Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
50/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
04.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 09.11.2015 
Gemeindevertretung 03.12.2015 
Haupt- und Finanzausschuss 02.12.2015 

Betreff:
Kanalsanierungsvorplanung der Gemeinde Waabs und Beratung über die weitere Vorgehensweise

Sachverhalt:
Um nach Vorstellung der Ergebnisse der Katasteraufnahme und Vorlage des generellen Sanierungskonzeptes im vergangen November genauer in die Sanierungsplanung einzusteigen, wurde die sogenannte Vorplanung beschlossen und beauftragt. Diese wurde in der Zwischenzeit durchgeführt, so dass nunmehr das Ergebnis vorgetragen werden kann. Dazu wird Herr Meyer vom gleichnamigen Ingenieurbüro zur Bauausschusssitzung erscheinen und berichten.

Generell ist zu empfehlen, die festgestellten Schäden planmäßig zu beseitigen und ggf. Sanierungsabschnitte zu definieren. Dabei können lokale Abschnitte oder aber nach Sanierungsverfahren unterschiedene Abschnitte gebildet werden.

Die Vorplanung hat die bereits im Sanierungskonzept grob geschätzten Kosten in Höhe von 475.800 € im Wesentlichen bestätigt. Allerdings haben andere Baumaßnahmen im Laufe des Jahres 2015 ergeben, dass die Marktpreise teilweise erheblich gestiegen sind. Daher müssen die genannten Kosten sicherheitshalber mit einem Teuerungsfaktor behaftet werden, so dass heute von geschätzten Kosten in Höhe von 525.000 € auszugehen ist.

Die Sonderrücklage Abwasser ist derzeit mit einer Summe von 662.500 € ausgestattet.

Die Art der Vorgehensweise bei den Sanierungen kann sich je nach Auswahl sehr unterschiedlich auf die Gebühren auswirken. Daher muss genau überlegt werden, welcher Schaden mit welchemVerfahren optimalerweise saniert wird. Den verschiedenen Bauweisen werden unterschiedliche Stand- und damit einhergehend Abschreibungszeiten zugeschrieben. Die Zeiten werden durch Ingenieure, Kommunalpolitiker und Verwaltungen individuell sehr unterschiedlich bewertet. Beispiel:
  1. Offene Kanalerneuerung                        50 Jahre
  2. Geschlossenen Kanalsanierung            30 Jahre
Jeglicher Aufwand für kleinräumige Reparaturen wird sofort nach Entstehung gebührenwirksam. Daher ist es zu empfehlen, plötzliche Reparaturen zu vermeiden und stattdessen planmäßige Sanierungen zu betreiben.

Aus diesem Grunde ist es nach Auffassung von Herrn Andresen zu empfehlen, in 2016 mit den Sanierungen zu beginnen. Es gibt in Schleswig-Holstein nicht allzu viele Firmen, die die geschlossenen Kanalsanierungsverfahren beherrschen und anbieten. Daher kommen bei Ausschreibungen regelmäßig auch Firmen aus anderen Bundesländern zum Zuge. Die Erfahrung aus anderen Gemeinden lehrt, dass der Maßnahmenumfang, der ausgeschrieben wird, nicht zu klein gewählt werden sollte. Bezogen auf Waabs wäre es sogar denkbar, dass man sämtliche Maßnahmen in einer Ausschreibung bündelt, die Ausschreibung im Frühjahr 2016 durchführt und den Baubeginn nach der Sommerferiensaison 2016 am 02.09.2016 festlegt. Die Fertigstellung der Maßnahmen könnten dann, auch unter Berücksichtigung einiger Monate Winterpause, kurz vor den Saisonbeginn 2017 geplant werden.

In welchem Umfang bei den erforderlichen Maßnahmen offene Baugruben mit Teil- und Vollsperrungen von Straßen erforderlich sind, muss der Vortrag von Herrn Meyer ergeben. Dabei soll es nicht um Details gehen, sondern lediglich um einen Gesamtüberblick. Natürlich muss bei relativ neuen Asphaltoberflächen (z.B. Strandweg) sehr genau geprüft werden, ob dort ein offenes Kopfloch tatsächlich notwendig ist. Generell sollen offene Baugruben in hochwertigen Asphaltoberflächen möglichst vermieden werden.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Sanierungsplanung von der Entwurfs- über die Ausführungsplanung bis zur Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe weiter voran zu treiben. Es wird beschlossen, nur einen Sanierungsabschnitt zu bilden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.
Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 525.000 € werden anerkannt und über den Vermögenshaushalt bereitgestellt. Über die Art der Finanzierung wird der Finanzausschuss beraten.
Die Baudurchführung wird in der Zeit von 2016 bis 2017 terminiert. 


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Jan Andresen
-Verwaltung-