N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 20.03.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ralf Koberg
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
Ausschussmitglied Gabriele Pochhammer
Ausschussmitglied Gero Reimer
wählbarer Bürger Klaus Peter Busch

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Peter Pietrzak
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Gast Heiko Kratzke
5 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2017
5. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Windeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf
  Beschlussvorlage - 1/2017
6. Bezuschussung der Schülerbeförderung
  Beschlussvorlage - 5/2017
7. Anschaffung von Weihnachtsfestbeleuchtung zur Anbringung an Straßenlaternen
  Beschlussvorlage - 4/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge liegen nicht vor. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.    

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Windeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.   

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Windeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bezuschussung der Schülerbeförderung
Beschlussvorlage - 5/2017
Die Windebyer Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule in Eckernförde besuchen, haben im Januar folgende Info durch die Stadt Eckernförde, als zuständiger Schulträger, erhalten:

Eine Schülerjahreskarte wird nur dann von der Stadt Eckernförde als Schulträger ausgegeben, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung

  • 4 km für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 und

  • 6 km für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10

überschreitet. Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen einem zentralen Punkt des Wohnortes und der Schule. Bezogen auf die städtischen Schulen bedeutet das Folgendes:

GEMEMEINDE WINDEBY (Ortsmittelpunkt Kreuzung L265/K57 an der Kapelle Westerthal):

  • Die Jungmannschule und die Peter-Ustinov-Schule liegen 4,4 km vom Ortsmittelpunkt entfernt. Die Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde erfolgt nur für die Kinder der Klassenstufen 5 und 6, nicht mehr ab Klassenstufe 7.

  • Die Gemeinschaftsschule Eckernförde (Pferdemarkt) liegt 4,8 km und die Fritz-ReuterSchule 5,8 km vom Ortsmittelpunkt entfernt. Die Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde erfolgt nur für die Kinder der Klassenstufen 5 und 6, nicht mehr ab Klassenstufe 7.

  • Die Pestalozzischule liegt innerhalb einer Entfernung von 4 km, so dass eine Schülerbeförderung durch die Stadt Eckernförde nicht erfolgt.

Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2017/18.

Hintergrund/Begründung:

Nach § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) werden die notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zu den öffentlichen Schulen zu zwei Dritteln von den Kreisen und zu einem Drittel von den Schulträgern getragen. Die Kreise haben durch Satzung festzulegen, welche Kosten als notwendig anerkannt werden.

In § 3 der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung ist geregelt, dass die Zurücklegung der eingangs genannten Entfernungen ohne ein Verkehrsmittel zumutbar ist. Diese Regelung ist nicht neu. In der Vergangenheit erhielten jedoch alle Schülerinnen und Schüler der o. g. Gemeinden eine Schülerjahreskarte, weil die Schulbusse aufgrund einer Kilometerpauschale bezahlt wurden, es also unerheblich war, wie viele Kinder mitfuhren. Aus Kulanz wurde auch den älteren Kindern ermöglicht, kostenlos bzw. gegen eine geringe Eigenbeteiligung an der Schülerbeförderung teilzunehmen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat in einem Rundschreiben an alle Schulträger im Kreisgebiet angekündigt, diese von der Satzung abweichende Praxis nicht mehr anzuerkennen. Er wird seinen Anteil an den Schülerbeförderungskosten (zwei Drittel) für alle Kinder, die gemäß der Satzung keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung haben, kürzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadt Eckernförde die Kosten daher nur noch in den Fällen tragen wird, in denen die Entfernung zur Schule außerhalb der o. g. Kilometergrenzen liegt.

In allen anderen Fällen können die Schülerinnen und Schüler auch die Omnibusse der Autokraft nutzen, sie müssen aber die Schülerfahrkarten selbst kaufen. Monats-, Wochen- und Einzelfahrscheine können direkt beim Busfahrer erworben werden.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Eltern der im Eckernförder Stadtgebiet lebenden Schülerinnen und Schüler sich seit jeher selbst um die Beförderung ihrer Kinder zu kümmern haben. Viele dieser Kinder wohnen weiter als 4 km und zum Teil auch weiter als 6 km von ihrer Schule entfernt.

Die Information der Stadt Eckernförde ist sachlich richtig. Die Festsetzung des oben genannten Ortsmittelpunktes (Kreuzung L265/K57 an der Kapelle Westerthal) erfolgte im Jahr 1974 durch das Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein. Es gibt lediglich einen Ortsmittelpunkt je Gemeinde, festgesetzte Mittelpunkte von Ortsteilen bestehen nicht und hätten gemäß Schülerbeförderungssatzung auch keine Relevanz. Der anliegende Kartenausschnitt zeigt, dass der festgesetzte Ortsmittelpunkt auch real in der Mitte der Gemeinde liegt. Ein Antrag auf Verlegung des Ortsmittelpunktes würde somit keinen Sinn ergeben.

Um die Eltern zu unterstützen, besteht die Überlegung der Gemeinde die Schülerbeförderung zu bezuschussen.


Die Bezuschussung könnte wie folgt aussehen:
- die Bezuschussung gilt lediglich für die Klassenstufen 7-10 (die Klassenstufen 11-13 wurden bisher auch nicht befördert)
- nach Ablauf des Schuljahres 2017/2018 haben die Eltern bis 01.09.2018 Zeit, die Ausgaben für die Schülerbeförderung bei der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee einzureichen
- es erfolgt eine Bezuschussung i.H.v. 60 %, jedoch maximal 193,32 €
- eine Geschwisterermäßigung erfolgt nicht

Rechenbeispiel 1:
Die "Monatskarte Abo Schüler/Auszubildende" kostet 26,85 € monatlich und gilt für mindestens 12 Monate. Die Schüler können rund um die Uhr zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung pendeln. Die Gesamtkosten pro Jahr liegen bei 322,20 €. Die Kosten tragen die Eltern des Schülers und reichen die Rechnung nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 01.09.2018 bei der Amtsverwaltung ein. Die Gemeinde Windeby erstattet 193,32€. Der Eigenanteil liegt somit bei 128,88 €.

Rechenbeispiel 2:
Die Einzelkarte zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung kostet 1,80 €. Da das Kind in der Regel mit dem Fahrrad oder den Eltern zur Schule kommt, wird keine Monatskarte erworben, jedoch 222 Einzelkarten (unrealistisches Beispiel) erworben. Die Kosten in Höhe von 399,60 € tragen die Eltern und reichen die Rechnungen nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 01.09.2018 bei der Amtsverwaltung ein. Die Gemeinde Windeby erstattet 193,32 € (nicht 60%, 239,76 €). Der Eigenanteil liegt somit bei 206,28 €. 

Es handelt sich um schätzungsweise 35 Schüler. Die Kosten würden somit ca. 6.800 € betragen.
Die Kommunalaufsicht prüft aktuell die Zulässigkeit.

Beschluss:
Die Schülerbeförderung für das Schuljahr 2017/2018 wird von der Gemeinde Windeby bezuschusst. Die Bezuschussung gilt für Schüler der Klassenstufe 7-10 einer weiterführenden Schule in Eckernförde. Es erfolgt eine Bezuschussung i.H.v. 60 %, jedoch maximal 193,32 €. Eine Geschwisterermäßigung erfolgt nicht. Die Ausgaben der Eltern für die Schülerbeförderung sind nach Ablauf des Schuljahres 2017/2018 bis zum 01.09.2018 bei der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee einzureichen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Anschaffung von Weihnachtsfestbeleuchtung zur Anbringung an Straßenlaternen
Beschlussvorlage - 4/2017
Es besteht die Überlegung, 5 weitere Weihnachtsfestbeleuchtungen zur Anbringung an Straßenlaternen für die Gemeinde Windeby zu erwerben. Die Kosten pro Weihnachtsfestbeleuchtung liegen bei ca. 440 €.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, 5 Weihnachtsfestbeleuchtungen (Version LED-MB 33) für die Gemeinde Windeby zu erwerben.       

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Ralf Koberg 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender