N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 19.03.2018.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Heiko Basener
Gemeindevertreter Klaus Peter Busch
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreter Oliver Schulz
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Claudia Wolfsdorf (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Irmgard Busch
Gast Doris Niederhausen
Gast Klaus-Dieter Palenczat
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Ehrung der Chronisten
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2018
10. Anschaffung von Weihnachtsfestbeleuchtung zur Anbringung an Straßenlaternen
  Beschlussvorlage - 2/2018
11. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 21/2017
Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, den Tagesordnungspunkt 12 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung
Es werden keine Fragen zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen
Es werden keine allgemeinen Fragen gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Beratungspunkte des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Gemeindevertreterin Pochhammer regt an, den Löschwasserbrunnen in Westerthal trotz der möglicherweise zu errichtenden Frischwasserleitung des WBV nach Friedland zu nutzen, da dann für Zwecke des Brandschutzes kein teures Trinkwasser genutzt werden muss. Der Bürgermeister möchte die Errichtung des Löschwasserbrunnens von der Entscheidung des Ortsteiles Friedland bezüglich des Anschlusses an den Wasserbeschaffungsverband abhängig machen. Von mehreren Gemeindevertretern wird auf Beschluss der Gemeindevertretung zur Errichtung des Löschwasserbrunnens in Westerthal verwiesen.

Gemeindevertreter Reimers verweist auf eine Kindergartenausschusssitzung am 22. in der es um eine Gebührenanpassung gehen wird.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Der Bürgermeister berichtet über einen Antrag von Oliver Schulz für die Übernahme der Pflege eines Teilgrundstückes am Hohlweg 7 in Kochendorf. Der Antrag ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit, dass hier keine Bedenken bestehen.

Der Bürgermeister berichtet über einen weiteren Antrag von Oliver Schulz, in dem es um ein Angebot für die Gestaltung einer Großleinwand mit Luftaufnahmen der einzelnen Ortsteile der Gemeinde Windeby geht. Der Antrag ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Angelegenheit soll im Kulturausschuss behandelt werden.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Busch verweist auf 2 defekte Straßenlampen, die seit dem 05.02.18 nicht leuchten. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass es sich hierbei nicht um ein Problem der Firma Stadt, Land, Licht handelt. Der Schaden scheint vielmehr durch die Verlegung der Glasfaserleitung entstanden zu sein. Das Amt verfolgt die Sache bereits und wird noch einmal den aktuellen Sachstand ermitteln.

Gemeindevertreter Busch verweist darauf, dass bei dem Grundstück Repnak in Friedland der Bewuchs nicht ausreichend entfernt wurde, um eine Sichtbehinderung vollständig auszuschließen. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern.

Gemeindevertreter Reimer spricht die Schneeräumung in Friedland an und möchte wissen, ob im Leistungsverzeichnis die Schneeräumung bis Ringweg 44 vorgesehen ist. Die Verwaltung wird sich um die Angelegenheit kümmern.

Gemeindevertreter Koberg fragt nach der Entwicklung bezüglich des Dorfkrug-Geländes. Der Bürgermeister hat hierzu noch keine neuen Erkenntnisse. Er wird jedoch den Investor noch einmal ansprechen.

Gemeindevertreterin Pochhammer bittet im Namen der Eigentümerin darum, die Frage der Beleuchtung der Zufahrt zu den Pensionshäusern in Friedensthal noch einmal zu überdenken. Der Bürgermeister verweist auf den bestehenden Beschluss der Gemeindevertretung.

Gemeindevertreter Paulikat spricht den gemeindlichen Baum in der Dorfstraße an, der nun zum zweiten Mal durch eine Privatperson beschnitten wurde. Der Bürgermeister wird den Verursacher ansprechen. Grundsätzlich möchte der Bürgermeister im Kulturausschuss darüber beraten, diesen Baum durch ein Motiv gestalterisch zu verschönern.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Ehrung der Chronisten
Der Bürgermeister dankt den Chronisten für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Bis heute wurden 443 Chroniken verkauft. Als Geschenk überreicht er eine Uhr mit dem gemeindlichen Wappen und einen Gutschein.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.      

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.      

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anschaffung von Weihnachtsfestbeleuchtung zur Anbringung an Straßenlaternen
Beschlussvorlage - 2/2018
Es besteht die Überlegung, 5 weitere Weihnachtsfestbeleuchtungen zur Anbringung an Straßenlaternen für die Gemeinde Windeby zu erwerben. Die Kosten pro Weihnachtsfestbeleuchtung liegen bei ca. 440 €. Der Gemeinde steht bis zum 31.03.2018 ein 10 % Frühbestellerrabatt zu.         

Beschluss:
Es wird beschlossen, 5 Weihnachtsfestbeleuchtungen (Version LED-MB 33) für die Gemeinde Windeby zu erwerben. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag 2018 zur Verfügung gestellt.        

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
Beschlussvorlage - 21/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. Dies ist bezogen auf die Gemeinde Windeby die Bundesstraße 76 (B 76) und 203 (B 203).

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Windeby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Windeby wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen, und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgabe
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister