N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 08.11.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.06 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
stellvertr. Ausschussvorsitzender Ralf Koberg
Ausschussmitglied Gero Reimer
wählbarer Bürger Heinrich Suhr
wählbare Bürgerin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Klaus-Peter Haß
Gemeindevertreter Gerhard Wodi
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Klärschlammverbringung aus der Teichkläranlage Friedland
  Beschlussvorlage - 19/2010
6. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 20/2010
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 21/2010
8. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 22/2010

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Es erfolgt kein gesonderter Bericht durch den Ausschussvorsitzenden.


zu TOP 5. Klärschlammverbringung aus der Teichkläranlage Friedland
Beschlussvorlage - 19/2010
Das Abwasser aus dem Ortsteil Friedland fließt über das Mischwasserkanalsystem der Teichkläranlage zu. Dort setzen sich im Teich 1 die Feststoffe in Form von Klärschlamm ab. Seit Bau der Anlage im Jahre 1985 / 1986 wurde der Schlamm noch nie entnommen, so dass eine Entschlammung anzuraten ist. Im Absetzbereich haben sich Inseln gebildet, die bereits mit Quecke ... bewachsen sind.

Der eingelagerte Schlamm wurde im Juli beprobt und untersucht und hat eine Kupferkonzentration von 592 mg/kg ergeben. Damit ist eine landwirtschaftliche Verbringung gemäß Klärschlammverordnung möglich und zulässig. Die Akquise geeigneter landwirtschaftlicher Flächen erfolgt nach Beschlussfassung.

Eine im Teich 1 installierte kombinierte Tauch- und Trennwand sorgt dafür, dass sich der eingetragene Schlamm nicht über die gesamte Teichfläche verteilt, sondern sich im vorderen Bereich konzentriert. Dieses macht Sinn, da folgende Entschlammungstechnik angewendet wird.

Die festen Schlamminseln und Ablagerungen an den Böschungen sowie der Sandeintrag am Zulauf müssen zunächst mit einem Langarmbagger ausgehoben und verbracht werden. Anschließend muss der Teichwasserspiegel soweit abgesenkt werden, dass eine homogenisierbare Menge an Wasser- und Schlammgemisch übrig bleibt. Da die Trennwand einem einseitigen Wasserdruck nicht Stand halten würde, muss der Wasserspiegel sowohl links wie rechts der Mauer gleichmäßig abgesenkt werden. In der Regel muss eine Tiefe von 1,00 bis 1,20 m im Teich verbleiben, weil der Rührpropellar weder auf der Sohle Schäden anrichten noch über dem Spiegel ausschlagen soll.
Durch die Abdrift feiner Bestandteile des Schlamms über die Tauchwand hinweg, hat sich auch hinter der Wand Schlamm abgelagert. Dieser müsste mit einem Langarmbagger auf die andere Seite der Wand verbracht und dort mit abgepumpt werden. Im der Summe sind somit rund 450 m³ Schlamm flüssig abzufahren.

In der Summe werden die Kosten auf rund 13.000 € geschätzt.

Folgende Gründe sprechen stichwortartig für eine Umsetzung der Maßnahme in 2011:
  • Kupferkonzentration < 800 mg/kg
  • Absenkung des Kupfergrenzwertes mit Novellierung der KlärschlammVO seit langem angedroht, dann nur thermische Verwertung als Entsorgungsweg, ergo teurer!
  • Heute muss nur das Volumen nach Spiegelsenkung V1 und V2 abgefahren werden. Wenn zunehmend Schlamm infolge Überfüllung des Absetzbereiches über die Tauchwand gelangt, muss in einigen Jahren V1 + V2 + V3 abgefahren werden. Das Volumen würde sich mindestens verdreifachen, damit die Kosten auch.


Thema Abdichtung des Teiches 3:

Für 2010 war geplant, die Weidenstubben aus den Böschungen zu beseitigen und die entstehenden Löcher mit Lehm zu verschließen. Infolge der Wetterkapriolen 2010 wurde die Umsetzung der Maßnahme vom Frühjahr in den Sommer verschoben. Allerdings stellte sich im Sommer heraus, dass für die Entschlammung des Teiches 1 ebenfalls ein Bagger anfahren muss. Da für diese Arbeiten auch eine leistungsfähige Pumpe vor Ort ist, könnte man die Entschlammung des Teiches 1 zusammen mit der Abdichtung des Teiches 3 durchführen. Somit wurde der gefasste Beschluss zur Abdichtung bisher noch nicht umgesetzt. Zudem haben die vielen Niederschläge in 2010 dafür gesorgt, dass die Teichanlage nahezu immer einen Abfluss hatte. Mithin war die mögliche Versickerungsthematik nicht offensichtlich.


Thema Teichkläranlage Kochendorf:

Auch hier wurde bei der Gelegenheit der Schlamm auf Kupfer untersucht. Hier wurde eine Konzentration von 822 mg/kg attestiert. Die Gründe für die unterschiedlichen Konzentrationen in den beiden Anlagen sind nicht eindeutig nachvollziehbar.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Schlammverbringung aus der Teichkläranlage Friedland in 2011 vorzunehmen. Die geschätzten Kosten von rund 13.000 € werden anerkannt und in den Verwaltungshaushalt eingestellt. Ferner wird der geschätzte Aufwand für die Abdichtung des Teiches 3 in Höhe von rund 4.700 € bereitgestellt (Beschluss vom 15.09.2009).

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 20/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 39 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Die Angelegenheit wird vorerst zurückgestellt. Ein Beschluss wird nach Lieferung von weiteren Informationen durch die Verwaltung in der nächsten Gemeindevertretung erfolgen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 21/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 82.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.013.600,- € auf nunmehr 1.096.300,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 167.300,- € auf nunmehr 167.500,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Die geänderte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010, sowie die geänderten Anlagen zum Haushaltsplan werden dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 22/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Nach abschließender Beratung des Haushaltes 2011wurde beschlossen, die Hebesätze wie folgt zu erhöhen: Grundsteuer A und B 280 %, Gewerbesteuer 340 %. Die Änderung der Hebesätze hat zur Folge, dass sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um ca. 12.000 € erhöhen. Auf Grund der Änderungen im Haushalt, werden der geänderte Haushalt, die geänderte Haushaltssatzung und die geänderten Anlagen dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
991.800 €
in der Ausgabe auf
991.800 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
131.700 €
in der Ausgabe auf
131.700 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
247.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
3,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender