N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 01.12.2014.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Heiko Basener
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
Gemeindevertreter Harald Paulikat
Gemeindevertreter/in Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
2. stellv. Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter/in Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Stefan Leckband (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 20/2014
9. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 21/2014
10. Erlass einer 14.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 22/2014
11. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
  Beschlussvorlage - 17/2014
12. Ersatzbeschaffung / Reparatur Mobiliar Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 23/2014
13. Beweidung des Geländes der Teichkläranlage Kochendorf
  Beschlussvorlage - 26/2014
14. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung 70 km/h an den Ortseingängen nach Kochendorf auf der K 57
  Beschlussvorlage - 24/2014
15. Masterplan für Windeby - Weiterentwicklung der Gemeinde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, TOP 16 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

ab hier anwesend: Herr Klaus-Dieter Kaschke

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung

Fragen zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen

Herr Haß regt an, die 30er Zone in Kochendorf bereits ab dem Feuerwehrgerätehaus beginnen zu lassen. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Beginn der Zone ab der ersten Bebauung mit dem Kreis abgestimmt wurde.

Herr Koberg spricht die Vekehrssituation in Kochendorf an und weist darauf hin, dass die rechts vor links Regelung schwer zu erkennen sei. Er regt an, an mehreren Einfahrten die Straßennamensschilder zu versetzen. Gemeindevertreter Kaschke erklärt hierzu, dass die Angelegenheit im Rahmen eines Ortstermins mit dem Bauausschuss besprochen wurde. Bei einem abgesenkten, durchgezogenen Bordstein gilt die rechts vor links Regelung nicht. Eine bauliche Umgestaltung und auch ein Versetzen der Straßennamensschilder soll in der nächsten Sitzung des Bauausschusses thematisiert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der in der letzten Sitzung angesprochene, mangelnde Baumbeschnitt teilweise bisher nicht durchgeführt wurde. Dieses gilt besonders für den Bereich Schallund. Der Bürgermeister wird die Angelegenheit noch einmal prüfen.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Zum Bericht fragt Gemeindevertreterin Werner an, ob in Friedland jetzt schnelles DSL verfügbar ist. Der Bürgermeister erklärt, dass dieses im Rahmen des Ausbaus demnächst verfügbar sein soll.

Bauausschussvorsitzender Kaschke berichtet, dass die Punkte der Sitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Er verweist noch einmal auf die Ortsbegehung am 28.11.

Umweltausschussvorsitzende Pochhammer berichtet über die erfolgreich durchgeführte Schredderaktion.

Schul- und Kulturausschussvorsitzende Wolfsdorf berichtet über den Laternenumzug und die Veranstaltung zum Volkstrauertag.

Finanzausschussvorsitzender Koberg berichtet, dass die Punkte der Sitzung Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Sozialausschussvorsitzende Werner berichtet über die am 20.12.14 geplante Seniorenweihnachtsfeier.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Paulikat weist darauf hin, dass die Toiletten am Schnaaper See bis in den November aufgestellt waren. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass eine Zahlung nur bis zum 30.09. erfolgte.

Gemeindevertreterin Wolfsdorf verweist darauf, dass die Lampe im neuen Buswartehaus in Friedland wieder so eingebaut wurde, dass Vögel darauf nisten können. Hier ist ein Umbau erforderlich.

Gemeindevertreterin Werner fragt nach, ob im Rahmen des Kanalkatasters auch wie geplant ein Straßenlampenkataster erstellt wurde. Der Bürgermeister wird die Angelegenheit klären.

Gemeindevertreter Paulikat weist darauf hin, dass Mülltonnen für die Entsorgung von Hundekotbeuteln fehlen. Hierzu führt Gemeindevertreterin Ulbricht aus, dass dieses Gegenstand des Antrages der Wählergemeinschaft war, der allerdings aus zeitlichen Gründen nicht mehr auf die Tagesordnung aufgenommen wurde. Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Antrag im nächsten Jahr in den Gremien beraten wird.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 20/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 147.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.200.500,- € auf nunmehr 1.347.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 46.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 89.800,- € auf nunmehr 136.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 21/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.176.400 €
in der Ausgabe auf
1.176.400 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
71.000 €
in der Ausgabe auf
71.000 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
290.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
0,62 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer 14.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 22/2014

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwasserzusatzgebühren aufgrund der Kosten für die Klärteichentschlammung von bisher 2,00 € auf nunmehr 2,40 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr kann hingegen von bisher 0,65 € auf 0,40 € pro qm relevanter Fläche gesenkt werden.

Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.


Beschluss:

Die 14. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Beschlussvorlage - 17/2014

Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2015 einen Zuschuss zur Förderung des dänischen Büchereiwesens beantragt.
Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein Vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandlung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.). Um den Aufwand einer ständigen, wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben:
Zuschuss Büchereiverein 2014 = 2.082,60 € > Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 208,26 €

Ein entsprechender Grundsatzbeschluss würde bedeuten, dass die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde. Die dänische Zentralbibliothek, die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung könnten sich erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.).


