N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Windeby vom 24.10.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke
stellvertr. Ausschussvorsitzender Ralf Koberg
Ausschussmitglied Gero Reimer
wählbarer Bürger Heinrich Suhr
wählbare Bürgerin Claudia Wolfsdorf

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Klaus-Peter Haß
Gemeindevertreter Stefan Leckband
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Wehrführer Thomas Jundel

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 24/2011
5. Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 22/2011
7. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 27/2011
8. Förderung von Straßensanierungen
9. Zuschüsse an Vereine und Verbände
10. Finanzlage 2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnung wird der TOP „Finanzlage 2011“ hinzugefügt. Zudem werden die Tagesordnungspunkte 5 und 6 getauscht, da der eingeladene Wehrführer Thomas Jundel sich etwas verspätet.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass der nächste Finanzausschuss am 10.11.2011 um 19:00 Uhr im Amtsgebäude stattfinden wird.


zu TOP 6. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 24/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Satzung über das Aufstellen von Plakaten zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 5. Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 22/2011

Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Die fachliche Vorbereitung und Verantwortung obliegt der Gemeindewehrführung der Feuerwehr.

Ziel ist es, auf der Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Verantwortlich für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist als Träger des Feuerwehrwesens die Gemeinde. Für die organisatorische und fachtechnische Einsatzbereitschaft der Feuerwehr trägt die Gemeindewehrführung die Verantwortung.


Der Feuerwehrbedarfsplan ist zwischenzeitlich von der Wehrführung erarbeitet worden und bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.


Beschluss:

Der Feuerwehrbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen, zudem wird besonders die Personalsituation der Feuerwehr zur Kenntnis genommen. Der Wehrführer wird Unterstützung durch die Bürgermeisterin bei der Mitgliedergewinnung erhalten. Im Jahr 2012 wird erneut über den Feuerwehrbedarfsplan sowie die angebrachten Maßnahmen beraten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 7. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 27/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2001 30,00 € für den ersten, 45,00 € für den zweiten und 60,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die Änderung hinsichtlich der Herdengebrauchshunde ist redaktionellen und klarstellenden Charakters und hat keine weiteren Auswirkungen.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Diese gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.


Beschluss:

Die Bürgermeisterin Frau Werner hat am 08. November 2011 eine Überprüfung der angemeldeten Hunde vorgenommen. Der Überprüfungsvermerk liegt dem Protokoll bei. Es wird beschlossen die Hundesteuersatzung nicht zu ändern.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 8. Förderung von Straßensanierungen

Im Jahr 2010 hat die Gemeinde Windeby Fördergelder für die Sanierung von Straßen, die auf Grund des Winters saniert werden mussten, in Höhe von 417,13 € erhalten. Laut Rücksprache mit Herrn Andresen bestehen derzeit keine Förderprogramme, von denen die Gemeinde Windeby profitieren könnte. 


zu TOP 9. Zuschüsse an Vereine und Verbände

Auf Grund der Umstellung von DM auf Euro im Jahr 2001 werden die Zuschüsse an Vereine und Verbände in „krummen Beträgen“ ausgezahlt. Ab dem Jahr 2012 werden die Zuschüsse wie folgt angeglichen:

Toten- und Knochenbruchgilde:             180,00 €
FFW Kochendorf:                                    310,00 €
FFW Goosefeld:                                    105,00 €
Gesangsverein:                                    205,00 €
Theatergruppe:                                     105,00 €
DRK Ortsverein Windeby:                        310,00 €
DRK Ortsverein Goosefeld:                        55,00 €
Kirchliches Verwaltungszentrum:            140,00 €
SV Kochendorf:                        1.280,00 €


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Finanzlage 2011

- Die geplante Klärschlammentsorgung wird erst im Jahr 2012 durchgeführt, finanziert wird sie durch die Sonderrücklage (17.000 €)
- Auf Grund des hohen Überschusses im Bereich der Ortsentwässerung in 2011 erfolgt eine Gebührensenkung in 2012
- Auf Grund von Gewerbesteuerrückzahlungen liegen keine Gewerbesteuereinnahmen vor
- Es liegt ein Defizit in Höhe von 12.000 € im Verwaltungshaushalt 2011 vor
- Auf Grund der Umstellung der Straßenbeleuchtung (6.000 €), der Gasheizung in der Gemeindefreizeitstätte (23.600 €) und der Erneuerung der Fenster (7.000 €), erfolgt eine Rücklagenentnahme in 2011 in Höhe von 44.000 €
- Auf Grund des Kanalkatasters erfolgt eine Entnahme aus der Abschreibungsrücklage in Höhe von 61.000 €


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Christian Levien  Klaus-Dieter Kaschke 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender