Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
12/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
15.02.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss 31.05.2017 
Gemeindevertretung 12.06.2017 

Betreff:
Ergebnis der Meldung des Küstenschadens an der Strandtreppe in Klein-Waabs

Sachverhalt:
Am 13.02.2017 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Küstenschaden in Klein-Waabs an der Strandtreppe über den Kreis RD-Eck beim Land zu melden. Dieses ist zwischenzeitlich geschehen. Zwischenzeitlich ist auch die Förderrichtlinie über die Veröffentlichung des Amtsblattes (Land) am 02.05.2017 in Kraft getreten. U.a. ist darin eine Antragsfrist bis 30.06.2017 und eine Frist zum Abschluss der Maßnahmen 30.09.2017 definiert. Die Förderquote liegt bei 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Der Zuschussgeber (Land SH) geht davon aus, dass es sich bei den gemeldeten Küstenschäden infolge des Januarhochwassers um Schäden handelt, die insbesondere aus touristischen Küstenschutzgründen beseitigt werden müssen. Bei der Grundsatzentscheidung einer Gemeinde zur Schadensbeseitigung spielt es daher keine Rolle, ob ein Zuschuss gewährt wird, oder auch nicht. Daher ist es förderunschädlich, wenn die Maßnahmen schon vor der Bewilligung eines ggf. gewährten Zuschusses begonnen werden. Herr Andresen empfiehlt, den Antrag kurzfristig zu stellen, z.B. bei einem eindeutigen Votum auch schon nach dem Beschluss im Bauausschuss.
Mögliche Terminfolge:
  • Beschluss Bauausschuss am 31.05.2017
  • Förderantrag bis 07.06.2017
  • Parallel Ausschreibung der Maßnahme mit einer Angebotsfrist bis Ende Juli 2017
  • Vergabeempfehlung und Auftragsvergabe 1. Augustwoche
  • Zwischenzeitlich bestenfalls Eintreffen des Bewilligungsbescheides
  • Baubeginn Mitte August
  • Baufertigstellung Mitte September
  • Abrechnung und Verwendungsnachweis (falls Zuschuss gewährt wird) bis 30.09.2017
Ohne gewiss sein zu können, dass ein formell eingereichter Förderantrag tatsächlich positiv beschieden werden wird, können einem Antrag durchaus Chancen eingeräumt werden. Dem 6-seitigen Förderantrag müssen Grundrisspläne, Schnitte bzw. Profile, eine Kostenberechnung und eine Baubeschreibung sowie eine technischen Berechnung beigefügt werden. Diese Unterlagen sind zwischenzeitlich auch erstellt worden und werden der Gemeindevertretung mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. Die Kostenberechnung schließt mit Bruttoherstellungskosten (incl. Baunebenkosten = Planungskosten) von rund 132.000 €.
Es ist vorgesehen, die vorhandenen Steine und die Treppe beiseite zu räumen und zu sichern. Dann würde das Gelände, teilweise mit Zulieferung von Boden in einer flacheren Neigung modelliert. Darauf würde ein Wasserbauvlies verlegt, welches dann mit Steinen zum Schutz der Küste in ca. 1m Dicke abdeckt würde. Das Vlies muss am Fuß und am Kopf des sogenannten Deckwerkes eingeschlagen und gesichert werden. Die Form des Deckwerkes muss so gestaltet werden, dass die Küstenschutzfunktion erfüllt wird und die vorhandene Treppe darin integriert werden kann. Der untere Austritt der Treppe wird auf Steine führen, über die der Nutzer zum Strand hinuntergehen muss. Aufgrund der sich ständig ändernden Küstensituation wird es nicht möglich sein, die Treppe nachhaltig bis auf den Strand zu führen. Das Auslaufbauwerk des Hauptvorfluters wird in das Deckwerk integriert.
Nunmehr muss die Gemeindevertretung beschließen, ob
  • für die Maßnahme ein formeller Förderantrag gestellt werden soll,
  • die Maßnahme nur unter dem Vorbehalt der Gewährung eines Zuschusses umgesetzt werden soll,
  • die Finanzierung durch die Gemeinde sichergestellt wird,
  • und der Bürgermeister mit den drittbetroffenen über eine Kostenbeteiligung verhandeln darf. Drittmittel werden von den zuwendungsfähigen Kosten abgezogen.
Für den Fall, dass bis zur 1. Augustwoche kein Bescheid über die Gewährung eines Zuschusses vorliegt, muss die Gemeinde schon jetzt entscheiden, ob trotzdem gebaut werden soll, oder nicht. Auch wenn bis dahin kein Bescheid vorliegt, heißt es ja nicht, dass kein Zuschuss gewährt wird. Jedoch muss der Auftrag spätestens dann ausgelöst werden, damit die gesetzten Fristen überhaupt eingehalten werden können.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Küstenschutzmaßnahme nicht in der Form umzusetzen, wie es im Sachverhalt beschrieben wurde. Der betroffene Bereich soll mit Findlingen gesichert und das Fundament der Treppe ertüchtigt werden.
Überdies sind mit den Drittanliegern weitere Gespräche hinsichtlich möglicher Kostenbeteiligungen zu führen. Auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird verzichtet.   


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Pläne und Kostenberechnung