Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
33/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
04.08.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 08.09.2016 
Gemeindevertretung 12.09.2016 

Betreff:
Entschlammung des Teiches I der Teichkläranlage und thermische Verwertung

Sachverhalt:
Bekanntermaßen besteht die Kläranlage Waabs aus einer technischen und einer Teich-Anlage. Die Teichanlage wurde 1986, die technische Anlage 1991 gebaut.
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Der Teich I hat ein Nettonutzvolumen von rund 4.000 m³.
Erklärungen:
EW = Einwohnerwerte
TS = Trockensubstanz
a = Jahr(e)
d = Tag(e)

Von 1986 bis 1991/92 wurde der Klärschlamm des zugeleiteten Abwassers also ausschließlich im Teich 1 gelagert. Ab 1991/92 wurde im Sommerhalbjahr die technische Anlage betrieben und der Klärschlamm in diesen Monaten in den sogenannten Schlammeindicker eingelagert und jährlich entsorgt bzw. verwertet. Über das Winterhalbjahr wird der technische Teil der Anlage bis heute außer Betrieb genommen und das ankommende Abwasser den Teichen zugeleitet. Recherchen haben ergeben, dass der Teich I seit Errichtung der Ortsentwässerung noch nie gereinigt, sprich entschlammt wurde. Somit wurde über die ersten 5 Jahre der komplette Schlamm und seither der Schlamm des Winterhalbjahres in diesem Teich gelagert.
Unterstellt man, dass von den rund 1.300 Einwohnern der Gemeinde Waabs rund 1.000 EW an die Kläranlage angeschlossen sind und dass jeder EW rund 40 Gramm Klärschlamm bezogen auf 100 % TS pro Tag produziert (eigentlich laut Lehrbuch 70 g/EW*d, aber dieses eher bei technischen Anlagen als Rechengröße. In den Teichen findet über die Jahre anscheinend ein gewisser natürlicher Abbau- und Reduktionsprozess statt, so dass 40 g/EW*d plausibler scheinen), so kann man bei theoretischer Betrachtung zu folgendem Ergebnis gelangen:

Für die Jahre 1986 – 1991, d.h. über 5 Jahre:
1.000 EW x 0,040 kgTS/EW*d x 365 d / 1000 kg/to x 5 a = ca. 70 to TS/a
Für die Jahre 1991 – 2016, d.h. über 25 Jahre:
1.000 EW x 0,040 kgTS/EW*d x 180 d / 1000 kg/to x 25 a = ca. 175 to TS /a
Das heißt, im Teich 1 könnten sich in der Summe 245 to TS Klärschlamm befinden. Der Rohschlamm wird einen TS-Gehalt von 4 bis 15 % besitzen, da untere Schichten in der langen Zeit schon stark sedimentiert und obere Schichten recht frisch sein dürften. Damit wird sich eine Rohschlammmenge von 2.000 – 3.000 m³ im Teich befinden. Somit verwundert es nicht, dass bei einem Nettonutzvolumen von 4.000 m³ eine Entschlammung zur Wiederherstellung der vollen Funktion des Teiches erforderlich ist.
Der Rohschlamm wurde im Mai 2016 analysiert und es wurde eine Kupferkonzentration von 1.630 mg/kgTS festgestellt. Da der Grenzwert für die landwirtschaftliche Verwertung gemäß Klärschlammverordnung und Düngeverordnung um über 100 % überschritten ist, verbleibt als Verwertungsweg nur die thermische Verwertung. Der Rohschlamm muss dem Teich also entnommen und aufwendig entwässert werden. Der somit entstehende Filterkuchen muss dann in einer Klärschlammverbrennungsanlage verbrannt werden. Da der Filterkuchen immer noch rund 70 – 80 % Wasser enthält, kann nicht von einem hochwertigen Brennstoff die Rede sein. Vielmehr sind die Annahmekosten in einer Verbrennungsanlage erheblich. Die Verbrennungskapazitäten sind im Norden Deutschlands sehr eingeschränkt, so dass die Verwertungskosten unter Berücksichtigung der genannten Rahmenparameter und der ungewissen, tatsächlichen Menge in Summe auf mindestens 300.000 € - 400.000 € geschätzt werden.

Bedenkt man, dass dieser Aufwand aus dem Bewirtschaftungshaushalt bestritten und innerhalb von drei Jahren refinanziert werden muss, so ergäbe sich bei einem Teiler von rund 100.00 m³ Abwasser pro Jahr ein Gebührensprung von rund 1,30 €/m³. Um diesen Effekt abzumildern wird vorgeschlagen, in 2017 zunächst eine Summe von 200.000 € bereit zu stellen und damit eine begrenzte Menge Schlamm zu entnehmen. Nach 3 oder 4 Jahren müssten dann weitere Mittel bereitgestellt werden, um den vermeintlichen Rest zu entnehmen. So wäre der Gebührensprung, der sich allein aus dieser Schlammverwertung ergibt, auf rund 0,65 €/m³ begrenzt.

Angesichts dieser Summen wird angeregt, beispielsweise ab 2018 jährlich eine Rücklage von 10.000 € für diesen Schlammbeseitigungsaufwand anzusparen. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, in 2017 für 200.000 € Klärschlamm aus dem Teich I zu verwerten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Festlegung, in welchem Jahr der Rest verwertet wird, trifft die Gemeindevertretung ab 2020.
Ferner wird beschlossen, zukünftig ab 2018 eine Rücklage in Höhe von 10.000 €/a für diese Entschlammungen zu bilden. 


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Jan Andresen
-Verwaltung-