N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 30.11.2015.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Heiko Basener
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
Gemeindevertreter Stefan Leckband
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreter Oliver Schulz
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreterin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 46/2015
9. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 47/2015
10. Anschaffung eines Gemeindetreckers
  Beschlussvorlage - 48/2015
11. Preisfindung der Gemeindechronik
  Beschlussvorlage - 49/2015
12. Fällung einer Eiche in der Alten Landstraße in Friedland

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 12 "Fällung einer Eiche in der Alten Landstraße in Friedland" 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung
Fragen zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

ab hier anwesend: Herr Klaus-Dieter Kaschke

zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei dem letzten Einsatz der FF Kochendorf auf der Biogas-Anlage festgestellt wurde, dass der Feuerwehr ein Gasmessgerät fehlt. Hier soll zunächst der Betreiber bezüglich einer Beteiligung angesprochen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Toiletten immer noch am Schnaaper See stehen. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Gemeindevertreter Koberg berichtet, dass die Themen des Finanzausschusses Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Gemeindevertreter Schulz berichtet für den Umweltausschuss über die Beratungen bezüglich der bienenfreundlichen Gemeinde und der Anleinschilder für Hunde während der Brut- und Setzzeit.

Gemeindevertreter Paulikat berichtet für den Sozialausschuss, dass die Ergebnisse des Ideencafés teilweise aufgearbeitet wurden.

Gemeindevertreter Reimer berichtet für den Kindergartenausschuss über die Einrichtung einer 3. Gruppe und eine Personalangelegenheit. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Leckband weist darauf hin, dass bei der 1. Einfahrt Friedland von Eckernförde kommend im rechten Bereich häufig Wasser steht. Die Gemeinde wird die Angelegenheit prüfen.

Gemeindevertreter Basener weist darauf hin, dass der Einlauf der Straße "An der Eiche" komplett verstopft ist.

Gemeindevertreter Paulikat fragt nach der Sachlage bezüglich des überhängenden Knicks im Schnaaper Weg. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass er sich derzeit um einen Rückschnitt aller problematischen Knicks kümmert. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 46/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 79.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.176.400,- € auf nunmehr 1.256.200,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 88.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 71.000,- € auf nunmehr 159.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Frau Claudia Wolfsdorf

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 47/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.263.900 €
in der Ausgabe auf
1.263.900 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
94.500 €
in der Ausgabe auf
94.500 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
316.900 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
0,61 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anschaffung eines Gemeindetreckers
Beschlussvorlage - 48/2015
Die Gemeinde beabsichtigt einen neuen Gemeindetrecker anzuschaffen. Der Bürgermeister hat 3 Angebote eingeholt und verglichen, die der Vorlage beigefügt sind.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für einen neuen Gemeindetrecker an die Firma Meifort GmbH Co. & KG zum Angebotspreis in Höhe von maximal 45.500 € zu vergeben.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Preisfindung der Gemeindechronik
Beschlussvorlage - 49/2015
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren eine Gemeindechronik entworfen. Die Kosten belaufen sich auf 23.176,28 €. Der kostendeckende Preis bei einer Auflage von 750 Stück liegt bei 29,57 €. Die Gemeinde ist sich darüber einig die Chronik zu einem Preis von 25,00 € zu verkaufen.
Die Gemeindechronik wurde am 14.11.2015 in der Gemeindefreizeitstätte vorgestellt. Der Verkauf der Gemeindechroniken erfolgt ab dem 14.11.2015 über den Bürgermeister Peter Pietrzak, Frau Pochhammer und der Amtsverwaltung. Der Versand der Chronik durch die Amtsverwaltung ist zu einem Preis von 6,99 € möglich.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Gemeindechronik zu einem Preis von 25,00 € zu verkaufen.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Fällung einer Eiche in der Alten Landstraße in Friedland
Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Anwohner Ringweg 92 bereits seit längerer Zeit über die Beschattung ihres Grundstückes durch einen gemeindlichen Baum beklagen. Bisher hat die UNB jedoch keine Zustimmung zur Fällung signalisiert. Als Ergebnis eines erneuten Ortstermins wurde diese Haltung jedoch jetzt geändert. Sollte die Gemeinde jetzt einen Antrag auf Fällung der Eiche stellen, würde die UNB nun die Zustimmung erteilen.

Die Angelegenheit wird in der Gemeindevertretung eingehend diskutiert. Der Umweltausschuss hatte sich auf der letzten Sitzung für die Fällung der Eiche ausgesprochen.

Der Bürgermeister erläutert, dass die Anwohner im Falle der Beseitigung des Baumes für alle Kosten im Rahmen der Fällung und auch die erforderliche Ersatzpflanzung aufkommen müssten. Da innerhalb der Gemeindevertretung Einigkeit herrscht, den Baum zu beseitigen, wird die Frage diskutiert, ob die Fällung durch den Anwohner selbst oder durch eine Fachfirma erfolgen soll. Da hierüber keine Einigkeit zu erzielen ist, werden zwei getrennte Anträge abgestimmt.

1.
Die Gemeinde stellt bei der UNB den Antrag, die Eiche zu fällen. Mit den Arbeiten soll eine Fachfirma beauftragt werden. Der Baum soll ebenerdig abgesägt werden. Der Stubben braucht nicht entfernt zu werden. Die Anwohner tragen die Kosten der Fällgenehmigung, der Fällung und der Ersatzpflanzung.

Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

2.
Die Gemeinde stellt bei der UNB den Antrag, die Eiche zu fällen. Die Arbeiten dürfen die Anwohner selbst fachgerecht ausführen. Es ist eine Haftungsübernahmeerklärung, die die Gemeinde von jeglicher Haftung freistellt, zu unterzeichnen. Der Baum soll ebenerdig abgesägt werden. Der Stubben braucht nicht entfernt zu werden. Die Anwohner tragen die Kosten der Fällgenehmigung und der Ersatzpflanzung.

Dieser Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. 


Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister