N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 08.12.2009.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Mohr, Windeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Heiko Basener
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Peter Haß
2. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Dieter Kaschke
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter Stefan Leckband
Gemeindevertreter Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreter Gerhard Wodi

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Harald Paulikat (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1. Fragen zur Tagesordnung
3.2. Allgemeine Fragen
4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 24.11.2009
8. Erlass Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 42/2009
9. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich Friedland, östlich des Ringweges und westlich des Flurstückes 3/41
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 38/2009
10. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich Friedland, östlich des Ringweges und westlich des Flurstückes 3/41
b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 39/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Bürgermeisterin beantragt, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um zwei Tagesordnungspunkte zu erweitern.

Top 11 Information in einer Abgabenangelegenheit
Top 14 Information in einer Personalangelegenheit


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1. Fragen zur Tagesordnung

Fragen zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3.2. Allgemeine Fragen

Frau Wolfsdorf fragt an, ob auch für den Ortsteil Friedland der Ausbau der DSL-Versorgung angedacht ist. Die Bürgermeisterin erläutert, dass zurzeit nur ein Angebot für den Ortsteil Kochendorf vorliegt. Die Gemeinde ist jedoch bestrebt, auch in den anderen Ortsteilen die Breitbandversorgung zu verbessern.

Herr Heinz Koberg fragt an, warum die Straßenmarkierung auf der K 57 immer noch nicht angebracht wurde. Außerdem sind die Hinweisschilder auf die fehlende Straßenmarkierung verschwunden. Gemeindevertreter Wodi erläutert, dass die Witterung bisher eine Durchführung der Markierungsarbeiten nicht zugelassen hat.


zu TOP 4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht der Bürgermeisterin ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Kaschke weist darauf hin, dass sich der Weg nach Möhlhorst in einem schlechten Zustand befindet. Er fragt an, ob hier Ausbesserungsarbeiten beabsichtigt sind. Hierzu erläutert Gemeindevertreter Haß, dass nächste Woche Material in die Schlaglöcher eingebracht wird. Wenn sich dieses gesetzt hat, ist beabsichtigt, zusammen mit der Gemeinde Fleckeby den Weg mit einem Gräter zu bearbeiten.

Gemeindevertreter Kaschke weist darauf hin, dass das 30 km/h Schild gegenüber der Gaststätte ausgetauscht werden muss, da es nicht mehr lesbar ist.

Gemeindevertreter Kaschke weist darauf hin, dass das bereits einmal in der Gemeindevertretung angesprochene Schild bei der Badestelle Schnaaper See nicht durch den Gemeindearbeiter aufgestellt wurde und auch den ganzen Sommer nicht dort gestanden hat.

Gemeindevertreter Koberg fragt an, wieso Windeby bei den Haushaltsberatungen kein Geld für das Kanalkataster in den Haushalt eingestellt hat, während dies in Gammelby bereits der Fall war. Hierzu erläutert Herr Peters, dass bezüglich der Arbeiten zum Kanalkataster noch keine Ausschreibung stattgefunden hat. Es liegen insofern auch noch keine gesicherten Informationen über die Kosten vor. Einige Gemeinden haben jedoch schon rein vorsorglich Geld bereit gestellt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 24.11.2009

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass das Ende der Sitzung mit 21.40 Uhr nicht vermerkt wurde. Gemeindevertreter Kaschke weist darauf hin, dass es unter TOP 6 „Die Bürgermeisterin“ heißen muss.

Weitere Einwendungen ergeben sich nicht.


zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 42/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.



Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.013.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.013.600 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     167.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     167.300 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     253.400 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        2,0 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     250 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     260 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     330 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich Friedland, östlich des Ringweges und westlich des Flurstückes 3/41
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 38/2009
Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde und die Begründung
haben in der Zeit vom 06.10.2009 bis 09.11.2009 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 24.09.2009 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es handelt sich hier um ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB.

Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Neuaufstellung des B-Planes Nr. 2 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros „Bock-Kühle-Körner“  - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
TöB-Beteiligung zur Neuaufstellung des B-Planes Nr. 2 für den Bereich im OT Friedland – östlich des Ringweges und westl. des Flurstückes 3/41 - der Gemeinde Windeby
Öffentliche Auslegung v. 06.10.2009 – 09.11.2009
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
11.11.2009
s. Stellungnahme
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
29.09.2009
keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstamt Schleswig
30.09.2009
keine
18.
Archäologische Landesamt
05.10.2009
keine
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
 
21.a
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Amt für ländliche Räume)
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft

 
24.
Landwirtschaftskammer
05.11.2009
s. Stellungnahme
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
14.10.2009
s. Stellungnahme
26.
Handwerkskammer
05.10.2009
keine
27.
Gerhard Wodi
 
 
 
 
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
07.10.2009
keine
28d.
Stadtwerke Kiel Service GmbH
 
(f. Windeby)
32.
Wasser-u. Bodenverband
„Am Noor“
 
 
34b.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
.
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
06.11.2009
s. Stellungnahme
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
27.10.2009
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.-Eckernf.
02.11.2009
keine
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 5 - Landesplanung
 
 
44.
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
     (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
 
 

Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
61.
Gemeinde Gammelby
16.10.2009
keine
62.
Gemeinde Fleckeby
01.10.2009
keine
66.
Gemeinde Goosefeld
29.09.2009
keine
60.
Gemeinde Kosel
29.09.2009
keine
68.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
13.10.2009
keine
74.
Gemeinde Osterby
über das Amt Hüttener Berge
23.10.2009
keine


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich Friedland, östlich des Ringweges und westlich des Flurstückes 3/41
b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 39/2009
Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde und die Begründung
haben in der Zeit vom 06.10.2009 bis 09.11.2009 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 24.09.2009 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es handelt sich hier um ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB.

Beschluss:
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden, soweit möglich, der Öffentlichkeit bekannt gegeben.


Godber Peters  Jutta Werner 
Protokollführer  Bürgermeisterin