Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
21/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
24.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 02.03.2015 

Betreff:
Boden der Garage im Feuerwehrgerätehaus Waabs
Ergänzende Informationen zum Beschluss vom 23.06.2014

Sachverhalt:

In der Vorlage 11/2014 zum Beschluss der GV vom 23.06.2014 hat Herr Andresen den Ist-Zustand des Garagenbodens beschrieben und eine Lösungsoption dargestellt. Dem Vorschlag von Herrn Andresen wurde gefolgt, ein Beschluss für eine Beschichtung des Bodens wurde gefasst und Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt. Die Umsetzung ist bis heute noch nicht erfolgt, weil Herr Andresen an einem anderen Ort Probleme mit einer Epoxid-Beschichtung erlebt hat und die dortigen Erfahrungen zunächst abwarten wollte. Nunmehr soll das Thema wieder aufgegriffen und die Umsetzung organisiert werden. Herr Juhl und Herr Andresen haben sich daher am 16.02.2015 den Fußboden der Garagen des Feuerwehrhauses in Winnemark im Beisein des dortigen Wehrführers angesehen. Herr Juhl erklärt, dass ihm die Oberfläche und die Optik zusagen. Anschließend wurde der Boden im Feuerwehrhaus Waabs noch einmal in Augenschein genommen. Es macht den Eindruck, als sei die Anzahl der feinen Risse im Estrich gegenüber letztem Jahr größer geworden. Um mehr über den Aufbau des Estrichs zu erfahren, wurde in Abstimmung mit dem Bauhof ein Loch in den Estrich gestemmt. Es wurde offenbar, dass der Estrich ca. 4 cm stark als Verbundestrich ausgebildet und dass keine horizontale Feuchtigkeitssperre verbaut ist. Der große, relativ geradlinige Riss in der Garagenmitte musste sich im Estrich abbilden, weil die Sohle an dieser Stelle ebenfalls getrennt ist. Die vielen, diffus verlaufenden Risse in der Fläche sind möglicherweise aus Spannungen durch Setzungen des Gebäudes nach der Bauzeit entstanden. Im Mauerwerk der Rückwand des Gebäudes sind ebenfalls treppenartige, bereits von einem Maler verschlossene Risse zu erkennen. Diese deuten darauf hin, dass sich das Gebäude nach dem Bau gesetzt hat. Da sich die Risse in den vergangenen Jahren nicht mehr verändert haben und sich auch keine weiteren Bauschäden am Gebäude abzeichnen, kann davon ausgegangen werden, dass die Setzungen des Gebäudes zum Erliegen gekommen sind. Dennoch ist der vorhandene Estrich durch die vielen Risse in seiner Tragfähigkeit und Funktion gestört. Da eine Fußbodenbeschichtung nur sehr begrenzt in der Lage ist, Spannungen aufzunehmen, kann bei einer Beschichtung des bestehenden Estrichs nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Risse wieder in der Beschichtung abzeichnen. Dieses gilt es allerdings möglichst sicher auszuschließen. Daher möchte Herr Andresen entgegen der seinerzeit vorgeschlagenen Bauweise eine weitergehende Sanierung vorschlagen. Statt nur die alte Beschichtung abzuschleifen und dann eine neue Beschichtung auf den bestehenden Estrich aufzubringen, wird vorgeschlagen, den gesamten Estrich auszubauen und durch einen neuen zu ersetzen. Dieser würde dann in einer definierten Stärke mit einem leichten Gefälle zu den Toren hin eingebaut. Die längs verlaufende Gebäudetrennfuge zwischen den Garagenhälften, ob diese seinerzeit bewusst in der Sohle ausgebildet wurde oder auch nicht, würde als technische Fuge mittels Verguss bewusst ausgebildet. An den Einfahrten im Fußbereich der Sektionaltore würde ein nichtrostendes Winkeleisenprofil als Anschlag für die Tordichtung eingebaut. Dadurch könnte treibender Regen nicht in die Garage gelangen. Da die Tordurchfahrtshöhe gegenüber dem Istzustand nicht reduziert werden darf, würde der Estrich im Einfahrtsbereich nicht stärker ausgebildet, jedoch faserbewehrt werden.
Am 24.02.2015 telefoniert Herr Andresen mit Herrn Juhl und erfährt, dass es wohl möglich wäre, die beiden Fahrzeuge über die Zeit der Bauarbeiten z.B. 2-3 Wochen anderswo unterzustellen. Somit könnte ein neuer Estrich unter Zugabe von Abbindebeschleunigern innerhalb dieser Zeit normgerecht hergestellt und anschließend beschichtet werden. Die Beschichtung muss rutschhemmend ausgebildet werden. Diese Anforderung kann nicht jede Beschichtungsform erfüllen, so dass die Auswahl wieder auf die bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagene Epoxidharzbeschichtung fällt. Durch die Erneuerung des Estrichs kann allerdings ein normgerechter Aufbau sichergestellt und eine spätere Riss- und Blasenbildung bestmöglich vermieden werden.

Hinweis zum Thema Verbundestrich:
Herr Andresen ging bis dato davon aus, dass ein Estrich einer Fahrzeuggarage einer Feuerwehr auch wie im privaten PKW-Garagenbau auf eine horizontale Trennlage als Feuchtigkeitssperre aufgebaut werden dürfe. Mit Verweis auf die DIN 18560 T2 muss aber festgestellt werden, dass dieses nicht statthaft ist. Die Tragfähigkeit eines auf Trennlage verlegten Estrichs wird daher mit einer maximalen Verkehrslast von 5 KN/m² (500 kg/m²) oder maximalen Einzellast von 4 KN/m² (400 kg/m²) angegeben. Ferner neigt ein Estrich auf Trennlage zum sogenannten Schüsseln, d.h. die Ränder heben sich im Abbindevorgang, vergleichbar einer trocknenden Scheibe Brot, leicht an. Werden diese Ränder belastet, bricht der Estrich.
Zudem muss ein Estrich auf Trennlage sämtliche statischen und dynamischen Lasten zunächst selbst "ertragen" können, bevor er diese in die Stahlbetonsohle ableitet. Um dieses Tragvermögen zu erreichen, müssen Dicken von z.B. 10 cm und Spezialbaustoffe verbaut werden, die rechnerisch zu bemessen sind. Dieses ist im Feuerwehrhausbau i.d.R. nicht erforderlich, sondern Verbundestriche ohne Trennlage finden Anwendung.

Logischerweise ist die von Herrn Andresen nunmehr dargestellte Empfehlung teurer als jene, die im vergangenen Jahr vorgeschlagen wurde. Jedoch dürfte diese auch die wirtschaftlicheresein. Die Kosten müssen mit rund 15.000 € angegeben werden.

Zeitplan:
Es empfiehlt sich, die Erneuerung der Sektionaltore und die Erneuerung des Estrichs terminlich abzustimmen. Anfang Mai 2015 feiert die Freiwillige Feuerwehr Waabs ihr 125-jähriges Bestehen. Da die Tore aber eine Lieferzeit von über 8 Wochen haben können und Ostern dazwischen liegt, wird in Abstimmung mit dem Wehrführer dringend empfohlen, sämtliche Maßnahmen erst ab Mitte Mai 2015 nach dem Jubiläumsfest durchzuführen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die beschriebene Estricherneuerung nebst Beschichtung durchzuführen. Der entsprechende Vermögenshaushaltstitel wird mit zusätzlichen 5.000 € ausgestattet. Die Umsetzung erfolgt erst ab Mitte Mai 2015.



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Jan Andresen
-Verwaltung-