Aktuell bereitet die Staatskanzlei des Landes S.-H. die Teilfortschreibung der Regionalpläne für S.-H. zum Sachthema Wind vor. Hierzu wurden in den letzten Monaten Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen festgelegt. Ziel der Regionalplanung ist es, Vorrangflächen für Windkraftanlagen (mind. 3 Anlagen mit einer Höhe von 150 m Gesamthöhe) festzulegen, die unter Berücksichtigung aller Belange am geeignetsten erscheinen.
Nachdem durch die Staatskanzlei im März 2016 letztmalig die Windkarte S.-H. veröffentlicht wurde, ist festzuhalten, dass in mehreren Gemeinden im Amtsgebiet noch Suchflächen bestehen. Aktuell sind es landesweit noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Bis zum offiziellen Beteiligungsverfahren im Sommer 2016 sollen diese noch auf ca. 2,0 % reduziert werden.
Die im Amtsgebiet betroffenen Gemeinden haben sich entschieden, das jeweilige Gemeindegebiet durch ein externes Fachbüro bewerten zu lassen. Insbesondere im Hinblick auf mögliche abwägungsrelevante Kriterien sind Argumente darzulegen, die einen Einfluss auf die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft haben. Das beauftragte Büro OLAF aus Wester-Ohrstedt hat eine fachliche Stellungnahme gefertigt, die nach ergänzender Beratung in den gemeindlichen Gremien über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weitergeleitet werden soll.
Die Stellungnahme hat keine rechtliche Bindung für die Staatskanzlei. Sie soll vielmehr der sachlichen Begründung zur Bewertung von evtl. Suchflächen dienen.
Im Sommer 2016 erfolgt das offizielle Beteiligungsverfahren. Gemäß § 28 Gemeindeordnung ist die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme sodann der Gemeindevertretung vorbehalten.