Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
17/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
11.04.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung

Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht erfolgen haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen Immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Karte:
Die in der Karte ausgewiesenen Vorranggebiete mit der Bezeichnung PR2_RDE_001, PR2_RDE_003, PR2_RDE_007, PR2_RDE_009, PR2_RDE_012 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Loose/Waabs), PR2_RDE_025 (mit Ausnahme der bereits genehmigten WEA in Altenhof/Holtsee) sind zu streichen.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Tourismus (abhängig vom Ergebnis der Umfrageergebnisse):
Die Bürgermeister der Küstengemeinden (Brodersby bis Eckernförde) sowie Vertreter der Eckernförde Touristik & Marketing GmbH und der Ostseefjord Schlei befürchten durch die geplanten Vorrangflächen für Windkraft im Bereich Schwansen und Nahbereich Eckernförde erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus. Die betroffenen Gemeinden haben sich daher dazu entschieden, das Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH mit einer kleinräumigen Auswertung zu beauftragen. Die letzten Erhebungen sind aus dem Jahr 2014 und nicht mehr repräsentativ. Die gesellschaftlichen Diskussionen zum Thema Ausbau Windkraft haben sich verändert. Damit der heutige Blickwinkel der Touristen bewertet werden kann, wurde über Ostern 2017 eine neue Befragung vorgenommen. Aus der Befragung kann anhand wissenschaftlich belegbarer Daten und Fakten dargelegt werden, dass die Windkraftplanungen erheblichen Einfluss auf den Tourismus haben. Der Tourismus macht im Bereich Schwansen rund ein Viertel der Wirtschaftsleistung aus. Damit steht der Tourismus mit gut 1,4 Millionen Übernachtungen im Jahr in dem Schwerpunktbereich Tourismus in direkter wirtschaftlicher Konkurrenz zur Windkraftplanung des Landes.
Es wird auf die Studie des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH vom 29.05.2017 verwiesen.

Im Übrigen wird folgende Gesamtstellungnahme abgegeben:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2016 wird aufrecht erhalten. Danach hält die Gemeindevertretung die Ausweisung von weiteren Windeignungsflächen im Gemeindegebiet tendenziell für nicht geboten.

Zusätzliche Windkraftanlagen im Plangebiet tragen auf absehbare Zeit nicht zur Stromversorgung bei, da in Schleswig-Holstein derzeit 25% der jährlichen Stromerzeugung mangels Netz- und Speicherkapazität abgeregelt werden müssen (siehe 5. Monitoringbericht der BNetz-A sowie Netzentwicklungsplan vom Mai 2017 der BNetz-A). Das Ignorieren dieses Sachverhalts ist ökologisch und ökonomisch nicht zu vertreten.   


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Norbert Jordan
-Verwaltung-