Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
62/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
22.12.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 28.01.2016 

Betreff:
Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waabs "Apfelbäumchen"

Sachverhalt:
Die Kirchengemeinde Waabs hat der politischen Gemeinde bereits 2012 dargelegt, dass die finanziellen Regelungen der Vereinbarung zum Betrieb der Kindertagesstätte Waabs nicht auskömmlich sind. Daher hat die Gemeinde seit 2012 einen erhöhten Zuschuss gezahlt, der auf 125.000,00 € gedeckelt war.

In der Gemeindevertretersitzung vom 02.03.2015 wurde beschlossen, dass im Jahr 2015 ein maximaler Zuschuss von 150.000,00 € gezahlt wird. Im August 2015 hat die Kirchenkreisverwaltung die Betriebskostenabrechnung 2014 und die Betriebskostenanforderung 2015 für die ev. Kindertagesstätte in Waabs erstellt und um Zahlung des eingeplanten kommunalen Anteils für 2015 in Höhe von 155.000,00 € gebeten, sowie ein Defizit für 2014 in Höhe von 27.250,44 € geltend gemacht. Vom eingeplanten kommunalen Anteil wurde zunächst ein Abschlag in Höhe von 125.000,00 € angeordnet. Anschließend folgten Gespräche mit der Kirchenkreisverwaltung und der Kirchengemeinde. Hierbei ging es um die steigenden Kosten der letzten Jahre und Zukunftsprognosen. Das offene Defizit für das Jahr 2014 in Höhe von 27.250,44 € wurde von der Gemeinde im November an die Kirchenkreisverwaltung gezahlt. Folglich ist ein Defizit auch wieder für 2015 zu erwarten.

Durch die hohen Kosten der Gemeinde kam der Gedanke auf, was ein gemeindlicher Kindergarten kosten würde. Hierbei ist hervorzuheben, dass es eine unterschiedliche Bewertung von Vor- und Nachbereitungszeiten zwischen der Kirchenkreisverwaltung und der Amtsverwaltung gibt. Weiterhin werden durch die Kirchenkreisverwaltung (Beispiel 2015) Verwaltungskosten in Höhe von 14.400,00 € auf der Ausgabenseite geltend gemacht. Diese Kosten werden bei einem gemeindlichen Kindergarten so nicht entstehen.

Vom Amt wurden die Kosten pro Betreuungsstunde ermittelt. Für den ev. Kindergarten in Waabs wurden anhand des gesamten Defizits 2014 Kosten von 30,20 € pro Stunde errechnet. Die gemeindlichen Kindertagesstätten mit mehreren Gruppen liegen im Amtsdurchschnitt bei unter 20 € je Stunde.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Finanzierung der Kindertageseinrichtung in Waabs wurde zum 01.01.2010 bis zum 31.07.2013 geschlossen. Da bis zum 31.07.2013 keine Einigung über eine Vertragsveränderung gem. § 12 (1) des Vertrages zustande gekommen ist, verlängert sich der Vertrag seit dem 31.07.2013 jeweils um ein Jahr.

Weiterhin benötigt die Kirchenkreisverwaltung für die kirchenaufsichtliche Genehmigung der Änderung des Stellenplans die Bestätigung der politischen Gemeinde, dass die Finanzierung der Personalkosten gesichert ist.   
    

Abstimmungstext:
1. Die Kirchengemeinde erhält neben der Zahlung des Defizits 2015 für den Betrieb des Kindergartens Waabs im Jahr 2016 einen Zuschuss von maximal 155.000,00 €. Ein weiterer erhöhter Zuschussbedarf wird bei entsprechender Rechnungslegung gezahlt.



.....................................
Annika Horsthemke
-Verwaltung-