Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.24 Uhr |
Ausschussvorsitzender Ralf Koberg |
wählbarer Bürger Alexander Güssow |
stellv. Mitglied Frank Möller (stellv. für Klaus-Dieter Kaschke) |
stellv. Mitglied Harald Paulikat (stellv. für Oliver Schulz) |
wählbarer Bürger Frank-Andreas Steffen |
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke (entschuldigt vert. durch Frank Möller) |
Ausschussmitglied Oliver Schulz (entschuldigt vert. durch Harald Paulikat) |
Bürgermeister Peter Pietrzak |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Verpflichtung wählbarer Bürger |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 28/2017 | |
6. | Erlass der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 24/2018 | |
7. | Tilgung eines Darlehens |
Beschlussvorlage - 26/2018 | |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 27/2018 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 28/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den TOP "Verpflichtung wählbarer Bürger" als neuer TOP 3 erweitert. Der Tagesordnungspunkt 10 wird nicht öffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Verpflichtung wählbarer Bürger |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die wählbaren Bürger gemäß § 21 GO.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 28/2017 Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.
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Beschluss: Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
ab hier anwesend: | Herr Peter Pietrzak |
zu TOP 6. | Erlass der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 24/2018 Die Entschädigungen des Bürgermeisters, die er gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 -3 der Entschädigungssatzung neben seiner Aufwandsentschädigung erhält, sind nach Auskunft von Bürgermeister Pietrzak neu zu überdenken. zu Nr. 1. Durch die Benutzung eines Wohnraums für dienstliche Zwecke entstehen keine zusätzlichen Kosten, wie es in der Satzung aufgeführt ist. Des Weiteren ist der administrative Aufwand für die Versteuerung dieser Zahlung, die durch den Bürgermeister selbst erfolgen muss, entsprechend groß. zu Nr. 2. Durch die Nutzung eines Diensthandys ist die Zahlung überflüssig. zu Nr. 3. Durch die Führung eines Fahrtenbuches werden auch nur die tatsächlichen Fahrtkosten abgerechnet. Dies verursacht auch keinen zusätzlichen Aufwand bei der Versteuerung. Durch die Änderung der Entschädigungssatzung gem. des Entwurfs für die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung erfolgt eine Aktualisierung hinsichtlich der tatsächlich notwendigen Entschädigungszahlungen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Tilgung eines Darlehens |
Beschlussvorlage - 26/2018 Die Gemeinde Windeby hat im Rahmen einer Umschuldung im Jahr 2009 ein Darlehen mit einer Gesamtsumme von 53.400,00 € aufgenommen. Der vereinbarte Zinssatz liegt bei 3,98%. Da die Zinsbindungsfrist am 31.03.2019 ausläuft, hat die Gemeinde die Möglichkeit, das Darlehen zu kündigen. Sollte die Gemeinde das Darlehen nicht kündigen oder bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist keine neuen Darlehensbedingungen vereinbart haben, so läuft das Darlehen zu veränderlichen Konditionen weiter. Es gilt dann der von der Bank für Darlehen dieser Art festgesetzte Zinssatz.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das Darlehen zum Ablauf der Festzinsvereinbarung, 31.03.2019, zu kündigen. Der Gesamtbetrag in Höhe von 47.074,70 € wird über den Haushalt 2019 bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 27/2018 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 161.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.357.900,-€ auf nunmehr 1.519.700,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 17.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 355.900,- € auf nunmehr 373.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Die fehlerhafte Übersicht der Schulden wurde geändert und liegt dem Protokoll bei.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 28/2018 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Die fehlerhafte Übersicht der Schulden wurde geändert und liegt dem Protokoll bei. Zudem wurde das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Kochendorf zur Kenntnis genommen. Der Haushalt sieht Bau- und Planungskosten für das Feuerwehrgerätehaus, sowie Ausgaben für Bauleitplanung vor. Vor dem Start der Maßnahme sollen Fördermöglichkeiten geprüft werden.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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Christian Levien | Ralf Koberg |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |