N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby vom 12.04.2011.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Mohr, Windeby
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Heiko Basener
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Peter Haß
2. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Dieter Kaschke
Gemeindevertreter Ralf Koberg
Gemeindevertreter Stefan Leckband
Gemeindevertreter Harald Paulikat
Gemeindevertreter Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Gero Reimer
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht
Gemeindevertreter Gerhard Wodi

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
3.1. Fragen zur Tagesordnung
3.2. Allgemeine Fragen
4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2011
9. Schülerbeförderung
10. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby"
10.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 6/2011
10.2. b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 7/2011
11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby"
11.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 8/2011
11.2. b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 9/2011
11.3. c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 10/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.1. Fragen zur Tagesordnung

Fragen zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3.2. Allgemeine Fragen

Herr Purat stellt seine Berechnungen zur Kupferproblematik im Kochendorfer Klärschlamm vor. Danach müssten bei der Entschlammung 5 Zentner Kupfer im Klärschlamm enthalten gewesen sein. Daraus schließt er, dass die Berechnungen zur Abwassergebühr falsch sein müssen. In diesem Zusammenhang weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass im II. Quartal Messungen im Stagnationswasser durchgeführt werden.

Die Eheleute Schönknecht fragen nach, wie es mit der DSL-Versorgung in der Gemeinde weitergeht. Die Bürgermeisterin führt hierzu aus, dass seit Mitte Februar DSL in Kochendorf verfügbar ist. Dieses gilt jedoch leider nicht für Versatel Kunden. Eine schriftliche Anfrage hat die Versatel bisher nicht beantwortet. Telefonisch wurde jedoch die Auskunft erteilt, dass ein Ausbau des eigenen Netzes oder der Ankauf von Durchleitungsrechten derzeit nicht geplant ist. Es erhebt sich hierzu eine Diskussion zwischen den Zuhörern und den Gemeindevertretern bezüglich der DSL-Problematik mit den verschiedenen Unternehmen. Letztendlich schlägt Gemeindevertreter Koberg vor, Kontakt mit der Telekom aufzunehmen um eventuell eine kostenlose Durchleitungsmöglichkeit für Versatel Kunden für die Restlaufzeit des Vertrages zu erreichen. Die Bürgermeisterin wird sich mit einem Vertreter der Telekom in Verbindung setzen.


zu TOP 4. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht der Bürgermeisterin ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Kulturausschussvorsitzender Leckband berichtet, dass sich der Ausschuss auf seiner letzten Sitzung mit dem Verfahrensstand zur Gemeindechronik sowie der Vorbereitung des Gemeindekinderfestes und der Aktion Ferienspaß beschäftigt hat.

Gemeindevertreter Reimer berichtet aus dem Kindergartenausschuss, dass nur eine befristete Betriebserlaubnis für die U3-Gruppe vorlag. Es wird nun ein neuer Antrag gestellt. Die Bewilligung ist jedoch noch nicht gesichert.

Umweltausschussvorsitzender Paulikat berichtet, dass es eine sehr gute Beteiligung bei der Aktion „Saubere Gemeinde“ gab. In diesem Zusammenhang weist Gemeindevertreter Wodi darauf hin, dass in Friedland noch Bretter liegen, die entsorgt werden müssen.

Finanzausschussvorsitzender Kaschke gibt bekannt, dass es für die Gemeinde nach Prüfung des Amtes keine Fördermittel für die Straßensanierung gibt. Die übrigen Punkte aus der Finanzausschussitzung sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Koberg bittet Herrn Purat, ihm die Unterlagen zu seinen durchgeführten Berechnungen zur Verfügung zu stellen. Dieses wird von Herrn Purat zugesagt.

Gemeindevertreter Koberg regt an, eine Entgeltsatzung für die Freiwillige Feuerwehr zu schaffen, wie sie bereits in Nachbargemeinde existiert. Damit könnten Leistungen der Feuerwehr außerhalb des Brandschutzes abgerechnet werden.

Gemeindevertreter Reimer regt angesichts der Haushaltssituation an, die Hundesteuer anzuheben.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2011

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2010.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung mit Maßgabe der im Finanzausschuss gemachten Bemerkungen zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Klaus-Dieter Kaschke

zu TOP 9. Schülerbeförderung

Zunächst gibt die Bürgermeisterin bekannt, dass sich eine Änderung in der Schülerbeförderung ergeben hat. Der Bus aus Eckernförde nach der 4. Stunde wurde gestrichen, da kein Bedarf mehr vorhanden war. Stattdessen wurde ein zusätzlicher Bus nach der 7. Stunde eingerichtet. Hierüber wurden die Eltern jedoch nicht sofort informiert.

Weiterhin erläutert die Bürgermeisterin, dass der Kreis am 21.03.11 über die vom Land geforderte Kostenbeteiligung der Eltern an der Schülerbeförderung entschieden hat. Danach werden die Eltern ab dem Schuljahr 2011/2012 mit 84,- € für das erste Kind und mit 24,- € für das zweite Kind an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt. Bereits 2007 hatte sich die Gemeinde in einer Resolution für die Aufhebung der damaligen Beschlüsse eingesetzt. Die Bürgermeisterin hat eine Eingabe an den Kreis entworfen, in der dem Landrat noch einmal die Bedenken der Gemeinde dargelegt werden und darum gebeten wird, sich dafür einzusetzen die bisherigen Beschlüsse aufzuheben. Diese Eingabe ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Beschluss

Die vorliegende Eingabe an den Kreis wird beschlossen.



Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Windeby"

zu TOP 10.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 6/2011

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung
haben in der Zeit vom 06.01.2011 bis 09.02.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 22.12.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 29.06.2010.


Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung vom 22.12.2010 – öffentliche Auslegung vom 06.01.2011 – 09.02.2011
B-Planes Nr. 4 für den Bereich „Biogasanlage Windeby“ sowie
3. Änd. F-Plan der Gemeinde Windeby
 
 
Datum:
Bedenken:
 

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
2a.
Deutsche Telekom AG
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
28.12.2010
keine
18.
Archäologisches Landesamt
08.02.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
11.01.2011
keine
21.a
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Amt für ländliche Räume)
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
01.02.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
26.
Handwerkskammer
13.01.2011
keine
27.
Stadtwerke Eckernförde
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
28.12.2010
keine
32.
Wasser-u. Bodenverband
„Am Noor“
 
 
34b.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
allgemein- alle Gem.
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
09.02.2011
03.08.2010
s. Stellungnahmen
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
08.02.2011
17.08.2010
s. Stellungnahmen
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
Keine Bedenken im Scoping, daher keine weitere Beteiligung
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 5 - Landesplanung
                       

07.02.2011 p.m.

keine
44.
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
     (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
61.
Gemeinde Gammelby
27.12.2010
keine
62.
Gemeinde Fleckeby
03.01.2011
keine
66.
Gemeinde Goosefeld
 
 
60.
Gemeinde Kosel
06.01.2011
keine
68.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
 
74.
Gemeinde Osterby
über das Amt Hüttener Berge
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2. b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 7/2011

s. Beschlussvorlage 6/2011


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Windeby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Windeby"

zu TOP 11.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 8/2011

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 06.01.2011 bis 09.02.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 22.12.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 29.06.2010.


Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls.


Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung vom 22.12.2010 – öffentliche Auslegung vom 06.01.2011 – 09.02.2011
B-Planes Nr. 4 für den Bereich „Biogasanlage Windeby“ sowie
3. Änd. F-Plan der Gemeinde Windeby
 
 
Datum:
Bedenken:
 

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
2a.
Deutsche Telekom AG
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
28.12.2010
keine
18.
Archäologisches Landesamt
08.02.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
11.01.2011
keine
21.a
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Amt für ländliche Räume)
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
01.02.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
26.
Handwerkskammer
13.01.2011
keine
27.
Stadtwerke Eckernförde
 
 
28a.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
28.12.2010
keine
32.
Wasser-u. Bodenverband
„Am Noor“
 
 
34b.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerung)
allgemein- alle Gem.
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
09.02.2011
03.08.2010
s. Stellungnahmen
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
08.02.2011
17.08.2010
s. Stellungnahmen
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
Keine Bedenken im Scoping, daher keine weitere Beteiligung
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 5 - Landesplanung
                       

07.02.2011 p.m.

keine
44.
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 6 - Ausländerangelegenheiten, Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 
45.
Ordnungsamt im Hause
     (f. Verkehrssicherung)
Techniker im Hause
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
61.
Gemeinde Gammelby
27.12.2010
keine
62.
Gemeinde Fleckeby
03.01.2011
keine
66.
Gemeinde Goosefeld
 
 
60.
Gemeinde Kosel
06.01.2011
keine
68.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
 
74.
Gemeinde Osterby
über das Amt Hüttener Berge
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2. b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 9/2011

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.


Gemeindevertreter Koberg fragt nach der Sicherung der Rechte der Gemeinde im Falle der Insolvenz des Anlagenbetreibers. Die Bürgermeisterin verweist hierzu auf § 9 des Durchführungsvertrages. Durch die dort enthaltenen Regelungen sind die Rechte der Gemeinde gesichert.


Beschluss:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3. c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 10/2011

s. Beschlussvorlage 8/2011


Beschluss:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Godber Peters  Jutta Werner 
Protokollführer  Bürgermeisterin