Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
24/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
18.07.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 06.09.2016 
Gemeindevertretung 12.09.2016 

Betreff:
Sachstand zu den Vorbereitungen der Planungen zum Straßenausbau Karlsminde

Sachverhalt:
Herr Andresen führt am 18.07.2016 ein Telefonat mit dem zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichtes und erfährt, dass die Veröffentlichung und Anliegeranhörung des Einbuchungsverfahrens der als "Nicht ermittelte Eigentümer" gebuchten Flurstücke in der 29.KW veröffentlicht wird. So geschehen, gibt es bis heute keine Anzeichen dafür, dass Dritte einen Anspruch auf die Straßenflurstücke erheben. Somit dürfte der Einbuchung in das Grundbuch der Gemeinde Waabs nach heutigen Erkenntnissen nichts im Wege stehen.

Parallel wurde festgestellt, dass die Flurstückslage der Straße im Gelände gegenüber dem Ist-Zustand noch diffuser ist, als in der letzten Beschlussvorlage ermittelt bzw. angenommen. Eine konkrete Preisanfrage der potentielle Vermessungsdienstleistungen hat Vermessungskosten von über 30.000 € ergeben. Grundlage der Anfrage war ein vom Bauamt des Amtes Schlei-Ostsee erstellter Plan bestehend aus Kataster-, Luftbild- und Pufferzeichnungselementen, der relativ genau die preisbildenden Parameter gemäß der Vermessungsgebührenordnung des Landes SH abbildete. Die hohen Vermessungsgebühren resultieren weitestgehend aus objektiven mess- oder zählbaren Einheiten. Um die Gebühr bei minimal erforderlichem Erfolg auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, wurde zunächst der wirtschaftlichste Bieter beauftragt, die Asphaltkanten einzumessen. Das Ergebnis, das leider die Inhalte des o.g. Planes vom Amt Schlei-Ostsee weitestgehend bestätigt, wurde am 17.08.2016 vorgelegt. Allerdings bedarf es noch der gemeinsamen Interpretation. Diese wird zur Sitzung nachgeliefert. Ziel soll es sein, dass eindeutige Eigentumsverhältnisse für die nachfolgenden Generationen geschaffen werden und ein neuer Zuschussantrag überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann.

Parallel wurde ferner ein Notarvertragsentwurf zwecks Flächentausch und -kauf mit dem Anlieger zusammen erarbeitet. Detailabstimmungen laufen im Moment. Wann dieser Vertrag ratifiziert wird, kann heute noch nicht erklärt werden. Erst wenn der Vertrag abgeschlossen und die Vermessung erfolgt ist und die sich neu bildenden Flurstücke bekannt sind, kann das formelle Widmungsverfahren gestartet werden.

Da die Gemeinde Waabs demnächst aber schon mal Eigentümerin der zuvor nicht gebuchten Straßenflurstücke wird, sollte zum 2.Call 2016 ein erneuter Versuch beim LLUR unternommen werden, einen EU-Zuschuss für einen Straßenausbau einzuwerben.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, einen Förderantrag beim LLUR zu stellen. Die nach Abzug eines ggf. gewährten Zuschusses und der Ausbaubeiträge verbleibende Kofinanzierung würde im Falle der Bewilligung des Zuschusses durch die Gemeinde bereitgestellt.  


.....................................
Jan Andresen
-Verwaltung-