N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 24.09.2018.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
Gemeindevertreter Gerhard Lüdrichsen
Gemeindevertreter Frank Möller
Gemeindevertreter Malte Quade
Gemeindevertreterin Susann Richter
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer (entschuldigt )
Gemeindevertreter Oliver Schulz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 12/2018
9. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 10/2018
10. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung eines Halteverbotes im Bereich des Wendehammers "Bocksteen" im Ortsteil Kochendorf der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 13/2018
11. Sanierung, Unterhaltung Ringweg (Fußweg) Friedland
  Beschlussvorlage - 16/2018
12. Verlängerung des Fußweges an der Dorfstraße in Richtung Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 14/2018
13. Pflasterarbeiten Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 15/2018
14. Antrag FFW auf Garage als Übergangslösung
  Beschlussvorlage - 17/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 3 zu streichen und Tagesordnungspunkt 15 nich töffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung
Es werden keine Fragen zur Tagesordnung gestellt. 

zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Sportplatz für ein Spiel der neuen Damenfußballmanschaft am Samstag nicht gemäht war. Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hierbei um ein Versehen handelt. Es ist jedoch beabsichtigt, dass Mähen des Platzes in Zukunft dem Sportverein zu übertragen.

Es ergeht der Vorschlag, im Bocksteen Parkplätze auf der Freifläche zu vermieten. Der Bürgermeister erklärt, dass dieses nicht möglich sei, da dem die Festsetzungen des B-Planes entgegenstehen. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Hierzu ergänzt Gemeindevertreter Koberg, dass er die Gemeinde bei der Sitzung des Breitbandzweckverbandes am 09.07. vertreten hat. Außerdem war er bei der Karl May Fahrt mit 53 Teilnehmern anwesend. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Der Bürgermeister berichtet über die Beschwerde eines Anwohners der Eichenallee, der sich darüber beklagt, dass im Bereich der reparierten Unterspülung die Asphaltdecke nicht wieder ordnungsgemäß hergestellt wurde. Nachdem der Bürgermeister noch eventuelle Kostenbeteiligungen geklärt hat, wird er die Arbeiten nun in Auftrag geben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4.000,- €. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Ulbricht fragt nach dem Sachstand bezüglich der Abwasserproblematik im Möhlhorster Weg und nach geplanten Reparaturen, die sich aus dem Kanalkataster ergeben. Zur Problematik im Möhlhorster Weg verweist der Bürgermeister auf einen noch ausstehenden Ortstermin mit dem Ingenieur Herrn Eggers, bei dem Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden sollen. Bezüglich weiterer Reparaturen wurde bisher noch nichts veranlasst.

Gemeindevertreter Quade fragt nach dem Zeitplan für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses und die Gestaltung eines Dorfplatzes am jetzigen Standort des Gerätehauses. Gleichzeitig weist er auf die Fristen für die Beantragung von Fördermitteln hin. Der Bürgermeister verweist hierzu auf die Besichtigung verschiedener Hallen. Die Feuerwehr soll nun unter Berücksichtigung der Vorschläge über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Errichtung eines Dorfplatzes soll nicht weiter verfolgt werden, ein potentieller Landankauf jedoch schon.

Gemeindevertreter Koberg fragt nach, ob der Spielplatz am Wasserwerk im Bereich Schallung zu einem Baugrundstück umgewandelt werden kann. Dieses wird durch den Bürgermeister verneint.

Gemeindevertreter Koberg fragt nach dem Sachstand bezüglich der Errichtung eines Hydranten im Bereich Westerthal. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Amt an der Erstellung eines Gestattungsvertrages arbeitet. Ein Ortstermin mit Herrn Mahrt steht noch aus.

Gemeindevertreter Koberg fragt nach dem Sachstand bezüglich der Aufbringung von 30 km/h Piktogrammen. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Gemeinden Fleckeby und Ascheffel über entsprechende Schablonen verfügen. Er wird sich weiter um die Angelegenheit kümmern.

Gemeindevertreter Koberg spricht die defekte Einzäunung des Löschteiches in Friedensthal an und regt an, alle Löschteiche einmal zu überprüfen. Der Bürgermeister wird den Gemeindearbeiter entsprechend beauftragen.

