N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 30.09.2013.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Heiko Basener
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
Gemeindevertreter Stefan Leckband
Gemeindevertreter/in Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
2. stellv. Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter/in Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Harald Paulikat (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 15/2013
9. Geschwindigkeitsreduzierungen
  Beschlussvorlage - 14/2013
10. Lärmaktionsplan Windeby
10.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 16/2013
10.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 17/2013
11. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Windeby für den Bereich der Biogasanlage in Windeby
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 18/2013
12. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich " Biogasanlage Windeby" - Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 19/2013
13. Abschluss einer Vereinbarung zur Aufstellung von Altkleidercontainer mit der AWR
  Beschlussvorlage - 21/2013
14. Spielkreis Barkelsby Gemeindezentrum
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013/2014
  Beschlussvorlage - 20/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Gemeindevertreterin Ulbricht weist darauf hin, dass sie keine Einladung erhalten hat. Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, den TOP 15 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung

Fragen zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


ab hier anwesend: Herr Klaus-Dieter Kaschke

zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen

Gemeindevertreter Reimer weist darauf hin, dass bei den Straßenflickarbeiten in Friedland einige Löcher nicht berücksichtigt wurden. Bei einigen Löchern hat sich der Flicken bereits wieder gelöst. Die Verwaltung wird gebeten, die Angelegenheit zu überprüfen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in vielen Bereichen Büsche von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Außerdem sind auch einige Straßenschilder zugewachsen. Zur Klärung der erforderlichen Maßnahmen wird eine Begehung mit dem Umweltausschuss erfolgen. Gemeindevertreterin Werner schlägt vor, in der Bekanntmachung der Schredderaktion die Bürger aufzufordern, die eigenen Grundstücke auf Rückschnitterfordernisse zu überprüfen.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:

19.06.2013            Belüfterpumpe Klärteich defekt. Nach Rücksprache mit Fraktionsvorsitzenden neue in Auftrag gegeben.
22.06.2013            Gemeindekinderfest
17.07.2013            Amtsausschusssitzung in Blumenthal
05.08.2013            Antrittsbesuch bei der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf
06.08.2013            Mitgliederversammlung der LTO in Eckernförde
12.08.2013            Mitgliederversammlung SHGT in Groß Wittensee
14.08.2013            Begleitung der Seniorenfahrt nach Hamburg
14.08.2013            Mitgliederversammlung WBV Mittelschwansen (Teilnahme durch Ralf Koberg)
19.08.2013            Mitgliederversammlung Aktiv-Region Hügelland am Ostseestrand in Groß Wittensee
20.08.2013            Antrittsbesuch im Kindergarten Mäuseburg (Bürgermeister Ott und Kindergartenleiterin Frau Kazemi)
29.08.2013            Gespräch mit Herrn Boldt vom WBV Mittelschwansen über evtl. frühere gleichberichtigte Mitgliedschaft im Verband (2015?)
02.09.2013            Straßenbaumaßnahme Liebesallee / Ecke Schnaaper Weg
03.09.2013            Wasserrohrbruch Schnaaper Weg
13.09.2013            Straßenabsenkung Eichenallee - wiederhergestellt (Kostenbeteiligung durch Saatzucht zugesagt)
25.09.2013            Info-Veranstaltung zur Straßenausbaubeitragssatzung in Gammelby

Gemeindevertreter Reimer fragt nach, ob es eine Versicherung für Gemeindevertreter gibt, für den Fall, dass Sie in die Haftung genommen werden, wenn sie keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Hierzu erläutert Herr Peters, dass dieses ein vorsätzliches Handeln wäre und somit keine Versicherung greifen würde.

Gemeindevertreterin Werner spricht 2 Fälle von Vandalismus in der Gemeinde an und fragt nach, ob durch den Bürgermeister hier Anzeige erstattet wurde. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass er bei dem Vandalismus Fall beim Feuerwehrgerätehaus Anzeige erstattet hat. Bei den abgelagerten Kühlschränken ist dieses nicht erfolgt.

Die Beratungspunkte der Ausschüsse sind im Wesentlichen Gegenstand der heutigen Tagesordnung


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Leckband fragt an, ob man noch einmal Kontakt mit dem Breitbandzweckverband für die Verbesserung der DSL-Versorgung in Friedland aufnehmen könnte. Herr Peters erklärt hierzu, dass die Verwaltung in ständigem Kontakt mit dem Breitbandzweckverband steht und dabei auch der Ortsteil Friedland mehrfach angesprochen wurde.

Gemeindevertreterin Pochhammer schlägt vor, dass bisher bestehende Konzept für die Chronik einmal zu präsentieren. Es herrscht Einigkeit, dass dieses in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen soll.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 15/2013

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Windeby am 20.08.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Windeby für gültig.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Geschwindigkeitsreduzierungen
Beschlussvorlage - 14/2013

Lt. Protokollauszug der Sitzungsniederschrift der Gemeindevertretung Windeby v. 18.06.2013 wurden hinsichtlich der Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen Überlegungen angestellt wie folgt:

1. Einrichtung Tempo-30-Zone "Lange Linie"
2. Einrichtung Tempo-30-Zone "Eichenallee"
3. Einrichtung Geschwindigkeitsreduzierung 70 km / h im Bereich der Einmündung Friedland auf der L 265 
Die Protokollierung weist aus, dass die Angelegenheit im Bauausschuss nochmals diskutiert werden möge.

In der Bauausschusssitzung am 23.09.2013 wird folgendes bekannt gegeben und beraten:

Unter TOP 27 der letzten GV wurde beschlossen, einen Antrag auf Einrichtung einer 30-er Zone in Kochendorf zu stellen. Dieser Antrag wurde am 11.07.2013 an die Verkehrsaufsicht des Kreises gesendet. Eine Eingangsmitteilung wurde unterdessen an das Amt übersendet, die Bearbeitung wird sich aber aus Auslastungsgründen verzögern.

Zu den o.g. Einzelpunkten 1-3 wurde beraten:

zu 1: Da die Akzeptanz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nach Auffassung des Ausschusses in der „Langen Linie“ bei den Kraftfahrzeugführern keine Akzeptanz erlangen wird, soll davon zunächst abgesehen werden. Stattdessen soll sowohl die Verwaltung als auch ein Fachplaner gebeten werden, Ideen für andere Möglichkeiten der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu entwickeln (Schraffen, Aufpflasterungen...). Diese sollen dann zu einer späteren Bauausschusssitzung vorgetragen werden. Ferner soll als Basis für diese Überlegungen die Geschwindigkeitsmesstafel aufgebaut und die Ergebnisse ausgewertet werden.

zu 2: Es gilt zu klären, ob eine 30-er Zone oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h formal richtig ist. Es soll ein Antrag auf eine entsprechende Beschilderung bei der Verkehrsaufsicht gestellt werden. Beginnen soll die Beschilderung auf der einen Seite vor der Adresse "Eichenallee 1" und auf der anderen Seite am Ortsschild (nahe der L 265). Als Argumente für die Untermauerung der Notwendigkeit sollen folgende Stichpunkte ausformuliert werden.
      • Neue Familien mit kleinen Kindern wohnen in den neu geschaffenen Wohnungen in den ehemaligen Wirtschaftsgebäuden des Gutes.
      • Ziel- und Quellverkehr als Schwerverkehr von der Biogasanlage. Langsamere Fahrt erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und schont den Straßenaufbau.
      • Die Bewohner der neuen Erschließung "Schiefkoppel" der Stadt Eckernförde, welche unmittelbar an die "Eichenallee" angrenzt, nutzen die Allee quasi zur Naherholung, zum Spazierengehen.
zu 3: Von Eckernförde kommend Richtung Osterby ist bereits heute im Anberg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vorhanden. In der Gegenrichtung von Osterby kommend gibt es keine Begrenzung. Für die Einrichtung dieser mangelnden Beschilderung soll ein Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises gestellt werden. Als Argumente für die Untermauerung der Notwendigkeit sollen folgende Stichpunkte ausformuliert werden.
    • Für aus Friedland auf die L 265 Richtung Eckernförde auffahrende Fahrzeuge gibt es keinen Beschleunigungsstreifen.
    • Bürger aus dem Ortsteil Friedland queren die L 265, um auf den gegenüberliegenden Spurplattenweg nach Westerthal zu gelangen (Spazierweg).
    • Fahrradfahrende Schüler und Radfahrer im Allgemeinen müssen die L 265 queren, um auf den Radweg der L 265 nach Eckernförde zu gelangen.
    • Die Kuppenlage der Kreuzung sorgt für Unübersichtlichkeit.


Ergänzend zu diesen Punkten wird beraten:
  • Es soll ein Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises gestellt werden, dass die 70-er Geschwindigkeitsreduzierung in Westerthal von der Kapelle kommend um rund 50 m vor die Zufahrt nach Westerthal vorverlegt wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Begrenzung von Kochendorf kommend.
  • Es soll ein Antrag an die Verkehrsaufsicht gestellt werden, dass an der Kreuzung L 265 - K 57 (Kapelle Westerthal) ein STOP-Schild aufgestellt wird. Die Kreuzung mutet zu übersichtlich an und verleitet zum unkonzentrierten Abbiegen.
  • Der Spurplattenweg von der L 265 nach Westerthal und der weiterführende Weg an die K 57 soll beidseitig mit einer Beschilderung "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert werden. Ein entsprechender Antrag ist zu stellen.

