N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 17.06.2019.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg
Gemeindevertreter Gerhard Lüdrichsen
Gemeindevertreter Frank Möller
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer
Gemeindevertreter Malte Quade
Gemeindevertreterin Susann Richter
Gemeindevertreter Oliver Schulz
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1 Fragen zur Tagesordnung
3.2 Allgemeine Fragen
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 15/2019
9. Straßenbeleuchtung im Bereich Friedensthal
  Beschlussvorlage - 17/2019
10. Weiteres Vorgehen Neubau / Umbau Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 16/2019
11. Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)
  Beschlussvorlage - 32/2018
12. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)
  Beschlussvorlage - 33/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 13 und 14 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1 Fragen zur Tagesordnung
Es werden keine Fragen zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 3.2 Allgemeine Fragen
Es werden keine allgemeinen Fragen gestellt.

ab hier anwesend: Herr Klaus-Dieter Kaschke
Frau Monika Ulbricht

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht fragt Gemeindevertreterin Richter nach, ob es bezüglich der Weltkulturerbefeier eine Absprache mit der Gemeinde Fleckeby gegeben hat. Der Bürgermeister erklärt, dass er seinen Amtskollegen angesprochen hat, eine Absprache jedoch bisher nicht zustande gekommen ist.

Umweltausschussvorsitzende Pochhammer berichtet über die am Mittwoch anstehende Begehung der in Frage kommenden Blühflächen mit dem Landesamt.

Als stellvertretende Sozialausschussvorsitzende berichtet Frau Pochhammer in folgenden Angelegenheiten:
  • Mitfahrerbank
  • Vorbereitung Seniorenfahrt
  • Gestaltung Außenflächen FGH

Bauausschussvorsitzender Kaschke berichtet, dass die Beratungspunkte des Ausschusses Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Schul- und Kulturausschussvorsitzende Richter berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Planung Weltkulturerbefeier
  • Absprache mit den Planern des Kulturabends
  • 74 Anmeldungen für die Karl May Fahrt

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Dem Bürgermeister liegt ein Antrag von Herrn Ingolf Warner auf Aufstellung eines Halteverbotsschildes im Bereich Ringweg 6 vor. Dieser wird damit begründet, dass die Fläche vor seinem Haus durch Mitarbeiter einer ansässigen Firma als Parkraum genutzt wird. Dadurch ist die Durchfahrt für andere Fahrzeuge eingeschränkt.
Es herrscht Einigkeit, dass das Ordnungsamt versuchen möge, mit der Firma eine Einigung zur Verbesserung der Situation zu erzielen. Sollte dieses nicht zu einem Erfolg führen, soll die Aufstellung eines Halteverbotsschildes beantragt werden.

Gemeindevertreterin Ulbricht ist von einer Bürgerin angesprochen werden, die sich über Nacktbadende am Schnaaper See beschwert. Im Rahmen der Diskussion wird deutlich, dass diese Situation schon längere Zeit besteht. Früher war ein entsprechendes Verbotsschild aufgestellt. Der Bürgermeister wird sich die Situation ansehen.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Lüdrichsen übergibt einen Fragenkatalog zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses zum Protokoll.

Gemeindevertreter Koberg fragt nach den Auswirkungen der neuen Fahrpläne auf die Schülerbeförderung. Der Bürgermeister erklärt, dass sich für die Gemeinde nach Rücksprache mit Frau Fock von der Stadt Eckernförde keine Änderungen ergeben. Die Frage der Mitnahme der Kindergartenkinder wird er noch einmal klären.

Gemeindevertreter Koberg verweist darauf, dass die Schadensbeseitigung aus dem Kanalkataster im Bauausschuss beraten werden sollte. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass vorrangig das hydraulische Problem der Kanalisation gelöst werden muss. Kleinteilige Reparaturen sind derzeit nicht zielführend. Es sind weitere Abstimmungen mit dem Bauamt und externen Planern erforderlich.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 15/2019
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.03.2019 wurden die Innenentwicklungspotentiale und die Potentialflächen für eine Siedlungsentwicklung durch das Planungsbüro Springer vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, dass das Archäologische Landesamt noch einmal eingeladen werden soll, um die besonderen Pufferzonen entlang des Osterwalls zu begründen. Diese schränken die Gemeinde an einigen Stellen erheblich in der Entwicklung von Flächen ein.

Weiterhin soll sich sodann mit den Problemen der Hydraulik des gemeindlichen Abwassersystems beschäftigt werden. Es ist zu klären, ob ein Baugebiet am vorhandenen Bestand angeschlossen werden kann, ohne dass es besonderer baulicher Veränderungen bedarf. Um hierüber klare Aussagen treffen zu können, sollte die Gemeinde die Auswahl möglicher Wohnbauflächen konkretisieren. Diese wären dann durch ein externes Fachbüro auf den Anschluss an das gemeindliche Abwassersystem zu prüfen.  

Beschluss:
Die durch das Archäologische Landesamt vorgetragenen Aspekte zu den Pufferzonen des Osterwalls werden zur Kenntnis genommen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Straßenbeleuchtung im Bereich Friedensthal
Beschlussvorlage - 17/2019
Seitens einer Anwohnerin aus der "Langen Linie" in Friedenthal wird der Antrag gestellt, die Straßenbeleuchtung von Hausnummer 20 bis zur Hausnummer 22 zu erweitern. Für die 145 m lange Wegstrecke sind mindestens vier Leuchten erforderlich. Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Kosten werden von der Amtsverwaltung auf ca. 10.000 € geschätzt. Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es eine unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde Windeby gibt, in der es im § 2 Unterhaltungsarbeiten der Erschließungsstraße heißt:
Dem Unterzeichner ist der Zustand der Straße zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung bekannt. Wie bereits in mündlichen Verhandlungen erörtert, wird sich dieser Ausbauzustand nicht wertsteigernd verändern; ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht und wird von dem Unterzeichner auch nicht in Zukunft geltend gemacht.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, zwei Solarleuchten für die Wegstrecke, zum Einen im Bereich der Hofzufahrt "Hauschildt" und zum Anderen an der Hofzufahrt "Reiterhof/Alassil Oase", zu setzen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Weiteres Vorgehen Neubau / Umbau Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 16/2019
Die Gemeinde Windeby beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit dem Umbau / Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Im zweiten Halbjahr 2018 wurden verschiedene Hallen besichtigt. Die Feuerwehr sollte nun unter Berücksichtigung der Vorschläge über das weitere Vorgehen entscheiden. Überdies wurde Ende 2018 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Prozesse zu koordinieren und zu beschleunigen.

Im März 2019 wurde eine Planungsidee für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erarbeitet. Der Raumbedarf wurde konkretisiert und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK) abgestimmt. Erst nachdem der konkrete Flächenbedarf bekannt ist, ist eine Bauleitplanung zielführend. Der Städteplaner benötigt für die Festlegung der zulässigen Nutzungen das Maß der Bebauung und den Bedarf an Außenanlagen (Parkplätze, Aufstellflächen, etc.). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans muss den tatsächlich notwendigen Bedarf widerspiegeln.

Auf Basis des zuvor genannten Entwurfs wurde der notwendige Aufstellungsbeschlusses für die Bauleitplanung getätigt. Hierzu wird auf die entsprechenden Tagesordnungspunkte verwiesen. Sollte der Geltungsbereich in Teilen nicht passen, kann dieser noch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss angepasst werden. Parallel hierzu erfolgt der notwendige Grunderwerb der angrenzenden Fläche.

Um Fördermittel zu beantragen, bedarf es einer entsprechend konkretisierten Planung und Kostenschätzung. Gemäß Richtlinie ist u. a. Voraussetzung, dass die Maßnahme vollständig geplant und die Gesamtfinanzierung bis auf die beantragten Mittel gesichert ist. Das Grundstück muss nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bebaubar sein. Weiterhin ist beim Nachweis der Notwendigkeit einer Baumaßnahme der gegenwärtige bauliche Zustand des Feuerwehrgerätehauses sowie ggf. ein Raumprogramm entsprechend der Struktur der Feuerwehr darzulegen. Antragsfrist für die Fördermittel ist der 13.09.2019. Ein Baubeginn ist vor Entscheidung über den Förderantrag nicht zulässig.
Abschließend erfolgt noch einmal der Hinweis, dass der Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus förderfähig ist. Beim Neubau eines Feuerwehrhauses wird es voraussichtlich nur eine Förderung auf den Teil geben, der Fahrzeughalle ist.

Die zuvor genannten Unterlagen/Nachweise können nicht von der Amtsverwaltung geleistet werden. Es wird die Beauftragung eines Architekten empfohlen. In der Vergangenheit war bereits ein Architekturbüro aus Eckernförde mit der Prüfung evtl. Lösungsmöglichkeiten beauftragt.
Es ist darüber zu beraten, ob dieses auch die weitere Planung übernehmen soll. Ziel muss es sein, auf Basis des o. g. Entwurfs die Planung soweit zu konkretisieren, dass der Förderantrag fristgerecht eingereicht werden kann. Hierzu kann es notwendig werden, weitere Vorprüfungen, wie z. B. Baugrunduntersuchungen, zu beauftragen.  
Es herrscht Einigkeit, dass die vorliegenden Fragen in der bestehenden Arbeitsgruppe besprochen und danach beantwortet werden. Die Fraktionsvorsitzenden werden zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe eingeladen. Gemeindevertreterin Ulbricht wird ebenfalls noch Fragen schriftlich einreichen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den bisher erarbeiteten Planentwurf (Stand 15.03.2019) weiter zu verfolgen. Ergänzend zu den Hochbauplanungen ist nun durch die Feuerwehr und die Gemeinde die Freiflächenplanung (Parkplätze, Aufstellflächen, etc.) zu konkretisieren. Mit der Erarbeitung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Fördermittel soll das Architekturbüro Wohlenberg beauftragt werden. Diese Planung dient dann auch als Grundlage für die Bauleitplanung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen (z. B. Baugrunduntersuchungen), die für die fristgerechte Beantragung der Fördermittel und die damit verbundene Kostenschätzung notwendig sind.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)
Beschlussvorlage - 32/2018
Die Gemeinde Windeby plant das bestehende FWGH zu erweitern.
Die Erweiterungsmöglichkeiten des FWGH, die im Rahmen eines einfachen Baugenehmigungsverfahrens realisiert werden könnten, liegen bei bis zu 50 % der genehmigten Baumasse. Dies ist jedoch für den künftigen Bedarf nicht ausreichend, sodass die Notwendigkeit der Bauleitplanung besteht. (Das Thema war im Jahr 2018 bereits Bestandteil eines Planungsgespräches.)  

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 5. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57"* (Neubau Feuerwehrgerätehaus) überplant. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Neubau Feuerwehrgerätehaus
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Windeby für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57" (Neubau Feuerwehrgerätehaus)
Beschlussvorlage - 33/2018
Siehe Beschlussvorlage 32/2018.  

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße zwischen der Straße Schallund und der Kreisstraße 57"* (Neubau Feuerwehrgerätehaus) wird der B-Plan Nr. 5 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Neubau Feuerwehrgerätehaus
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Peter Pietrzak 
Protokollführer  Bürgermeister