Sitzungsort: | im Gasthaus Mohr, Liebesallee 1, 24340 Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Bürgermeisterin Jutta Werner |
Gemeindevertreter Heiko Basener |
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Peter Haß |
2. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Dieter Kaschke |
Gemeindevertreter Ralf Koberg |
Gemeindevertreter Stefan Leckband |
Gemeindevertreter Peter Pietrzak |
Gemeindevertreter Gero Reimer |
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht |
Gemeindevertreter Gerhard Wodi |
Gemeindevertreter Harald Paulikat (entschuldigt ) |
Protokollführer Susanne Hagemeier |
Verwaltung Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
3.1 | Fragen zur Tagesordnung |
3.2 | Allgemeine Fragen |
4. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 29/2011 | |
9. | Erlass der 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung |
Beschlussvorlage - 28/2011 | |
10. | Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelags in der Gemeindefreizeitstätte Windeby |
Beschlussvorlage - 31/2011 | |
11. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 30/2011 | |
12. | Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 27/2011 | |
13. | Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Windeby |
Beschlussvorlage - 22/2011 |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
zu TOP 3.1 | Fragen zur Tagesordnung |
Fragen zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3.2 | Allgemeine Fragen |
Herr F. Möller fragt, ob der Bewuchs in der Dorfstraße (beginnend nach Grundstück Dorfstraße 33 bis zur Zuwegung zum Feuerwehrhaus) geschnitten werden müsste. Die Bürgermeisterin antwortet, dass seitens des Ordnungsamtes entsprechende Anschreiben an Eigentümer ergangen sind. Sie wird entsprechend nachfragen. |
zu TOP 4. | Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden |
Bericht der Bürgermeisterin zur GV am 29. November 2011 Mein Berichtszeitraum geht vom 21. September 2011 bis heute. 26. September Osterwall-Begehung im Rahmen der Netzwerktreffen mit Bürgermeistern und Funktionären des Osterwalls/Danewerks 4. Oktober Kulturausschuss-Sitzung Durch Schließung des Landhauses Mohr zum Jahresende 2011 wird es 2012 schwierig sein, alle Wünsche für die Nutzung der Gemeindefreizeitstätte Frohsein zu berücksichtigen. Ich bitte daher Sitzungen, JHV u. ä. so früh wie möglich anzumelden. 19. Oktober Sozialausschuss-Sitzung 24. Oktober Finanzausschuss-Sitzung 28. Oktober Laternenumzug mit FFW und SVK, gute Beteiligung bei gutem Wetter 8. November Durchsicht der Datei „Hundesteuer“ im Amt mit Mitarbeiterin Fr. Meyer 8. November Info-Veranstaltung der AktivRegion Hügelland am Ostseestrand 9. November Hauptausschuss-Sitzung des Amtsausschusses 10. November Finanzausschuss-Sitzung 13. November Volkstrauertag mit Zusammenkunft in der Gemeindefreizeitstätte 14. November Amtsausschuss-Sitzung 17. November Übung der FFW Kochendorf und FFW Osterby in Friedland 20. November Vorstandssitzung des Heimwasserverbandes Friedland Die GV hatte für die FFW Kochendorf die Kostenübernahme für drei „LKW-Führerscheine“ beschlossen. Nun haben alle drei Feuerwehrmänner ihre Fahrprüfung LKW bestanden. Herzliche Glückwünsche und allzeit unfallfreie Fahrt! Zur GV vom 20.09.11:
Am 4. Januar 2012 findet die Termin-Absprache für das Jahr 2012 statt, Einladungen folgen. Am 14. Januar 2012 findet das Amtsausschuss-Schießen mit dem SV Kochendorf statt. Einladungen wurden verteilt, bzw. zugestellt. Zur Umrüstung der Straßenlaternen weist Gemeindevertreter Kaschke darauf hin, dass die Laternen in der Dorfstraße Richtung Feuerwehrhaus nicht bzw. nicht zu den gewünschten Zeiten leuchten. Die Bürgermeisterin kümmert sich darum. Bericht Finanzausschussvorsitzender Kaschke:
Bericht Sozialausschussvorsitzende Ulbricht:
stellv. Bericht Umweltausschussvorsitzender Paulikat durch Bürgermeisterin:
|
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden werden nicht vorgebracht. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Wodi fragt an,
Gemeindevertreter Koberg:
|
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 29/2011 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 18.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 991.800,- € auf nunmehr 1.010.100,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 16.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 131.700,- € auf nunmehr 148.500,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung |
Beschlussvorlage - 28/2011 Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass das die in der Vergangenheit aufgrund hoher Kosten entstandenen Defizite im Bereich der Schmutzwassergebühren durch die letzte Gebührenerhöhung ab 2009 aufgefangen werden konnten. Für die Klärteichentschlammung in Friedland eingeplante Kosten können größtenteils durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage und den Verzicht auf eine entsprechende Rückstellung in 2012 gedeckt werden. Somit wird vorgeschlagen, die Zusatzgebühr je m³ Abwasser von bisher 2,50 € auf 2,00 € zu senken. Im Bereich der Niederschlagswassergebühren entsteht wegen des Verzichts auf Gebührenerhöhungen seit Jahren ein Fehlbetrag. Kostendeckung und Abbau des Defizits könnte durch eine Erhöhung von 0,55 € auf 0,65 € pro m² bebauter und befestigter Fläche, von der Niederschlagswasser in das Netz der Gemeinde eingeleitet wird, erreicht werden. Die Änderungen der Satzung in Artikel 2 und 3 haben klarstellenden Charakter und dienen der rechtssicheren Anwendung durch die Verwaltung. |
Beschluss: Die 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelags in der Gemeindefreizeitstätte Windeby |
Beschlussvorlage - 31/2011 Aus Reihen der Gemeindevertreter wurde angeregt, die Linoleum-Fußböden der Gemeindefreizeitstätte einer Grundreinigung zu unterziehen und eine neue Versiegelung aufzubringen. Diesbezgl. wurden die Kosten durch Herrn Andresen ermittelt.
Die Kosten belaufen sich auf brutto rund 1.350 €. Das Möbelrücken müsste zum Nachweis abgerechnet oder in Eigenleistung organisiert werden. Sollte die Firma dieses zum Nachweis erledigen sollen, so müsste mit Kosen von rund 1.500 € gerechnet werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Grundreinigung und -versiegelung durchzuführen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mindestens zwei Angebote von Fachfirmen (Bodenleger) einzuholen und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Termin für die Durchführung wird von der Bürgermeisterin in Abhängigkeit vom Belegungsplan bestimmt. Die Mittel in Höhe von 1.500,- € werden in den Haushalt 2012 eingestellt. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 30/2011 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 27/2011 Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2001 30,00 € für den ersten, 45,00 € für den zweiten und 60,00 € für jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall. Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen. Die Änderung hinsichtlich der Herdengebrauchshunde ist redaktionellen und klarstellenden Charakters und hat keine weiteren Auswirkungen. Hinweis der Verwaltung: Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden. Diese gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt. Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden Blindenführhunde sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde. |
Beschluss: Die Bürgermeisterin Frau Werner hat am 08. November 2011 eine Überprüfung der angemeldeten Hunde vorgenommen. Es wird beschlossen, die Hundesteuersatzung nicht zu ändern. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Windeby |
Beschlussvorlage - 22/2011 Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Die fachliche Vorbereitung und Verantwortung obliegt der Gemeindewehrführung der Feuerwehr. Ziel ist es, auf der Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen. Verantwortlich für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist als Träger des Feuerwehrwesens die Gemeinde. Für die organisatorische und fachtechnische Einsatzbereitschaft der Feuerwehr trägt die Gemeindewehrführung die Verantwortung. Der Feuerwehrbedarfsplan ist zwischenzeitlich von der Wehrführung erarbeitet worden und bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung. |
Beschluss: Der Feuerwehrbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen, zudem wird besonders die Personalsituation der Feuerwehr zur Kenntnis genommen. Der Wehrführer wird Unterstützung durch die Bürgermeisterin bei der Mitgliedergewinnung erhalten. Im Jahr 2012 wird erneut über den Feuerwehrbedarfsplan sowie die angebrachten Maßnahmen beraten. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Susanne Hagemeier | Jutta Werner |
Protokollführerin | Bürgermeisterin |