Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 12.09.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss | 07.09.2016 |
Betreff: |
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Sachverhalt: |
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Waabs ist 13 Jahre alt und ist entsprechend neu anzupassen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet. |
Abstimmungstext: |
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit folgender Änderung beschlossen: § 39 (Sitzungen der Ausschüsse) erhält folgenden neuen Absatz 5: (5) Die/der Ausschussvorsitzende entscheidet, ob die Einwohnerfragezeit zu Beginn oder am Ende einer jeden öffentlichen Sitzung stattfindet. |
Anlagen: |
Entwurf Geschäftsordnung |