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ersatzbeschaffung / Reparatur Mobiliar Gemeindefreizeitstätte
Beschlussvorlage - 23/2014

Die Tischplatten der Gemeindefreizeitstätte in Frohsein weisen Beschädigungen an den Kanten auf. Deshalb ist es angedacht, die Tischplatten mit neuen Umleimern zu versehen. Eine Preisanfrage bei regional ansässigen Tischlereifachbetrieben zeigt optional drei Varianten auf, das Vorhaben umzusetzen:
  1. -Die Kantenlängen der Tischplatten auf ein sauberes Maß kürzen
-2,00 mm starken Umleimer anbringen
    -Die Demontage und Montage der Tischgestelle sowie die Anlieferung und Abholung der Platten erfolgt bauseits

Günstigstes Angebot Variante 1: 612,68 €     
  1. - Die Kantenlängen der Tischplatten auf ein sauberes Maß kürzen
- 2,00 mm starken Umleimer anbringen
   - Demontage und Montage der Tischgestelle sowie die Anlieferung und Abholung der Platten
  
Günstigstes Angebot Variante 2: 1.183,88 € 
3. -Austausch der alten Tischplatten gegen neue (Standardoberfläche), einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten

Günstigstes Angebot Variante 3: 1.676,98 € 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Variante 3 umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 1.676,98 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beweidung des Geländes der Teichkläranlage Kochendorf
Beschlussvorlage - 26/2014

Vor einiger Zeit hatte Herr Andresen schon mal angeregt, dass das Gelände rund um die Teiche der Kläranlage Kochendorf mit Schafen beweidet werden könnte. Dann könnte man sich das Mähen sparen, Büsche und Schilf würden nicht mehr in dem Umfang wachsen, wie es bisher der Fall war.
Teichkläranlagen müssen frei sein, damit Wind über die Wasseroberfläche streichen kann. Denn abgesehen vom technisch belüfteten Teich findet der Sauerstoffaustausch nur an der Wasseroberfläche statt. Ferner soll die Sonnenstrahlung ungehindert auf die Teiche einwirken können, denn diese reduziert die Keimbelastung.

Da der Bewuchs insbesondere auch an den Teichböschungen überhandnahm, mussten sämtliche Böschungen im Spätsommer mit einem Bagger geräumt werden. Dieses war mit einem Aufwand von rund 2.000 € verbunden. Aufgefallen ist ein hoher Anteil an Ratten- und Mäusegängen im Erdreich, auch an den Böschungen.

Aus diesem Grunde hat Herr Andresen erneut die Initiative ergriffen und eine Beweidung angeregt. Sowohl der Bürgermeister als auch Herr Andresen haben mit Herrn Kuhr Kontakt aufgenommen und abgefragt, unter welchen Bedingungen er sich eine Beweidung vorstellen könne. Tatsächlich ist er interessiert, allerdings nur, wenn die Gemeinde eine für Schafe geeignete Einfriedung herstellt. Dann könnte er die Schafe von seinen Flächen direkt auf die Anlage laufen lassen.
Eine Beweidung mit Schafen hat einen weiteren Vorteil. Die Hufe verfestigen den Boden und sorgen für eine Reduzierung des Befalls von Ratten etc. .

Daher hat Herr Andresen ein Preisangebot für die Einfriedung eingeholt.

graphic

In der Summe sind es tatsächlich fast 550 lfdm Zaun, die zu errichten wären. Angedacht sind stabile 1,60 m Eichenspaltpfähle, versehen mit einem Schafsdrahtgeflecht in einer Höhe von 80 cm Höhe. Die Kosten würden sich einschließlich von einfachen Hecklöchern auf rund 6.000€ belaufen.

Zur Einordnung der finanziellen Situation seien ein paar Zahlen genannt:
Der Unterhaltungshaushalt für die Abwasseranlagen war 2014 mit 25.000 € ausgestattet. Der Stand mit Datum 06.11.2013 beträgt noch rund 8.000 € (planmäßige Pumpenreparaturen berücksichtigt). Es soll nur dokumentiert werden, dass die sukzessive erfolgten Sanierungen und Reparaturen der letzten Jahre eine Entspannung beim Zustand der 30 Pumpstationen der Gemeinde gebracht haben. Daher kann gehofft werden, dass der jährliche Aufwand für die Unterhaltung der Pumpstationen zumindest nicht unbedingt steigen wird.


Der Bürgermeister berichtet, dass die Einzäunung der Kläranlage im Rahmen eines Projektes mit dem Heilpädagogium durchgeführt werden könnte. Die Arbeiten im Rahmen dieses Projektes wären für die Gemeinde kostenlos. Das Heilpädagogium würde sich jedoch über eine Spende freuen. Der Bürgermeister hat ferner noch Angebote für das benötigte Material eingeholt. Hierbei würden sich die Kosten auf ca. 2.500,- € belaufen.


Beschluss:

Auf Antrag von Gemeindevertreter Kaschke beschließt die Gemeindevertretung die Einzäunung des Geländes der Kläranlage mit Recyclingpfählen. Die Arbeiten sollen über ein Projekt mit dem Heilpädagogium durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung 70 km/h an den Ortseingängen nach Kochendorf auf der K 57
Beschlussvorlage - 24/2014

In der Gemeindevertretersitzung am 22.09.2014 wurde beschlossen, bei der nächsten Bauausschusssitzung zu beraten, ob die dauerhafte Installierung von Tempo 70 km/h an den beiden Ortseingängen an der K 57 nach Kochendorf beantragt werden soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde den Antrag zu stellen, dass auf der K 57 im Bereich der Ortseingänge Richtung Kochendorf eine beidseitige Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h angeordnet wird.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Masterplan für Windeby - Weiterentwicklung der Gemeinde

Sozialausschussvorsitzende Werner berichtet über die Beratungsergebnisse aus dem Ausschuss wie folgt: Es findet eine eigenständige Auftaktveranstaltung statt. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten eine persönliche Einladung. Vereine und Verbände bekommen eine gesonderte Einladung mit Informationen. Zur Vorbereitung trifft sich der Ausschuss gesondert, um Art und Umfang der Veranstaltung und Einladung sowie Vorgehensweise etc. festzulegen. Als Termin zur Vorbereitung wird Montag, der 12.01.2015 genannt.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister