Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.08 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.35 Uhr |
Ausschussvorsitzender Ralf Koberg |
wählbarer Bürger Alexander Güssow |
stellv. Mitglied Frank Möller (stellv. für Klaus-Dieter Kaschke) |
Ausschussmitglied Oliver Schulz |
wählbarer Bürger Frank-Andreas Steffen |
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke (entschuldigt vert. durch Frank Möller) |
Bürgermeister Peter Pietrzak |
Gemeindevertreter Harald Paulikat |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 9/2019 | |
5. | Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband |
Beschlussvorlage - 5/2019 | |
6. | Zuschuss an den Gesangverein |
7. | Weltkulturerbefeier |
Beschlussvorlage - 12/2019 | |
8. | Anschaffung von Laptop, Beamer und Leinwand für die Gemeindefreizeitstätte |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:08 Uhr statt 18:30 Uhr (auf Grund fehlender Beschlussfähigkeit), stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den TOP "Anschaffung von Laptop, Beamer und Leinwand für die Gemeindefreizeitstätte " als neuer TOP 8 erweitert. Der TOP 9 wird nicht öffentlich behandelt.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 9/2019 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2018.
|
Beschluss: Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband |
Beschlussvorlage - 5/2019 Die Gemeinde Windeby war bis zum 31.03.2015 dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) angeschlossen. Daher bestand die Pflicht, alle Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einzugruppieren. Dies war zum damaligen Zeitpunkt von der Gemeinde nicht mehr gewünscht, deshalb erfolgte zum 01.04.2015 ein Austritt aus dem KAV. Mittlerweile wurde auch im Rahmen der Gleichbehandlung der Beschäftigten eine Eingruppierung aller 4 Beschäftigten vorgenommen. Zweck des Verbandes ist die Wahrung der gemeinsamen Interessen der Verbandsmitglieder in der Position als Arbeitgeber. In folgenden Situationen steht der KAV hilfreich zur Seite: - Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite bei Tarifverträgen und Verhandlungsführer mit den Gewerkschaften - Berater bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, in der Berufungsinstanz Übernahme der Prozessvertretung - Berater in allen Fragen des Tarif- und Arbeitsrechts aus der täglichen Praxis - Kostenlose Übersendung der aktuellen Rundschreiben mit den neuesten Informationen und Entwicklungen im Tarif- und Arbeitsrecht Angesichts der komplexen Rechtsmaterie und der enormen finanziellen Risiken kann es sich ein Arbeitgeber in der heutigen Zeit gar nicht mehr leisten, die Personalverwaltung ohne kompetente Rechtshilfe zu führen. Die Gemeinde sollte nochmals über einen Wiedereintritt in den KAV nachdenken, da der KAV als kompetenter Experte den Arbeitgebern seit Jahren zur Seite steht und die Hilfe sowie die jeweils auf dem aktuellen Stand gehaltenen Formulare wie z. B. Arbeitsverträge, Abmahnungen etc. regelmäßig in Anspruch genommen werden könnten, was eine rechtssichere Abarbeitung von Personalfällen gewährleistet. Der monatliche Beitrag würde derzeit für die Gemeinde Windeby bei 4 Beschäftigten 19,00 € betragen.
|
Beschluss: Es wird beschlossen Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband zu werden.
|
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Zuschuss an den Gesangverein |
Der Gesangverein Windeby feiert in diesem Jahr sein 70-jähriges Jubiläum und fährt in der Zeit vom 12.05. – 16.05.2019 in das Erzgebirge. Es besteht die Überlegung das Jubiläum mit einem einmaligen Zuschuss zu unterstützen. Beschluss: Es wird beschlossen einen einmaligen Zuschuss zum 70-jährigen Jubiläum in Höhe von 500,00 € zu gewähren.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Weltkulturerbefeier |
Beschlussvorlage - 12/2019 Die Ernennung von Danewerk und Osterwall zum UNESCO-Kulturerbe soll in den dazugehörigen Gemeinden am 30.6.2019 gefeiert werden. Es sind verschiedene Feiern geplant, eine wird die Gemeinde Windeby ausrichten und zwar in Sichtweite des Osterwalls. Für die Ausrichtung der Feier müssen Gelder zur Verfügung gestellt werden.
|
Beschluss: Es wird beschlossen für die Weltkulturerbefeier 3.500,00 € zur Verfügung zu stellen.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Anschaffung von Laptop, Beamer und Leinwand für die Gemeindefreizeitstätte |
Es besteht die Überlegung die Gemeindefreizeitstätte mit Laptop, Beamer und Leinwand auszustatten. Die Anschaffungen sind für Sitzungen, Vorträge aber auch Filmvorführungen vorgesehen. Das Thema wird vom Ausschuss positiv angesehen. Der Bürgermeister wird gebeten ein entsprechendes Angebot einzuholen um das Thema weiter voran zu treiben.
|
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
|
Christian Levien | Ralf Koberg |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |