N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 24.11.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Ralf Koberg
stellv. Ausschussvorsitzende/r Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Gabriele Pochhammer
Ausschussmitglied Gero Reimer
wählbarer Bürger Klaus Peter Busch

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Gemeindevertreter Harald Paulikat
Gemeindevertreter/in Jutta Werner
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
  Beschlussvorlage - 17/2014
5. Erlass einer 14.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 22/2014
6. Ersatzbeschaffung / Reparatur Mobiliar Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 23/2014
7. Beweidung des Geländes der Teichkläranlage Kochendorf
  Beschlussvorlage - 26/2014
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 20/2014
9. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 21/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 10 "Personalangelegenheiten" wird nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Beschlussvorlage - 17/2014

Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2015 einen Zuschuss zur Förderung des dänischen Büchereiwesens beantragt.
Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein Vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandlung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.). Um den Aufwand einer ständigen, wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben:
Zuschuss Büchereiverein 2014 = 2.082,60 € > Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 208,26 €

Ein entsprechender Grundsatzbeschluss würde bedeuten, dass die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde. Die dänische Zentralbibliothek, die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung könnten sich erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.).


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 5. Erlass einer 14.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 22/2014

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die Schmutzwasserzusatzgebühren aufgrund der Kosten für die Klärteichentschlammung von bisher 2,00 € auf nunmehr 2,40 € pro cbm Abwasser erhöht werden müssen.
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr kann hingegen von bisher 0,65 € auf 0,40 € pro qm relevanter Fläche gesenkt werden.

Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.


Beschluss:

Die 14. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Ersatzbeschaffung / Reparatur Mobiliar Gemeindefreizeitstätte
Beschlussvorlage - 23/2014

Die Tischplatten der Gemeindefreizeitstätte in Frohsein weisen Beschädigungen an den Kanten auf. Deshalb ist es angedacht, die Tischplatten mit neuen Umleimern zu versehen. Eine Preisanfrage bei regional ansässigen Tischlereifachbetrieben zeigt optional drei Varianten auf, das Vorhaben umzusetzen:
  1. -Die Kantenlängen der Tischplatten auf ein sauberes Maß kürzen
-2,00 mm starken Umleimer anbringen
    -Die Demontage und Montage der Tischgestelle sowie die Anlieferung und Abholung der Platten erfolgt bauseits

Günstigstes Angebot Variante 1: 612,68 €     
  1. - Die Kantenlängen der Tischplatten auf ein sauberes Maß kürzen
- 2,00 mm starken Umleimer anbringen
   - Demontage und Montage der Tischgestelle sowie die Anlieferung und Abholung der Platten
  
Günstigstes Angebot Variante 2: 1.183,88 € 
3. -Austausch der alten Tischplatten gegen neue (Standardoberfläche), einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten

Günstigstes Angebot Variante 3: 1.676,98 € 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Variante 3 umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 1.676,98 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beweidung des Geländes der Teichkläranlage Kochendorf
Beschlussvorlage - 26/2014

Vor einiger Zeit hatte Herr Andresen schon mal angeregt, dass das Gelände rund um die Teiche der Kläranlage Kochendorf mit Schafen beweidet werden könnte. Dann könnte man sich das Mähen sparen, Büsche und Schilf würden nicht mehr in dem Umfang wachsen, wie es bisher der Fall war.
Teichkläranlagen müssen frei sein, damit Wind über die Wasseroberfläche streichen kann. Denn abgesehen vom technisch belüfteten Teich findet der Sauerstoffaustausch nur an der Wasseroberfläche statt. Ferner soll die Sonnenstrahlung ungehindert auf die Teiche einwirken können, denn diese reduziert die Keimbelastung.

Da der Bewuchs insbesondere auch an den Teichböschungen überhandnahm, mussten sämtliche Böschungen im Spätsommer mit einem Bagger geräumt werden. Dieses war mit einem Aufwand von rund 2.000 € verbunden. Aufgefallen ist ein hoher Anteil an Ratten- und Mäusegängen im Erdreich, auch an den Böschungen.

Aus diesem Grunde hat Herr Andresen erneut die Initiative ergriffen und eine Beweidung angeregt. Sowohl der Bürgermeister als auch Herr Andresen haben mit Herrn Kuhr Kontakt aufgenommen und abgefragt, unter welchen Bedingungen er sich eine Beweidung vorstellen könne. Tatsächlich ist er interessiert, allerdings nur, wenn die Gemeinde eine für Schafe geeignete Einfriedung herstellt. Dann könnte er die Schafe von seinen Flächen direkt auf die Anlage laufen lassen.
Eine Beweidung mit Schafen hat einen weiteren Vorteil. Die Hufe verfestigen den Boden und sorgen für eine Reduzierung des Befalls von Ratten etc. .

Daher hat Herr Andresen ein Preisangebot für die Einfriedung eingeholt.

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In der Summe sind es tatsächlich fast 550 lfdm Zaun, die zu errichten wären. Angedacht sind stabile 1,60 m Eichenspaltpfähle, versehen mit einem Schafdrahtsgefelcht in einer Höhe von 80 cm Höhe. Die Kosten würden sich einschließlich von einfachen Hecklöchern auf rund 6.000€ belaufen.

Zur Einordnung der finanziellen Situation seien ein paar Zahlen genannt:
Der Unterhaltungshaushalt für die Abwasseranlagen war 2014 mit 25.000 € ausgestattet. Der Stand mit Datum 06.11.2013 beträgt noch rund 8.000 € (planmäßige Pumpenreparaturen berücksichtigt). Es soll nur dokumentiert werden, dass die sukzessive erfolgten Sanierungen und Reparaturen der letzten Jahre eine Entspannung beim Zustand der 30 Pumpstationen der Gemeinde gebracht haben. Daher kann gehofft werden, dass der jährliche Aufwand für die Unterhaltung der Pumpstationen zumindest nicht unbedingt steigen wird.


Beschluss:

Der Finanzausschuss schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an, eine weitere Alternativausführung zu prüfen und dafür weitere Angebote einzuholen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 20/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 147.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.200.500,- € auf nunmehr 1.347.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 46.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 89.800,- € auf nunmehr 136.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 21/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Haushaltsbesprechung wird erläutert, dass die Miete für die Mietwohnung im Jahr 2014 erhöht wurde. Für das Jahr 2015 wird mit Einnahmen in Höhe von 5.200 € gerechnet. Im Haushalt 2014 wurden lediglich 4.600 € hinterlegt.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.176.400 €
in der Ausgabe auf
1.176.400 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
71.000 €
in der Ausgabe auf
71.000 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
290.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
0,62 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil besprochenen Punkte.



Christian Levien  Ralf Koberg 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender