nicht eingeschätzt werden. Eine Anfrage an einen Lohnbetrieb für Baggerarbeiten ergab eine geschätzte Bruttogesamtsumme von ca. 8.000,00 € für die Auskofferung aller betroffenen Becken. Die vorläufig notwendige Beprobung der Becken durch ein zertifiziertes Labor schlägt mit ca. 1.200,00 € zu Buche. Der Rückschnitt des Bewuchses um die Regenwasserrückhaltebecken ist bereits in Abstimmung mit der UNB erfolgt.
Eine Anfrage an den kommunalen Schadensausgleich auf gesetzeskonforme Stellungnahme über die Art und Beschaffenheit von Zäunen zur Sicherung von Regenwasserrückhaltebecken bzw. Feuerlöschteichen gegen unbefugtes Betreten hat ergeben:
  • Der KSA empfiehlt grundsätzlich eine Einfriedigung von Regenwasserrückhaltebecken und Feuerlöschteichen mit einem Gitterstabzaun von mindestens 1,60 m bis 1,80 m Höhe, wenn damit gerechnet werden muss, dass Kinder unbeaufsichtigt an das Gewässer gelangen können und von der Beschaffenheit des Gewässers (z.B. steiles Ufer) Gefahren ausgehen. Die Gemeinde muss die Risikoabschätzung unter Berücksichtigung der angesprochenen Aspekte in eigener Verantwortung vornehmen.

Die geschätzten Kosten für die Herstellung eines 1,60 m hohen:

- Doppelstabmattenzaunes ca. 50 €/Lfdm.
- Wildschutzzaunes (Spaltpfähle u. Maschendraht) ca. 20 €/Lfdm.   


Die benötigte Umzäunung der Becken teilt sich in den Längen wie folgt auf:
  • Brunoslust gesamt ca. 370 m
  • Feuerlöschteich ca. 28 m
  • RRB Strandbek ca. 200 m


Abstimmungstext:

Folgende Vorgehensweise wird beschlossen:
  1. Ein zertifiziertes Labor wird mit der Beprobung der Schlämme aller Becken beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.200,00 €.
  2. Nach dem die Untersuchungsergebnisse der Schlammproben vorliegen, erfolgt die Schlammentnahme aus allen Becken mit der anschließenden Entsorgung gemäß der Vorgaben der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde.
  3. Die Regenrückhaltebecken Brunoslust werden komplett mit einem Wildschutzzaun (Spaltpfähle und/oder Recyclingpfähle u. Maschendraht) eingefriedet.
  4. Der vorhandene Jägerzaun um den Feuerlöschteich bleibt bestehen und wird nicht ersetzt.
  5. Beim Regenklärbecken Strandbek werden beide Einfahrten mit einem Tor geschlossen. Der Anlieger Heide wird aufgefordert, seinen Fußweg Richtung Beckengelände zu verschließen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2014 bereitgestellt.



.....................................
Michael Eggers
-Verwaltung-

Anlagen:
- Verkehrssicherungspflicht bei Wasserflächen (Empfehlung des KSA)