Gemeindevertreter Koberg weist darauf hin, dass bei dem alten Dorfkurg Fenster und Türen kaputt sind, und damit Unbefugte das Gebäude betretenkönnen. Der Eigentümer sollte aufgefordert werden, das Gebäude zu sichern.

Gemeindevertreter Koberg regt an, eine Arbeitsgruppe bezüglichder Schülerbeförderung zu gründen, damit die Gemeinde sich auf die anstehenden Änderungen durch die Ausschreibung des Kreises vorbereiten kann. Hierbei wird auch noch einmal die aufgetretene Problematik mit dem Verweis auf die Nutzung des Noorwanderweges angesprochen. Nach kurzer Diskussion herrscht Einigkeit, dass sich der Schul- und Kulturausschuss mit der Angelegenheit beschäftigen soll. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 12/2018
Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Windeby am 24.09.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.   

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Windeby für gültig.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 10/2018
Der Bürgermeister der Gemeinde Windeby ist mit dem Wunsch der baulichen Entwicklung an die Verwaltung heran getreten. Innerhalb der Gemeinde soll eventuell ein neues Baugebiet entstehen und Bauleitplanung betrieben werden. Bevor eine Planung jedoch umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, eine sogenannte Innenentwicklungsanalyse durchzuführen.

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes zum Stand des 31.12.2009 wachsen. Der Wohnungsbestand in Windeby betrug zu diesem Stichtag 428 Wohneinheiten (WE). Diese Zahl ist um die Wohneinheiten zu reduzieren, die nicht dem dauerhaften Wohnen dienen.

Gemäß der letzten Ermittlung des Landes sind in der Zeit von 2010 bis 2017 bereits 24 WE in Windeby umgesetzt worden. Diese sind in Abzug zu bringen. Aus dem Bauverzeichnis des Amtes Schlei-Ostsee ergibt sich, dass in der Zeit vom 01.01.2018 bis heute eine weitere WE realisiert worden ist. Danach ergibt sich für Windeby ein Entwicklungsrahmen von etwa 17 WE. Hiervon sind noch anteilig die Potentiale des Innenbereiches abzuziehen, bei denen es in absehbarer Zeit zu einer Nachverdichtung kommen könnte. Diese Ermittlung erfolgt durch ein Planungsbüro. Unterm Strich ist zu erwarten, dass die Gemeinde Windeby derzeit noch Entwicklungsmöglichkeiten hat.

Das Land schreibt zurzeit den Landesentwicklungsplan vorzeitig fort. Es ist angedacht den Entwurf mit den dann neuen Zahlen in der Kabinettssitzung im Herbst zu beschließen. Sobald der Entwurf beschlossen vorliegt, wurde seitens des Landes in Aussicht gestellt, dass mit den neuen Zahlen bereits weiter gearbeitet werden kann. Somit kann die Zeit bis dahin genutzt werden, um die notwendigen Pläne (siehe Text unten) aufzustellen.

Grundsätzlich könnte auch aufgrund der jetzigen Zahlen bereits über eine Entwicklung in Windeby nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauplanerisch tätig werden möchte.
Weiterhin wäre es empfehlenswert, eine Überprüfung der Entwicklungsflächen im Außenbereich durch das Planungsbüro miterarbeiten zu lassen. Hier wird der Gemeinde aufgezeigt, in welchen angrenzenden Außenbereichslagen neue Baugebiete entstehen könnten, wenn sich im Innenbereich keine Planung realisieren lässt. Sollte die Gemeinde auf diese Flächen ausweichen wollen, hätte die Gemeinde sich mit einer solchen Prüfung bereits mit der Standortalternativenfrage auseinander gesetzt, welche in jedem Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist. Es wird somit angeraten, beide Prüfungen durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen.

Die Kosten liegen bei etwa 4.500,00 €.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Gemeinde Windeby eine Innenentwicklungsanalyse sowie die Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich aufzustellen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, drei fachkundige Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes anzuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das leistungsfähigste Planungsbüro zu vergeben.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung eines Halteverbotes im Bereich des Wendehammers "Bocksteen" im Ortsteil Kochendorf der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 13/2018
Der Wendehammer in der Straße Bocksteen im Ortsteil Kochendorf der Gemeinde Windeby wird verstärkt als Dauerparkplatz (Abstellfläche für Wohnwagen, PKW-Anhänger etc.) genutzt.
Bei den Beratungen im Bauausschuss wurde festgestellt, dass die auf dem Wendehammer abgestellten Fahrzeuge sowohl Anliegern als auch Ortsfremden bzw. einem Eigentümer aus einer anderen Straße der Gemeinde gehören. Die beantragte Anordnung eines Halteverbotes auf dem Wendehammer würde für Fahrzeuge aller Personen gelten, also auch für die Anlieger. Dies ist vom Antragsteller nicht gewollt, eine Nutzung der Anlieger soll weiterhin möglich sein.

Es wurde daher empfohlen, den Nichtanlieger zunächst aufzufordern, sein Fahrzeug zu entfernen. Auch die Baufirma, die im Rahmen des Breitbandausbaus seit Längerem dort ein Fahrzeug abgestellt hat, ist auf die unerlaubte Sondernutzung anzusprechen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Anordnung eines Halteverbotes im Bereich des Wendehammers "Bocksteen" bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen.  

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Sanierung, Unterhaltung Ringweg (Fußweg) Friedland
Beschlussvorlage - 16/2018
Es wird darüber nachgedacht, die auf dem Übersichtsplan dargestellte ca. 310 m lange Gehwegfläche auszupflastern. Zurzeit ist der Gehweg asphaltiert und in einem schlechten Zustand. Um ihn zu sanieren, sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:
  • Asphalt aufnehmen, laden und entsorgen
  • Boden auskoffern, laden und entsorgen
  • Planum und Feinplanum herstellen
  • Betonrechteckpflaster liefern und verlegen

Bei einer Gehwegbreite von 1,30 m beträgt die Gesamtfläche ca. 400 m². Ein bereits eingeholtes Angebot schließt mit einer Bruttosumme von 23.018,29 €.

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Beschluss:
Es wird beschlossen, den Gehweg im Ringweg auf ca. 310 m Länge zu sanieren und den Bürgermeister zu ermächtigen die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen.       

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Verlängerung des Fußweges an der Dorfstraße in Richtung Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 14/2018
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.09.2017 wurde beschlossen, einen Ortstermin mit den zuständigen Genehmigungsbehörden zu koordinieren, um Klarheit über die Machbarkeit über die Gehwegsverlängerung bzw. über eventuell geforderte Auflagen zu erhalten. Dieser Ortstermin hat in der Zwischenzeit stattgefunden, an dem der LBV-SH, vertreten durch Frau Keste und Herrn Sachau, signalisiert hat, dass keine Einwände bezüglich der angedachten Maßnahme bestünden. Es muss jedoch eine Planungszeichnung von einem Ingenieurbüro erstellt werden, die das geplante Bauvorhaben darstellt. Zudem ist eine Tiefbaufirma zu beauftragen, die die Maßnahme umsetzen kann. Ein bereits eingeholtes Angebot schließt mit einer Endsumme von 18.986,33 €. Die Kosten zur Erstellung der Planungszeichung belaufen sich auf ca. 1.000,00 €, sodass die zu schulternde Gesamtsumme ca. 20.000,00 € beträgt.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 20.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Pflasterarbeiten Dorfstraße
Beschlussvorlage - 15/2018
Im Zuge des Breitbandausbaus sind diverse Gehwegstrecken in Kochendorf neu gepflastert worden. Um ein schlüssiges Gesamtbild zu bekommen, fehlt noch ein ca. 100 m langer Streifen am Ortsausgang von Haus Nr. 29 bis Haus Nr. 33 (Stromverteiler). Ein bereits vorliegendes Angebot für die ca. 180 m² große Fläche schließt mit einer Bruttosumme von 10.177,64 €.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Baumaßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.     

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag FFW auf Garage als Übergangslösung
Beschlussvorlage - 17/2018
Die freiwillige Feuerwehr Kochendorf stellt den Antrag auf Errichtung einer Garage als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses.   
Der Bürgermeister berichtet, dass nunmehr ein Angebot für eine Fertiggarage vorliegt. Dieses beläuft sich auf rd. 4.813,- €. Hier wären noch rd. 2.000,- € für ein Fundament hinzuzurechnen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, nach Vorlage eines Kostenvoranschlages dem Antrag auf Errichtung einer Garage zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, eine provisorische Unterstellmöglichkeit zu schaffen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. 


Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister