Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
63/2016
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
16.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet " Seeblick-Waterblick, Langholz
Genehmigung des Durchführungsvertrages

Sachverhalt:
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt.

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB).

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Entwurf des Durchführungsvertrages bereits gebilligt. Dieser hat während der öffentlichen Auslegung mit ausgelegen. Zwischen dem Termin des letzten Bauausschusses und dieser Sitzung hat ein Termin mit dem Vorhabenträger und dem Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung stattgefunden. 

Abstimmungstext:
Der vorliegende Durchführungsvertrag wird genehmigt. 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Durchführungsvertrag (Entwurf)