Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
18/2016
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
18.05.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ferienhausgebiet Seeberg"

Sachverhalt:
Im Jahr 2006 hat die Gemeinde Waabs bereits einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 "Ferienhausgebiet Seeberg" gefasst. Seit 2007 ruht das Verfahren und ist bis dato auch noch nicht formal aufgehoben worden. Die damalige Planung sah vier Ferienhäuser vor, scheiterte aber an naturschutzrechtlichen Rahmenbedingen (Waldabstand, etc.). Der Grundeigentümer ist nunmehr zur Überlegung gekommen, dass es zur Einhaltung des Waldabstandes zielführend wäre nur noch ein Haus mit 6 Ferienwohnungen zu errichten. Mit Schreiben vom 24.02.2016 wurde um Wiederaufnahme der Bauleitplanverfahren gebeten.

Aufgrund der geänderten Planung wurde mit den zuständigen Behörden abgestimmt, ob die Umsetzung dieses Vorhabens ggf. auch ohne Bauleitplanung möglich ist. Im Ergebnis musste aber festgestellt werden, dass das betroffene Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Waabs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist; ein Bebauungsplan existiert nicht. Das Grundstück befindet sich somit im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch und kann einer Bebauung nur mit Anpassung der kommunalen Bauleitpläne zugeführt werden.

Da das Grundstück vollständig im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde die Untere Naturschutzbehördedes Kreises Rendsburg-Eckernförde um Prüfung gebeten, ob für das angestrebte Vorhaben eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz möglich ist. Ein Ortstermin hat zum Ergebnis geführt, dass weiterhin Bedenken bestehen.

Das damals eingeleitet Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde aufgehoben. Aufgrund der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan (s. o.), wird es somit notwendig den Flächennutzungsplan anzupassen.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen und Gespräche mit dem Investor und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu führen. 


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Antragsunterlagen