N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 21.03.2016.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Heiko Basener
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
Gemeindevertreter Stefan Leckband
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreter Oliver Schulz
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreterin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Verabschiedung des Gemeindewehrführers
  Beschlussvorlage - 4/2016
9. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Windeby und Ernennung
  Beschlussvorlage - 3/2016
10. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Windeby und Ernennung.
  Beschlussvorlage - 11/2016
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2016
12. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby"
Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 7/2016
13. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Borby-Land
  Beschlussvorlage - 1/2016
14. Lamellenanlagen für die Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 8/2016
15. Künftige bauliche Entwicklung der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 9/2016
16. Weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofs
  Beschlussvorlage - 10/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, TOP 17 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung
Herr Heinz Koberg erinnert noch einmal an eine vertragliche Vereinbarung wegen des von der Gemeinde aufgestellten Storchennestes.

zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Bauausschussvorsitzender Kaschke berichtet über die Mail eines Kochendorfer Bürgers bezüglich der Entwässerungssituation im Nieweg. Er erläutert, dass ein nicht umweltgefährdender Eintrag zu einer Verfärbung des Wassers führt. Die untere Wasserbehörde hat dieses auch bestätigt. Insofern hat der Bauausschuss keinen Handlungsbedarf gesehen.
Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass zur Verbesserung des optischen Eindrucks, noch ein Bodenaushub erfolgen soll. Die Verwaltung wird gebeten, die Mail des Bürgers zu beantworten.

Umweltausschussvorsitzende Pochhammer berichtet über die Aktion Saubere Gemeinde

Finanzausschussvorsitzender Koberg berichtet über ein Abstimmungsgespräch mit der Verwaltung bezüglich des Sachstandes zu wiederkehrenden Beiträgen.

Schul- und Kulturausschussvorsitzende Wolfsdorf berichtet über die Beratungen zur Gestaltung der Ferienfreizeiten. Hier läuft derzeit eine Fragebogenaktion zur Verbesserung der Beteiligung.

Gemeindevertreter Reimers berichtet aus dem Kindergartenausschuss, dass die Beschaffung eines Spielgerätes für ca. 5.000,- € geplant ist. Hier wird noch ein Zuschussantrag auf die Gemeinde zukommen.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Der Bürgermeister berichtet über ein anonymes Schreiben bezüglich der illegalen Entsorgung von Gartenabfällen. Die Gemeindevertretung sieht hier keinen Handlungsbedarf.

Der Bürgermeister berichtet, dass erneut das Anliegen an ihn herangetragen wurde, den Radweg von Windeby Siedlung nach Eckernförde zu beleuchten. Er verweist jedoch darauf, dass die Angelegenheit bereits einmal durch Beschluss abgelehnt wurde und sich keine neuen Erkenntnisse ergeben haben.

ab hier anwesend: Frau Monika Ulbricht

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Kaschke weist darauf hin, dass der Noorwanderweg vom Feuerwehrgerätehaus nach links in Richtung Schnaap stark vernässt ist. Der Bürgermeister wird sich die Angelegenheit zusammen mit Herrn Eggers vor Ort ansehen.

Gemeindevertreter Leckband erklärt, dass er im April nach Eckernförde ziehen wird und dieses somit seine letzte Sitzung in der Gemeinde ist.

Gemeindevertreterin Ulbricht verweist darauf, dass der Wanderweg vom Wiesenredder Richtung Osterby abgesackt ist. Nach Aussage des Bürgermeisters ist diese Angelegenheit bereits erledigt.

Gemeindevertreter Basener fragt nach, ob der Pflegevertrag bezüglich des Noorwanderweges noch besteht. Dieses wird vom Bürgermeister bejaht.

Gemeindevertreter Reimers fragt nach dem Sachstand bezüglich der Baumfällung in Friedland. Der Bürgermeister erklärt, dass der fragliche Baum nicht gefällt wird, weil der Bürger von der Maßnahme Abstand genommen hat. Der Baum wurde lediglich beschnitten.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Verabschiedung des Gemeindewehrführers
Beschlussvorlage - 4/2016
Der Gemeindewehrführer Herr Thomas Jundel hat sein Amt als Wehrführer zur Verfügung gestellt. Die Freiwillige Feuerwehr Kochendorf-Windeby hat auf ihrer Mitgliederversammlung Herrn Heiko Kratzke zum Nachfolger gewählt. Herr Jundel ist bis zur Aushändigung der Entlassungsurkunde an das Amt des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf-Windeby gebunden.

Nach Vorgabe des Landesbeamtengesetzes ist Herr Thomas Jundel mit einer Entlassungsurkunde aus dem Ehrenamt als Gemeindewehrführer der Gemeinde Windeby zu entlassen. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Entlassung von Herrn Thomas Jundel aus seinem Amt als Gemeindewehrführer der Gemeinde Windeby zu.

Bürgermeister Peter Pietrzak übergibt Herrn Jundel im Rahmen der Entlassung die Entlassungsurkunde.
 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Windeby und Ernennung
Beschlussvorlage - 3/2016
Am 22.01.2016 wählten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf-Windeby Herrn Heiko Kratzke zum Gemeindewehrführer. Um die Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt. 

Beschluss:
Der Wahl von Heiko Kratzke zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Windeby wird zugestimmt.

Der Bürgermeister, Herr Peter Pietrzak, ernennt Herrn Kratzke unter Berufung als Ehrenbeamten zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Windeby. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Windeby und Ernennung.
Beschlussvorlage - 11/2016
Am 16.03.2016 wählten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf-Windeby Herrn Andreas Nachtigal zum stellvertretenden Gemeindewehrführer. Um die Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt. 

Beschluss:
Der Wahl von Andreas Nachtigal zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Windeby wird zugestimmt.

Der Bürgermeister, Herr Peter Pietrzak, ernennt Herrn Nachtigal unter Berufung als Ehrenbeamten zum stellvertreenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Windeby. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015.  

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Biogasanlage Windeby"
Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 7/2016
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (B-Plan) genutzt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan muss vor dem Satzungsbeschluss unterzeichnet werden (§ 12 (3) BauGB).
 
Gemeindevertreter Kaschke verweist auf die umfangreichen Beratungen zu diesem Vertrag. Die bei der Beurkundung eingefügten Änderungen entsprechen nicht den Beratungen im Bauausschuss und kommen für alle Gemeindevertreter überraschend. Es erhebt sich innerhalb der Gemeindevertretung eine umfangreiche Diskussion um die weitere Verfahrensweise und um den eigentlichen Regelungsinhalt des § 14 Abs. 9.

Beschluss:
Dem vorliegenden Durchführungsvertrag wird mit den bei der Beurkundung eingearbeiteten Änderungen zugestimmt.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Borby-Land
Beschlussvorlage - 1/2016
Die Kirchengemeinde Borby-Land hat für die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden an der Außenfassade und im Keller der Kapelle Westerthal bei der Gemeinde Windeby einen Zuschuss beantragt.
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Beschluss:
Es wird beschlossen, der Kirchengemeinde Borby-Land einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren.    

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Lamellenanlagen für die Gemeindefreizeitstätte
Beschlussvorlage - 8/2016
Es besteht die Überlegung, sowohl den Sportraum, als auch den Besprechungsraum mit Lamellenanlagen zu versehen. Der Vorlage liegen Angebote bei. Es handelt sich um jeweils ein Angebot mit und ohne schwer entflammbarer Lamellenqualität je Raum.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Sportraum und den Besprechungsraum mit Lamellenanlagen zu versehen. Es wird das Angebot der Firma "Schütte & Appel OHG" angenommen. Vor Auftragsvergabe ist sicherzustellen, dass es sich um schwer entflammbare Lamellenanlagen handelt. Die erforderlichen Kosten in Höhe von 2.100 € werden über den Nachtrag bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Künftige bauliche Entwicklung der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 9/2016
Die Gemeinde Windeby hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der möglichen baulichen Entwicklung im Gemeindegebiet beschäftigt. Hierzu wird folgender Sachverhalt kurz zusammengefasst:

2006:
Betreffend der Ausweisung neuer Bauflächen, z. B. durch Anpassung des Flächennutzungsplans, hat sich die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 13.12.2006 grundsätzlich gegen Änderungen ausgesprochen. Grund hierfür war die damals mangelnde Nachfrage nach Bauland.

2010:
Im Jahre 2010 konnte festgestellt werden, dass vereinzelnd Nachfragen nach Bauland bestanden (z. B. altengerechte Wohnanlage). Eine Realisierung der Vorhaben konnte jedoch aufgrund mangelnder Verfügbarkeit der Grundstücke nicht erfolgen. Ebenso war nicht davon auszugehen, dass die angedachte Erweiterung des Baugebiets "Bocksteen" realisiert werden kann. Hierfür sind die mangelnde Verfügbarkeit des Grundstücks sowie die Nähe zum Osterwall anzuführen.

Innerhalb des Bauausschusses erfolgte eine grundsätzliche Beratung über eine mögliche Änderung der im Landschaftsplan dargestellten Siedlungserweiterungsflächen. Hierbei war der Osterwall mit seinen Schutzabständen zu beachten. Nach eingehenden Beratungen wurde beschlossen, dass zur Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Windeby die betroffenen Grundstückseigentümer, deren Flächen gemäß Landschaftsplan für eine Siedlungserweiterung vorgesehen sind, schriftlich zur möglichen Bereitstellung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren für eine wohnbauliche Entwicklung befragt werden sollen. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass einige Flächen grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung zur Verfügung standen, andere wiederum nicht.

Aus Sicht des Innenministeriums S.-H., Abteilung Landesplanung, hat eine geordnete städtebauliche Entwicklung zwingend von der Ortslage Kochendorf aus zu erfolgen. Dies wurde in der Vergangenheit bereits im Rahmen der Planung für eine Wohnanlage für betreutes Wohnen sowie angeschlossener Pflegeabteilung verdeutlicht.
Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten der Ortslage Kochendorf (Osterwall, K 57, Klärteiche, Landschaftsschutzgebiet) und der fehlenden Eigentümerzustimmungen im Bereich des Ortsrandes Kochendorf fand am 15.09.2010 ein Planungsgespräch u. a. mit der Landesplanung statt. Diese besteht im Ergebnis weiterhin auf eine Entwicklung des "Hauptortsteiles Kochendorf".

2014:
Im Jahr 2014 haben im Bauausschuss Beratungen zur Änderungen des Bebauungsplans Nr. 3 "Bocksteen" stattgefunden. Nach ausführlichen Beratungen wurde sich darauf verständigt, dass die "künftige planerische Ausrichtung der Gemeinde" das nächste Beratungsziel sein soll.
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.06.2014 wurde dann über einen "Masterplan für Windeby - Weiterentwicklung der Gemeinde" beraten.

Dieser Masterplan wurde zwischenzeitlich im Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohnern aufgestellt.

2016:
An den o. g. Rahmenbedingungen für eine bauliche Entwicklung hat sich bis dato nichts geändert. Sofern eine entsprechende Flächenverfügbarkeit vorliegen sollte, wären folgende Punkte zu beachten:
  • Vorprüfung der Erschließung (u. a. Schmutz- und Regenwasserbeseitigung). Das Leitungsnetz ist bereits stark ausgelastet. Ein Anschluss weiterer Wohneinheiten ist hydraulisch zu prüfen.
  • Beauftragung einer Innenentwicklungsanalyse über einen Fachplaner (ca. 2.500,00 €)
  • Prüfung des städtebaulichen Entwicklungsrahmens
  • Durchführung eines Bauleitplanverfahrens (Anpassung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan)
  • Prüfung des Vorhabens mit sonstigen schutzwürdigen Belangen (Osterwall, Landschaftsschutzgebiet, etc.)

Alternativ sollte eine Betrachtung möglicher Entwicklungsbereiche innerhalb der vorhandenen Ortslage erfolgen. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Windeby das Leitziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" vorbildhaft umgesetzt. Alte Hofstellen wurden abgebrochen und maßvoll durch Einfamilienhäuser nachverdichtet.  

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofs
Beschlussvorlage - 10/2016
Die Gemeinde Windeby hat aktuell drei Liegenschaften an unterschiedlichen Standorten. Ziel soll die Beratung über die weitere Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofs sein. Denkbar wäre z. B. bei künftigen Entwicklungen eine Konzentration der Liegenschaften an einem Standort zu prüfen. Dies ist jedoch nur dann sachdienlich, wenn für die bisherigen Standorte eine geeignete Vermarktung oder Folgenutzung möglich ist.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dieses Thema in den Fraktionen näher zu erörtern und die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses zur Beratung zu stellen. Parallel hierzu wird sich der Bürgermeister mit dem Gemeindewehrführer zur Erörterung des Feuerwehrbedarfsplans in Verbindung setzen. Weiterhin wird durch den Bürgermeister ein Raumprogramm für den Bedarf des Bauhofs erarbeitet. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.


Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister