Mit Schreiben vom 20.01.2015 ist ein Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten und Außengelände auf dem FlaRak-Gelände gestellt worden. Ziel soll es sein, einen offenen Kinder- und Jugendtreff, als Untersparte des DRK Ortsverein Waabs, zu eröffnen.
Eine solche Nutzungsänderung bedarf der baurechtlichen Genehmigung. Nach eingehender Prüfung musste festgestellt werden, dass weder der Verwaltung noch der Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, entsprechende Unterlagen vorliegen, insbesondere nicht von einer Nutzung als Jugendtreff in der Vergangenheit.
Gleichzeitig wurde im Dialog mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit zur beantragten Nutzungsänderung erörtert. Festzuhalten ist, dass sich das FlaRak-Gelände im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) befindet. Eine Genehmigung kann daher durch die Bauaufsichtsbehörde nicht in Aussicht gestellt werden. Sofern das Gebiet im Rahmen einer Bauleitplanung überplant wird, kann im Rahmen dieser Planung eine Nutzung als Kinder- und Jugendtreff angestrebt werden.
Im Ergebnis ist derzeit festzustellen, dass unabhängig von der bisherigen Nutzung und unabhängig von der vorhandenen Gebäudesubstanz eine Nutzungsänderung zum Kinder- und Jugendtreff keine Aussicht auf Erfolg hat.