Ferner wird festgestellt, dass ortsfremde Fahrzeugführer durch Navigationsgeräte über den Schnaaper Weg von der L 265 an die B 76 geführt werden. Da dieser schmale Gemeindeweg bzw. Stadtweg auch ein Schulweg und Weg zur Badestelle am Schnaaper See ist (Kinder), würde man dieser Fehlentwicklung gerne entgegenwirken. In Ermangelung eines Konsenses wird der Ausschussvorsitzende dieses Thema selbstständig auf einer der kommenden Tagesordnungen des Bauausschusses neu aufnehmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die im Sachverhalt geschilderten Bereiche die Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen zu beantragen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Lärmaktionsplan Windeby

zu TOP 10.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 16/2013

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Windeby für die Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) und der B 203 (Bundesstraße 203) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten
haben in der Zeit vom 10.06.2013 bis 11.07.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste –„Lärmaktionsplan der Gemeinde Windeby“
 
 
Datum:
Bedenken:
1.
Eisenbahn-Bundesamt
Schanzenstraße 80
20257 Hamburg
(f. Altenhof, Gammelby, Rieseby)
 
Keine Stellungnahme
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
11.06.2013
s. Stellungnahme
3.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Schleswig-Holstein
Gesundheitsabteilung IX 4
Düsternbrooker Weg
24105 Kiel
 
Keine Stellungnahme
4.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
25.03.2013
02.06.2013
s. Stellungnahme
keine
5.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
19.07.2013
s. Stellungnahme



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
 
Keine Stellungnahme
7.
Gemeinde Osterby
über das Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
11.06.2013
Keine
8.
Gemeinde Goosefeld
(über Amt Schlei-Ostsee)
31.05.2013
Keine
9.
Gemeinde Fleckeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
29.05.2013
Keine
10.
Gemeinde Kosel
(über Amt Schlei-Ostsee)
03.06.2013
Keine
11.
Gemeinde Gammelby
(über Amt Schlei-Ostsee)
 
Keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 17/2013

Siege Beschlussvorlage 16/2013.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Windeby für die Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) und B 203 (Bundesstraße 203) und gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Windeby für den Bereich der Biogasanlage in Windeby
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 18/2013

Der Betreiber der Biogasanlage Windeby ist mit Schreiben vom 12.08.2013 an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den Flächennutzungsplan sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern.

Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage beinhaltet als Auflage die Herstellung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung. Aus technischen Gründen musste die Planung des Beckens nochmals verschoben werden. Da das Becken außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 liegt, ist die Aufstellung der entsprechenden Bauleitplanung erforderlich.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 4. Änderung aufgestellt,
die für den Bereich der Biogasanlage Windeby folgende Änderung der Planung vorsieht:
nördliche Erweiterung des Geltungsbereiches*
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung(§ 4 Abs. 1 BauGB - Scoping) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich " Biogasanlage Windeby" - Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 19/2013

Der Betreiber der Biogasanlage Windeby ist mit Schreiben vom 12.08.2013 an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den Flächennutzungsplan sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern.

Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage beinhaltet als Auflage die Herstellung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung. Aus technischen Gründen musste die Planung des Beckens nochmals verschoben werden. Da das Becken außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 liegt, ist die Aufstellung der entsprechenden Bauleitplanung erforderlich.


Beschluss:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Windeby" soll wie folgt geändert werden:
nördliche Erweiterung des Geltungsbereiches*
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB - Scoping) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Abschluss einer Vereinbarung zur Aufstellung von Altkleidercontainer mit der AWR
Beschlussvorlage - 21/2013
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg (AWR) hat beantragt, in der Gemeinde Windeby Container für das Einsammeln von Altkleidern aufstellen zu dürfen und hat hierfür eine Vereinbarung vorbereitet.
Pro Container zahlt die AWR an die Gemeinde einen Jahrespauschalbetrag in Höhe von 250,00 €.

Beschluss:
Die Gemeinde wird in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Frage klären, ob und zu welchen Kosten in den Ortsteilen Friedland und Friedensthal Containerstandorte hergerichtet werden können. Es wird in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft, ob eventuell gleichzeitig auch Altkleidercontainer des DRK in diesen Ortsteilen aufgestellt werden können.
Bis zur Klärung der vorgenannten Fragen wird die Angelegenheit vertagt.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 14. Spielkreis Barkelsby Gemeindezentrum
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013/2014
Beschlussvorlage - 20/2013

Der Gemeinde Windeby liegt ein Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Borby-Land auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013/2014 für den Spielkreis Barkelsby im Gemeindezentrum vor (siehe Anlage). In den Vorjahren wurde kein Zuschuss gewährt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 400,- € für das Jahr 2013/2014 zu gewähren.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister