N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 27.11.2017.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Heiko Basener
Gemeindevertreter Klaus Peter Busch
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreter Oliver Schulz
Gemeindevertreterin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 33/2017
9. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 27/2017
10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 30/2017
11. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 31/2017
12. Löschwasserentnahmestelle am Beregnungsbrunnen in Westerthal
  Beschlussvorlage - 34/2017
13. Jubiläumsfeier des Amtes Schlei-Ostsee
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreter Kaschke beantragt, die Tagesordnung um TOP 13 "Jubiläumsfeier des Amtes Schlei-Ostsee" im öffentlichen Teil zu erweitern.

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung
Es werden keine Fragen zur Tagesordnung gestellt. 

zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen
Es werden keine allgemeinen Fragen gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Gemeindevertreter Kaschke verweist auf den anstehenden Verkauf des Grundstückes Beyerlein und regt an, zur weiteren Sicherung der gemeindlichen Planungen einen möglichen Grunderwerb zu überdenken. Gemeindevertreter Paulikat regt an, einen B-Plan für das gesamte Areal aufzustellen. Insgesamt herrscht Einigkeit, dass die Angelegenheit im nächsten Bauausschuss behandelt werden soll.

Umweltausschussvorsitzende Pochhammer berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Tätigkeit des Sachverständigen bezüglich der Kupferproblematik Klärteiche
  • Schredderaktion

Schul- und Kulturausschussvorsitzende Wolfsdorf berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Laternelaufen
  • Volkstrauertag

Kindergartenausschussvorsitzender Reimer berichtet, dass am 04.12. ein Sondierungsgespräch bezüglich der Auslastung der Einrichtung stattfinden soll. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Der Bürgermeister trägt eine Anregung von Herrn Kruska und Herrn Hass vor, die darauf abzielt, den Beginn und das Ende der 70 Zone der K57 zu versetzen. Die Anregung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit, der Anregung zu entsprechen und diese an die zuständige Stelle weiterzuleiten. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Busch fragt nach, ob die Stadtwerke Schleswig eventuell auch das Kochendorfer Abwasser abnehmen würden. Der Bürgermeister erklärt, dass hierzu keine konkrete Planung besteht.

Gemeindevertreter Busch fragt nach dem Stand der Einbeziehungssatzung im Bereich des Feuerwehrgerätehauses. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass das Amt einen Termin mit der Landesplanung und dem Kreis macht.

Gemeindevertreter Paulikat weist darauf hin, dass der Wanderweg nach Osterby im Bereich der Brücke nicht mehr passierbar ist. Mit der Frage einer möglichen Sanierung soll sich der Bauausschuss beschäftigen. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 33/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist.  


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Gemeindefreizeitstätte

Es herrscht Einigkeit, dass die Fraktionen bis zum 15 Februar eine Liste mit Vorschlägen beim Bürgermeister einreichen. Ein Beschluss wird hierzu nicht gefasst. 

zu TOP 9. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 27/2017
In § 3 erfolgt lediglich eine Anpassung an die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee.

Die Änderung hinsichtlich der Reduzierung der ständigen Ausschüsse in § 4 erfolgt auf Initiative des Bürgermeisters. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse bildet die Gemeindevertretung Ausschüsse. Um die Ausschussarbeit schlank und effektiv zu gestalten, wird generell empfohlen, die Anzahl der Ausschüsse überschaubar zuhalten. Dies hat zum einen den Vorteil, dass Sachzusammenhänge nicht zerrissen werden; zum anderen kann auf diese Weise die Belastung der Gemeindevertreter in Grenzen gehalten werden. Daher ist die Zusammenlegung der Ausschüsse im Sinne der kommunalpolitischen Gremienarbeit zu befürworten.
Durch die Änderung der alten Ziffer 2, entfallen die stellvertretenden Ausschussmitglieder.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht jedoch Einigkeit, die redaktionelle Änderung bezüglich der Gleichstellungsbeauftragten in der Hauptsatzung durchzuführen. Daher erfolgt eine weitere Abstimmung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung mit folgenden Änderungen zu erlassen:
Artikel II wird gestrichen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 30/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 42.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.306.100,-€ auf nunmehr 1.349.000,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 28.500,- € vermindert und damit gegenüber bisher 102.300,- € auf nunmehr 73.800,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.         

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.         

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 31/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.         

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.357.900 €
in der Ausgabe auf
1.357.900 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
355.900 €
in der Ausgabe auf
355.900 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
339.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
0,59 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.         

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Löschwasserentnahmestelle am Beregnungsbrunnen in Westerthal
Beschlussvorlage - 34/2017
Bei einer Feuerwehrübung in Westerthal wurde durch den Wehrführer, Herrn Kratzke, festgestellt, dass die vorhandenen Löschwasserkapazitäten nicht ausreichend sind. Es besteht die Möglichkeit und das mündlich erteilte Einverständnis eines Brunnenbetreibers, dort eine Löschwasserentnahmestelle in Form eines Unterflur-Hydranten zu errichten und im Bedarfsfall zu nutzen. Hierzu wurden durch den Bürgermeister zwei Vergleichsangebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 2.997,49 €.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Löschwasserversorgung in Westerthal sicher zu stellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, einen Unterflur-Hydranten als Löschwasserentnahmestelle errichten zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 2.997,49 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. Die Angelegenheit ist vertraglich zu regeln.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Jubiläumsfeier des Amtes Schlei-Ostsee
Gemeindevertreter Kaschke stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen: "Die amtsangehörige Gemeinde Windeby fordert dazu auf, die bisherigen Überlegungen für die Jubiläumsfeier zum 10-jährigen Bestehen des Amtes Schlei-Ostsee dahingehend zu überdenken, dass die Feierlichkeiten den Einwohnerinnen und Einwohnern gewidmet werden und von einem finanziellen Einsatz von 15.000,- € für die ausschließliche Einladung von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern und geladenen Gästen abzusehen."

Er begründet diesen Antrag damit, dass eine solche Vorgehensweise nicht in die heutige Zeit passt, und das Geld lieber für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden sollte. Gleichzeitig verweist er auf die Aussagen im Finanzausschuss.

Durch Herrn Peters wird noch einmal der Werdegang bezüglich des Zustandekommens des Beschlusses dargestellt.

Beschluss:
Die amtsangehörige Gemeinde Windeby fordert dazu auf, die bisherigen Überlegungen für die Jubiläumsfeier zum 10-jährigen Bestehen des Amtes Schlei-Ostsee dahingehend zu überdenken, dass die Feierlichkeiten den Einwohnerinnen und Einwohnern gewidmet werden und von einem finanziellen Einsatz von 15.000,- € für die ausschließliche Einladung von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern und geladenen Gästen abzusehen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister