Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
25/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
25.07.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" der Gemeinde Waabs
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung vom 03.12.2015 hat die Gemeinde Waabs den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 für den Bereich "Seeblick-Waterblick" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro B2K in Kiel beauftragt. Die Änderung wird gemäß § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2015 verwiesen).

Der erste Entwurf wurde dem Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss am 02.06.2016 vorgestellt. Die konkreten Planungsziele wurden inhaltlich vorgestellt und erörtert. Die Ausschussmitglieder standen verschiedenen Inhalten, insbesondere dem Maß des baulichen Umfangs, kritisch gegenüber. Es wurde der Antrag gestellt, den Planentwurf noch einmal prüfen und überarbeiten zu lassen. Danach soll der Entwurf zur neuen Beratung vorgelegt werden. Dieser Vorgehensweise wurde am 06.06.2016 durch die Gemeindevertretung zugestimmt.

Zwischenzeitlich hat ein Gespräch zwischen Vorhabenträger, Städteplaner, Gemeinde und Verwaltung stattgefunden. Die gemeindlichen Bedenken wurden erörtert und Lösungsansätze erarbeitet. Der geänderte Planentwurf wird zur erneuten Beratung vorgelegt.  

Abstimmungstext:
  1. Der Entwurf der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" und die Begründung werden gebilligt.
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.   


.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Entwurfs- und Auslegungsfassung einschl. Begründung