Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Waabs

Beschlussvorlage
18/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
11.04.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen

Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen zu den Datenblättern folgende Stellungnahme abzugeben:

Potentialfläche PR2_RDE_006
Der Abwägungsempfehlung wird gefolgt. Eine Ausweisung als Vorrangfläche wird nicht befürwortet.

Vorrang / Potentialfläche PR2_RDE_007
Der Abwägungsempfehlung wird nicht gefolgt. Die Gemeinde Waabs verweist auf das informelle Planungskonzept des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2016, welches auszugsweise an dieser Stelle angeführt wird. Im Konzept wurden die Flächen PR2_RDE_007 und _012 gemeinsam beurteilt. Durch das Büro OLAF, Wester-Ohrstedt, wurde die Potentialfläche danach wie folgt bewertet:
Die Lage der extrem langgestreckten Fläche auf einem Höhenzug im Küstenstreifen sowie im Puffer zum Tourismusschwerpunktbereich hat sehr starke Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Diese wirken nicht nur ins Binnenland und auf die zur Ostsee hin liegenden Bereiche, sondern führt auch auf der Südseite der Eckernförder Bucht von Altenhof bis Schwedeneck zu einem weithin sichtbaren Riegel aus WEA. Zur Minderung dieser Auswirkungen sollte der Puffer zum Tourismusschwerpunktbereich sowie die Denkmalschutzbereiche aus der Fläche herausgenommen werden. Selbst nach dieser Flächenreduzierung bleiben vier Teilflächen in einer Linie, welche weiterhin einen Riegel auf dem Höhenzug bilden. Aufgrund der unter Punkt 3 genannten Schutzziele der Charakteristischen Landschaftsräume ist es geboten, die Ausweisung von Eignungsflächen in Clustern zusammenzufassen, um so eine "Zersiedlung" der bisher relativ unbelasteten Region durch WEA entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund des bereits genehmigten Windparks in Loose wäre es zielführend, die zwei nördlichen Teilflächen herauszunehmen und so eine Konzentration von WEA im Bereich Neuilewitt / Altilewitt herbeizuführen. Weitere Einschränkungen ergeben sich durch den Anschnitt durch Freihaltebereiche Waabs und die Überschneidung mit einem gesetzlich geschützten Biotop im Süden der Fläche.

Die Fläche ist daher als Vorrangfläche zu streichen.

Überdies besticht die Ortslage Söby durch eine ländlich zerstreute Wohnbebauung. Ein wesentlicher Teil der Holzdorfer Einwohnerinnen und Einwohner leben dort. Durch die im Osten des Gemeindegebiets vorgesehenen Vorrangflächen ist mit einer massiven Beeinträchtigung zu rechnen.

Auch wenn die Fläche nicht im Schwerpunktraum für Tourismus liegt, so grenzt sie dennoch unmittelbar an. Die Planungsbehörde erkennt für den Schwerpunktraum Tourismus ein besonderes Gewicht und schließt daher andere Potentialflächen aus. Dieses Gewicht sollte auch dem Nahbereich von Schwerpunkträumen für Tourismus zugesprochen werden. Viele Touristen und auch Einheimische suchen ihre Naherholung im Raum Schwansen. Die Wirkung raumbedeutsamer Windkraftanlagen endet nicht an der Grenze eines Schwerpunktraumes.

Vorrang- / Potentialfläche PR2_RDE_012
1. Mit Datum vom 19.09.2016 wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises RD-ECK, Az. FB5 - 160-7/74, für das Grundstück "Neuilewitt 81, 24366 Loose" eine Baugenehmigung zur Sanierung und teilweisen Umbau und Umnutzung der Scheune zum Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten erteilt. Dies ist bei der Festlegung der Vorrangfläche noch unberücksichtigt. Der Abstand ist neu zu bewerten (siehe Lageplan).


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2. Im Bereich Sophienhof besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 30 "Swin-Golfanlage in Sophienhof" der Gemeinde Waabs. Der Abstand zum dort festgesetzten Baufenster muss mindestens 400 m einhalten (siehe Lageplan). Es darf durch die Ausweisung von Vorrang- / Potentialflächen keine Beeinträchtigung in der zulässigen Ausnutzung des Bebauungsplans kommen.


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3. Weiterhin verweist die Gemeinde Waabs auf das informelle Planungskonzept des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2016, welches auszugsweise an dieser Stelle angeführt wird. Durch das Büro OLAF, Wester-Ohrstedt, wurde die Potentialfläche wie folgt bewertet:
Die Lage der extrem langgestreckten Fläche auf einem Höhenzug im Küstenstreifen sowie im Puffer zum Tourismusschwerpunktbereich hat sehr starke Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Diese wirken nicht nur ins Binnenland und auf die zur Ostsee hin liegenden Bereiche, sondern führt auch auf der Südseite der Eckernförder Bucht von Altenhof bis Schwedeneck zu einem weithin sichtbaren Riegel aus WEA. Zur Minderung dieser Auswirkungen sollte der Puffer zum Tourismusschwerpunktbereich sowie die Denkmalschutzbereiche aus der Fläche herausgenommen werden. Selbst nach dieser Flächenreduzierung bleiben vier Teilflächen in einer Linie, welche weiterhin einen Riegel auf dem Höhenzug bilden. Aufgrund der unter Punkt 3 genannten Schutzziele der Charakteristischen Landschaftsräume ist es geboten, die Ausweisung von Eignungsflächen in Clustern zusammenzufassen, um so eine "Zersiedlung" der bisher relativ unbelasteten Region durch WEA entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund des bereits genehmigten Windparks in Loose wäre es zielführend, die zwei nördlichen Teilflächen herauszunehmen und so eine Konzentration von WEA im Bereich Neuilewitt / Altilewitt herbeizuführen. Weitere Einschränkungen ergeben sich durch den Anschnitt durch Freihaltebereiche Waabs und die Überschneidung mit einem gesetzlich geschützten Biotop im Süden der Fläche.
Aufgrund der außerordentlich starken und weitreichenden Auswirkungen dieser Fläche, sind nur Teilbereiche im Südwesten für eine Nutzung durch WEA geeignet.

Der derzeitige Planentwurf weicht massiv vom informellen Planungskonzept ab. Die Argumente wurden durch die Planungsbehörde nicht ausreichend bewertet und berücksichtigt.

4. Durch die Vorrangflächen wird die Gemeinde Waabs in ihren baulichen Entwicklungspotentialen beeinträchtigt.Neben der Küste und den naturschutzrechtlichen Einschränkungen, würde die Ausweisung von Vorrangflächen bestimmte Bereiche um die Ortslagen nachhaltig für eine bauliche Entwicklung ausschließen. Dies ist nicht vertretbar.

5. Auch wenn die Fläche nicht im Schwerpunktraum für Tourismus liegt, so grenzt sie dennoch unmittelbar an. Die Planungsbehörde erkennt für den Schwerpunktraum Tourismus ein besonderes Gewicht und schließt daher andere Potentialflächen aus. Dieses Gewicht sollte auch dem Nahbereich von Schwerpunkträumen für Tourismus zugesprochen werden. Viele Touristen und auch Einheimische suchen ihre Naherholung im Raum Schwansen. Die Wirkung raumbedeutsamer Windkraftanlagen endet nicht an der Grenze eines Schwerpunktraumes.    


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Norbert Jordan
-Verwaltung-