Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
37/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
23.08.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 12.09.2016 
Haupt- und Finanzausschuss 07.09.2016 

Betreff:
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung

Sachverhalt:
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Waabs ist 13 Jahre alt und ist entsprechend neu anzupassen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet. 

Abstimmungstext:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 39 (Sitzungen der Ausschüsse) erhält folgenden neuen Absatz 5:

(5) Die/der Ausschussvorsitzende entscheidet, ob die Einwohnerfragezeit zu Beginn oder am Ende einer jeden öffentlichen Sitzung stattfindet.


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf Geschäftsordnung