N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 07.11.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.23 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
stellvertr. Ausschussvorsitzender Ralf Koberg
wählbarer Bürger Knut Rackwitz (stellv. für Heinrich Suhr)
Ausschussmitglied Gero Reimer
wählbare Bürgerin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Heinrich Suhr (entschuldigt vert. durch Knut Rackwitz)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Christa Basener

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verpflichtung eines bürgerlichen Mitgliedes
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Antrag des Tieschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 19/2012
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 20/2012
7. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 21/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um den Tagesordnungspunkt „Verpflichtung eines bürgerlichen Mitgliedes“ als neuer TOP 3 erweitert.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verpflichtung eines bürgerlichen Mitgliedes

Der Ausschussvorsitzende Klaus-Dieter Kaschke verpflichtet den wählbaren Bürger Knut Rackwitz gemäß § 21 (1) Gemeindeordnung, der als Vertreter für Heinrich Suhr anwesend ist. Er weist auf die gewissenhafte und unparteiische Ausübung der Tätigkeiten sowie die Verschwiegenheit hin.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Antrag des Tieschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 19/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012, um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. und dem Tierschutzverein Eckernförde werden je 150 € jährlich für die Jahre 2012 und 2013 als Zuschuss gewährt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 20/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 18.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.062.500,- € auf nunmehr 1.081.400,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 13.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 77.900,- € auf nunmehr 91.100,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Folgende Änderungen wurden in Nachtragshaushaltsplan im Rahmen der Sitzung vorgenommen:
70000.95000: 23.900 € (Pumpensanierung L 265)
70200.95000: 27.000 € (Erneuerung Pumpstation Eichenallee)
Die geänderte Nachtragshaushaltssatzung sowie die neue Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 21/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Für Bankettenarbeiten im Kreuzungsbereich Liebesallee / Bocksteen / Schnaaper Weg werden im Verwaltungshaushalt unter der Haushaltsstelle 63000.51000 weitere 4.500 € zur Verfügung gestellt. Die geänderte Haushaltssatzung sowie die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.
Herr Levien von der Verwaltung weist darauf hin, dass für den Digitalfunk keine haushaltsrechtlichen Vorraussetzungen geschaffen werden müssen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.128.400 €
in der Ausgabe auf
1.128.400 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
102.700 €
in der Ausgabe auf
102.700 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
282.100 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
4,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender