N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 16.03.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  17.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
stellvertr. Ausschussvorsitzender Ralf Koberg
wählbarer Bürger Heinrich Suhr

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Gero Reimer (entschuldigt )
wählbare Bürgerin Claudia Wolfsdorf (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2011
6. Fördermittel für Straßensanierung

I. Öffentlicher Teil
Der Tagesordnung wird der „Fördermittel für Straßensanierung“ als neuer Punkt 6 hinzugefügt.

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Im Rahmen der Eröffnung der Sitzung wird durch Frau Werner darum gebeten, künftige Finanzausschusssitzungen ab 19:00 Uhr stattfinden zu lassen. Zudem möchte sie bei der Terminplanung mit eingebunden werden. Herr Kaschke erläutert, dass er von einer Absprache der Verwaltung mit der Bürgermeisterin ausgegangen sei und eine Einbindung bei künftigen Sitzungen erfolgen wird.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnung wird der Punkt „Fördermittel für Straßensanierung“ hinzugefügt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Es erfolgt kein gesonderter Bericht durch den Ausschussvorsitzenden.


zu TOP 5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2010, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2010 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2011

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Windeby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2010.


Im Rahmen der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben des Jugendfeuerwehrhaushaltes fällt auf, dass der Gemeinde auf Grund eines Formfehlers ein Zuschuss vom Kreis für die Ausstattung der Jugendfeuerwehr verloren gegangen ist. Die Bürgermeisterin wird schriftlich um Kulanz beim Kreis bitten.

Die Gemeinde gewährt Jahr für Jahr einen Zuschuss an Vereine und Verbände. Auf Grund der damaligen Umstellung von DM auf € sind dies sehr krumme Beträge. Im Rahmen des nächsten Finanzausschuss sollen diese geglättet werden.

Bei der Überprüfung der Einnahmen im Bereich Straßen, Wege und Plätze wird festgestellt, dass der Anordnung keine Abrechnung der Schredderaktion anliegt. In Zukunft soll auf Anlagen zu Einzahlungen und Auszahlungen geachtet werden.

Während der Prüfung fällt eine Rechnung der Firma ESE auf. In der Rechnung wird die Gemeinde Windeby genannt. Auf dem Lieferschein taucht jedoch als Leistungsort die Gemeindefreizeitstätte in Goosefeld auf. Eine Prüfung durch Herrn Andresen hat ergeben, dass die Rechnung durch die Gemeinde Goosefeld beglichen werden muss. Der gezahlte Rechnungsbetrag wird der Gemeinde Windeby im Jahr 2011 gutgeschrieben.

Zudem fällt eine Rechnung der Glaserei Schenk auf. Abgerechnet wurde eine neue Scheibe der Außentür der Gemeindefreizeitstätte, da die alte beschädigt war. Die Gemeinde hat eine Glasversicherung beim Schleswiger Versicherungsverein a.G.. Herr Schütte, von der Verwaltung, wird sich um eine Erstattung durch die Versicherung bemühen.

Auf Grund einer vorliegenden Abrechnung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald stellt sich die Frage, welche Aufgaben diese Gemeinschaft übernimmt. Laut Internetauftritt ist es ihre Aufgabe, die Bedeutung der Landespflege für die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und einen ausgeglichenen Naturhaushalt hinzuweisen, die Verantwortung für die Gestaltung, Pflege und Nutzung der bebauten und unbebauten Landschaft aufzuzeigen, als anerkannter Naturschutzverband die Mitwirkungsrechte wahrzunehmen und sich besonders bei Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen, schädigende Eingriffe in den Wald und in andere Landschaftselemente sowie die Beeinträchtigung ihrer Funktionen abzuwenden, die Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung des Waldes für das Gemeinwohl aufzuklären, in den jungen Menschen Verständnis für die Vorgänge in der Natur zu wecken, insbesondere die Jugend für eine verständnisvolle Einstellung zum Wald und seiner Pflege zu gewinnen, die Forst- und Holzwirtschaft darin zu unterstützen, dass sie mit einer standortgemäßen, naturnahen Waldbewirtschaftung zur Erhaltung der Bodenkraft und zur nachhaltigen Gesundheit des Waldes beitragen kann und so die Erfüllung aller Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen gesichert wird, die Forschung auf dem Gebiet der Forst- und Holzwirtschaft sowie der Landespflege fördern.

Bei der Prüfung des Bereiches der Mietwohnung stellt sich die Frage, ob eine jährliche Anpassungsrechnung durch die Verwaltung gefertigt wird. Laut Rücksprache mit Herrn Stöcks wird eine solche Anpassungsrechnung nur auf Beschluss der Gemeindevertretung durchgeführt.

Im Rahmen der Prüfung des Titels „Aktion Ferienspaß“ wird festgestellt, dass der Haushaltsansatz deutlich höher ist als die tatsächlichen Ausgaben. Das war auch schon im Haushaltsjahr 2009 der Fall. Um den Haushalt 2012 genauer planen zu können, soll ein Gespräch mit Herrn Leckband erfolgen.

Der Bereich 3600.62900, Veranstaltungskosten im Bereich Dorf- und Gemeindepflege, ist im Haushaltsjahr 2010 mit 631,41 € überzogen. Insgesamt wurden im Bereich Dorf- und Gemeindepflege im Jahr 2010 1.915,20 € verausgabt. Im Jahr 2009 waren es 2.500,00 €. Grund für die Mehrausgaben im Jahr 2010 im Bereich 36000.62900 ist lediglich eine Fehlbuchung.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Windeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Fassung mit Maßgabe der oben genannten Bemerkungen zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Fördermittel für Straßensanierung

Im Ausschuss wird berichtet, dass Gemeinden laut diversen Zeitungsartikeln die Möglichkeit haben, Fördermittel in Höhe von 75 % für Straßensanierungen auf Grund von Winterschäden zu erhalten. Laut Prüfung durch die Verwaltung besteht kein Winterförderungsprogramm 2010/2011, welches durch die Gemeinde Windeby in Anspruch genommen werden könnte. 



Christian Levien  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender