N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 13.03.2012.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Heiko Basener
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Peter Haß
2. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Dieter Kaschke
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter Stefan Leckband
Gemeindevertreter Harald Paulikat
Gemeindevertreter Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreter Gerhard Wodi

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Gemeindewehrführer Thomas Jundel
stv. Gemeindewehrführer Walter Profittlich

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 4/2012
9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 5/2012
10. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 24/2011
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2012
12. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
  Beschlussvorlage - 1/2012
13. Gründung der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) "Eckernförder Bucht GmbH"
  Beschlussvorlage - 3/2012
14. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 7/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
17. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:

neuer öffentlicher TOP 14: „Förderung von Kindertagespflege“
bisheriger TOP 14 wird TOP 15
neuer nichtöffentlicher TOP 16: “Kostenausgleich für Krippenkinder in Waldorfeinrichtungen“


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen

Die Frage einer Bürgerin nach der Unterstützung der Gemeinde bei der Unterbringung von Krippenkindern in Waldorfeinrichtungen wird im Ergebnis dahin gehend beantwortet, dass man sich nach der geltenden Rechtslage orientiert.


zu TOP 4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden

Bericht der Bürgermeisterin zur GV am 13. März 2012

Mein Berichtszeitraum geht vom 30. November 2011 bis heute.

5. Dezember Weihnachtsfeier der FFW Kochendorf

17. Dezember Seniorenweihnachtsfeier

27. Januar                        JHV FFW Kochendorf

21. Februar  Jagdgenossenschaftssitzung

25. Februar Stromausfall in Kochendorf. Die Schleswig-Holsteinische Netz AG teilte einige Tage später mit, dass ein Schwan in die Oberleitung geflogen war.

29. Februar Veranstaltung zur Vorstellung des LTO in Eckernförde

7. März  Finanzausschuss-Sitzung


Vetretung durch Klaus-Peter Haß:

13. Dezember Mitgliederversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen

4. Januar Terminabsprachen für das Jahr 2012

14. Januar Amtsausschuss-Schießen

Januar mehrere Termine zum Thema Oberflächenentwässerung in Friedensthal


Nach endlosen Bemühungen ist es der Verwaltung nun endlich gelungen, den Wohnwagen in Friedland entfernen zu lassen.

Zum Vormerken noch folgenden Termin: 31. März 2012 ab 10 Uhr „Aktion Saubere Gemeinde“.

Der Bauausschussvorsitzende berichtet über die vom Wasserbeschaffungsverband beabsichtigte Erneuerung einer Wasserversorgungsleitung von Schallund komend entlang des Feuerwehrvorplatzbereiches. Seitens der Gemeinde wird in diesem Zusammenhang keine (gemeindliche) Maßnahme gewünscht.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Die schriftlich vorliegende Anregung von Georg und Rosemarie Wolfsdorf, die Möglichkeit der Errichtung eines Fußweges von Friedland zur Kapelle Westerthal zu prüfen, wird zur Beratung in den Bauausschuss verwiesen.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 4/2012

Die Freiwillige Feuerwehr Kochendorf-Windeby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 27.01.2012 Herrn Thomas Jundel zum Gemeindewehrführer gewählt.
Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Thomas Jundel zum Gemeindewehrführer zu.

Die Bürgermeisterin nimmt die Ernennung von Herrn Thomas Jundel zum Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Heiko Basener

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 5/2012

Die Freiwillige Feuerwehr Kochendorf-Windeby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 27.01.2012 Herrn Walter Profittlich zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Walter Profittlich zum stellv. Gemeindewehrführer zu.

Die Bürgermeisterin nimmt die Ernennung von Herrn Walter Profittlich zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 24/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Satzung über das Aufstellen von Plakaten zu erlassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt über die Jahresrechnung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung mit Maßgabe der im Finanzausschuss gemachten Bemerkungen zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
Beschlussvorlage - 1/2012

Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden
2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)

Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte.

Da die Gemeinde Windeby nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht ohne Weiteres möglich.

Die beigefügte Mustersatzung mit dem Mustertarif wird zur Zeit von den meisten amtsangehörigen Gemeinden verwendet.


Beschluss:

Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Windeby werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.






Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Gründung der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) "Eckernförder Bucht GmbH"
Beschlussvorlage - 3/2012


1            Ausgangssituation
Vorgeschlagen wird die Gründung der LTO Eckernförder Bucht GmbH aus den nachfolgenden Gründen:

1.1   Grundsätze zur LTO Eckernförder Bucht GmbH
Die Strategie des Ministeriums für Wissenschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein sieht zukünftig größere Einheiten zur touristischen Konzeptionierung vor. Die Förderlandschaft für touristische Aktivitäten verändert sich daher massiv: Zu diesem Zweck sollen sich Gebietskulissen hinreichender Größe und Struktur zu sog. Lokalen Tourismusorganisationen (LTOen) zusammenschließen. Die Landesregierung sowie die Touristiker vor Ort versprechen sich durch die LTOen eine Bündelung der Angebote und eine bessere Marktdurchdringung sowie eine höhere Qualität der Tourismusstrukturen. Eine LTO wird zukünftig unabdingbar sein, um touristische Fördermittel aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein (ZPW) erhalten zu können. Damit ein regionales Bündnis als LTO anerkannt werden kann, sind fünf Kriterien zu erfüllen.

-    Homogenität des Raumes und Raumgröße: topografisch-landschaftliche Homogenität, d. h. Erreichbarkeit der Angebote in 30 bis 45 PKW-Minuten.

-    Marktfähigkeit: Es muss ein minimales Marketingbudget im Kooperationsgebiet i. H. v. 400.000 Euro p. a. vorhanden sein, welches mindestens hälftig für kooperative Maßnahmen eingesetzt wird; zudem sind mindestens 7.000 Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Betten und/ oder Campingstellplätzen nötig.

-    Strategische Führung: Es bedarf einer Kooperationsvereinbarung mit verbindlicher Beschlussfassung der zuständigen Gremien; ein Tourismuskonzept und ein Businessplan müssen Teil der Kooperationsvereinbarung sein.

-    Aufgabenadäquate Strukturen: Eine Lenkungsgruppe, resp. ein touristischer Arbeitskreis werden unterstützt durch einen verantwortlichen Umsetzungskoordinator für Marketing, Qualität, Infrastruktur und Organisation.

-    Einbindung ins touristische Konzept: Die LTO ist einzubinden in die Strukturen des Landestourismuskonzepts, erforderlich ist die Mitgliedschaft in der TMO.

Unter Maßgabe dieser Anforderungen bietet sich eine Gebietskulisse an, die deckungsgleich ist mit jener der LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand und der Gemeinde Borgstedt. Sie umfasst somit die Ämter Dänischenhagen, Hüttener Berge und Dänischer Wohld, die Gemeinde Altenholz, die Stadt Eckernförde sowie die Gemeinden Altenhof, Goosefeld und Windeby. Die gemeinsamen Erfahrungen und die Zusammenarbeit in dieser AktivRegion seit deren Gründung in 2008 sind hervorragend. Diese Gebietskulisse (einschließlich Borgstedt) ist in der Lage, die oben geforderten Kriterien zu erfüllen. Keine der genannten Beteiligten wäre hingegen allein zur Erfüllung dieser Anforderungen imstande. Als Koordinator für die laufenden Aufgaben ist eine Kooperation mit der Eckernförder Touristik und Marketing GmbH (ETM GmbH) sinnvoll. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass der jeweilige Geschäftsführer der ETM GmbH personenidentisch ist mit jenem Geschäftsführer der LTO Eckernförder Bucht GmbH.
Im Winter 2010/2011 wurde das Touristikberatungsbüro Markt &Trend aus Neumünster beauftragt, ein Tourismuskonzept zu erarbeiten. Begleitet wurde dieser Prozess durch eine Lenkungsgruppe mit Vertretern und Touristikexperten aus allen Körperschaften. Ein erster Erfolg der gemeinsamen Bestrebungen besteht darin, dass ein einheitliches Gastgeberverzeichnis für die gesamte Region erstellt wurde. Die Erfahrungen aus dem Amt Hüttener Berge, das bereits mit der ETM GmbH ein gemeinsames Vermarktungskonzept aufgesetzt hat, sind ausgesprochen positiv. Die Anzahl der interessierten Klicks auf die entsprechenden Internetseiten hat sich im Übrigen um ein Vielfaches erhöht, ebenso sind die Übernachtungszahlen deutlich gestiegen.
Dass eine LTO allein schon unter förderrechtlichen Aspekten für die touristischen Zentren an der Ostsee oder in den Hüttener Bergen elementar wichtig ist, ist offenkundig. Der generelle Verzicht auf die Fördermittel des Zukunftsprogramms Wirtschaft wäre ein finanzpolitischer Fehler. Allerdings ist die Frage berechtigt, welchen Nutzen eine LTO Eckernförder Bucht GmbH denjenigen Gemeinden bringt, die kein Budget für den Tourismus in den Haushalt einstellen. Nach Auffassung der am Projekt beteiligten Verwaltungen sowie des Lenkungskreises profitieren auch diese Gemeinden ganz erheblich:

-    Eine überregionale oder gar deutschlandweite Vermarktung der touristischen Angebote beispielsweise des Dänischen Wohlds ist bislang ausgeblieben. Dies ändert sich durch die Einbeziehung dieser Region in den Begriff „Eckernförder Bucht“ (siehe auch im Detail: Tourismuskonzept der Fa. Markt & Trend). Davon profitieren vor allem auch die privaten Angebote.

-    Einbeziehung in das gemeinsame Gastgeberverzeichnis.

-    Der Weg für zukünftige Förderungen über das ZPW wird nicht verstellt.

1.2   Zur Abgrenzung zwischen LTO Eckernförder Bucht GmbH einerseits und LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand andererseits:
Frühzeitig wurde die Frage gestellt, warum nicht die bereits bestehende und überaus erfolgreiche LAG AktivRegion Hügelland am Ostseestrand herangezogen werden kann, um die Forderungen der Landesregierung nach einer Lokalen Tourismusorganisation zu erfüllen. Diese Frage scheint umso begründeter, als dass die Gebietskulissen –wie ausgeführt– deckungsgleich sind. Trotzdem ist eine gesonderte LTO aus mehreren Gründen zwingend erforderlich:
-    Während eine LTO einen ausschließlich touristischen Ansatz hat, ist eine AktivRegion ganzheitlich aufgestellt und fördert auch zahlreiche nicht touristische Projekte.
-    Die massive Ausdehnung auf touristisches Marketing würde den Rahmen und die Ressourcen unserer AktivRegion sprengen und entspricht zudem nicht ansatzweise deren projektbezogener Integrierter Entwicklungsstrategie.
-    Ein wesentliches Förderprogramm der AktivRegion ist das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum (ZPLR). Die LTO hingegen ist erforderlich, um Gelder aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft abrufen zu können. Nochmals: Eine LTO wird zukünftig erforderlich sein, um touristische Fördermittel aus dem wichtigen Zukunftsprogramm Wirtschaft des Landes Schleswig-Holstein erhalten zu können.

1.3   Eckpunkte der LTO Eckernförder Bucht GmbH
Die vorgeschlagene Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Vorgesehen ist eine Bargründung mit einem Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro. Aus vergaberechtlichen Aspekten (inhouse-Rechtsprechung) sind lediglich Gemeinden/Stadt und ein Amt Gesellschafter der LTO. Über einen touristischen Beirat werden weitere Leistungsträger einbezogen.
Dass das Stammkapital mit 300.000 Euro angesetzt wurde, hat folgenden Hintergrund: Die beteiligten Touristikexperten schätzen, dass diese Summe über einen Zeitraum von fünf Jahren benötigt wird, um Sachleistungen mit LTO-Relevanz wie z. B. Broschüren und andere Druckerzeugnisse zu erstellen. Es sind darin keine Personalkosten enthalten. Fünf Jahre ist im Übrigen die Mindestlaufzeit der Gesellschaft.
Die prozentuale Verteilung des Stammkapitals i. H. v. 300.000 Euro orientiert sich an demjenigen Betrag, der im gemeinsamen Beritt für LTO-Relevante Tätigkeiten insgesamt zur Verfügung steht (Marketingetat). Hiervon entfallen 65 % auf Eckernförde, 13 % auf Schwedeneck, 10 % auf Strande und 12 % auf die Hüttener Berge. Dieses Verteilungsverhältnis spiegelt sich in den ersten vier Geschäftsanteilen wieder, vgl. § 4 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag.
Diejenigen 14 Gemeinden, die über kein Tourismusbudget in ihren Haushalten verfügen, also keinen Marketingetat besitzen, können/müssen einen Mindestgeschäftsanteil von 100 Euro am Stammkapital erwerben. Sie zahlen demnach einmalig 100 Euro ein. Für sie enthält der Gesellschaftervertrag keine weiteren Nachschusspflichten oder Einlageverpflichtungen in die Gesellschaft.
Auch die Marketing-Partner Eckernförde, Schwedeneck, Strande und Hüttener Berge haben keine jährlichen Nachschusspflichten. Allerdings müssen diese entscheidend dafür sorgen, dass das erforderliche Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro in die Gesellschaft eingebracht wird. Daher bestimmt § 4 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag, dass die Einlagen i. H. v. jeweils 20 % fällig sind. Der Aufsichtsrat wird sodann über die weitere Einforderung im Einzelnen entscheiden. Dies kann z. B. darin bestehen, dass er jährlich weitere jeweils 20 % einfordert; dies hängt letztlich auch vom Liquiditätsbedarf ab. Auf diese Weise wird nach Ablauf der fünf Jahre das gesamte Stammkapital eingelegt worden sein.
Nach Ablauf von fünf Jahren bestehen ordentliche Kündigungsmöglichkeiten. Sollte die Gesellschaft weiterbestehen, wovon u. E. auszugehen ist, werden erneut Stammkapitaleinzahlungen zu beschließen sein, die sich einerseits am Kapitalbedarf und andererseits am oben beschriebenen Verteilungsverhältnis orientieren.
Der Geschäftsführer soll stets jene Person sein, die in der ETM GmbH die Geschäfte führt. Durch dieses Konstrukt sind erhebliche Synergieeffekte möglich.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht (vgl. § 7 GesV). Eckernförde stellt drei Mandatsträger sowie mit dem Bürgermeister den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.            
Die Gesellschaft beruft einen Beirat, der diese in touristischen Fragen berät. Der Beirat ist ein wesentliches Bindeglied zu den privaten Anbietern. Die Beschlüsse des Beirats haben empfehlenden Charakter. Der touristische Beirat besteht aus bis zu fünfzehn Mitgliedern, die einen Bezug sowohl zu der Region der Eckernförder Bucht als auch zum Tourismus haben sollen.
Der Name der Gesellschaft wird mit Bedacht vorgeschlagen. Wie aus dem Tourismuskonzept zu ersehen ist, ist die Marke „Eckernförder Bucht“ gut geeignet, sowohl die Stadt als auch das Umland erfolgreich zu vermarkten. Die Begriffe „Dänischer Wohld“ und „Hüttener Berge“ werden aber im Konzept gut integriert.

2   Anzeige der Gründungsabsicht gemäß § 108 GO bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde
Die Gründungsabsicht ist anzeigepflichtig. Nach der zukünftigen Fassung des einschlägigen § 108 GO muss die Anzeige sechs Wochen vor der Beschlussfassung erfolgen (in geltender Fassung heißt es noch „unverzüglich“). Daher wurde diese Vorlage samt Unterlagen bereits am 13. Februar 2012 der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises RD-Eck formal angezeigt. Damit ist keine Vorentscheidung getroffen, ob die kommunalen Gremien den Gründungsbeschluss fassen werden. Ein positiver Beschluss ohne vorherige Anzeige wäre jedoch kommunalverfassungswidrig. Nach Beschlussfassung steht der Kommunalaufsichtsbehörde ein sechswöchiges Widerspruchsrecht zu. Die Vorabstimmung mit dem Kreis RD-Eck hat aber gezeigt, dass ein Widerspruch nicht erfolgen wird, sofern der Beschluss in der vorgeschlagenen Form gefasst wird.
Für die amtsangehörigen Gemeinden sowie für den Beschluss des Amtes Hüttener Berge ist der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Da Eckernförde mehr als 20.000 Einwohner hat, ist dort das Innenministerium zuständig. Beide Behörden sind anzuhören. Die aus Eckernförder Sicht nötige Abstimmung mit der beim Innenministerium angesiedelten Kommunalaufsicht steht jedoch noch aus.

3   Alternativen
Es besteht keine Alternative. Auf die Gründung einer Lokalen Tourismusorganisation zu verzichten, bedeutet den Verlust etwaiger Förderungsmöglichkeiten und deutlich schlechtere Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für die touristischen sowie die noch-nicht-touristischen Standorte. Es ist gemeindewirtschaftsrechtlich unzulässig, wenn eine an der LTO nicht teilnehmende Gemeinde Leistungen von dieser Gesellschaft bezieht.

4   Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind oben detailliert beschrieben. Aus Sicht der 14 Nicht-Marketingpartner sind lediglich einmalig 100 Euro einzuzahlen. Die Marketingpartner haben zwar über den Fünfjahreszeitraum auf ihre jeweiligen Geschäftsanteile Einlagen zu leisten. Allerdings handelt es sich im Wesentlichen um die Summen, die bereits jetzt von den Touristikern für Sachleistungen wie Broschüren etc. eingesetzt werden.


Beschluss:

a)   Die Gründung der LTO Eckernförder Bucht GmbH zum 01.01.2013 wird begrüßt. Eine Beteiligung wird beschlossen.

b)   Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den beiliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrags zu unterzeichnen. Redaktionelle Änderungen können vorgenommen werden.

c)   Der LTO-Marketingstrategie des Büros Markt & Trend mit Sitz in Neumünster wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 7/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 17. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Bürgermeisterin gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.



Gunnar Bock  Jutta Werner 
Protokollführer  Bürgermeisterin