Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
42/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
05.11.2014

Beratungsfolge Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 04.12.2014 
Gemeindevertretung 08.12.2014 

Betreff:
Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe

Sachverhalt:

Das Ergebnis der Fremdenverkehrsabgabe 2013 inklusive der Vorjahre weist einen Gesamtüberschuss in Höhe von 14.242,86 € aus. In 2014 wird mit einem Überschuss von rd. 9.900,- € gerechnet. Die voraussichtlich in 2015 aus der Fremdenverkehrsabgabe zu deckenden Kosten belaufen sich auf ca. 31.500,- €. Unter Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren, verteilt auf 2 Jahre, würde sich in 2015 ein Gebührensatz von 3,40 € je Vorteilseinheit ergeben. Der bisherige Gebührensatz beträgt 5,40 €.

Da die eine Vorteilseinheit in Vorteilsstufe 1 dem halben Gebührensatz entspricht, würde dem Abgabenpflichtigen gegebenenfalls ein Gebührenbescheid für eine Fremdenverkehrsabgabe von 1,70 € pro Jahr zugestellt werden. Der Aufwand, der für die Erhebung der Fremdenver-kehrsabgabe entsteht, steht angesichts der geringen Gebührensätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu den zu veranlagenden Summen mehr.

Als Hauptursache für die so extrem sinkenden Gebührensätze ist eine erhebliche Kosten-reduzierung im Bereich der laufenden Kosten für den Fremdenverkehr anzusehen. Diese wurde durch die Schließung der eigenen Tourismusinformation und die Reduzierung der Zahlungen an die Ostseefjord Schlei GmbH erreicht. Ferner haben sich die Vorteilseinheiten durch die gesetzlich vorgeschriebene Heranziehung der Gruppe der Vermieter und Verpächter erheblich erhöht. Um die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe mit angemessenen Gebührensätzen durchführen zu können, müssten die laufenden Kosten im Bereich Fremdenverkehr von der Gemeinde erheblich erhöht werden, was jedoch kontraproduktiv wäre.

Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, die bestehende Fremdenverkehrsabgabe-satzung zum 01.01.2015 aufzuheben und damit auf die Erhebung der Abgabe zu verzichten. Ohne Berücksichtigung der Überschüsse ergibt sich daraus für den gemeindlichen Haushalt eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von rd. 31.500,- €, was derzeit tragbar ist. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ein gegenteiliges Bild der Haushaltslage ergeben, könnte die Abgabe wieder eingeführt werden.
Eine Verpflichtung für die Gemeinde, eine jährliche Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von rd. 31.500,- € zu erheben, besteht nicht. Der Verzicht auf diese Einnahmen kann als Wirtschaftsförderung angesehen werden.


Abstimmungstext:

Die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Waabs wird zum 01.01.2015 aufgehoben. Die Gemeinde behält sich vor, bei in der Zukunft auftretenden höheren Kosten erneut eine Tourismusabgabe einzuführen.



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Godber Peters
-Verwaltung-