Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Ausschussvorsitzender Klaus-Peter Haß |
Ausschussmitglied Heiko Basener |
wählbarer Bürger Arno Utecht (stellv. für Marcus Klaes) |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Wodi |
wählbarer Bürger Marcus Klaes (entschuldigt vert. durch Arno Utecht) |
wählbarer Bürger Volker Wegner (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Jutta Werner |
Gemeindevertreter Ralf Koberg |
Protokollführer/in Jan Andresen |
Gast Ralf Basener |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Winterdienst |
6. | Ersatzbeschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Friedensthal |
Beschlussvorlage - 5/2013 | |
7. | Erneuerung von Fenstern und ggf. Türen im Mietshaus "Frohsein 5" |
Beschlussvorlage - 4/2013 | |
8. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
8.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 1/2013 | |
8.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Der von der Verwaltung unterbreitete Vorschlag, den TOP 9 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, wird angenommen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Herr Haß berichtet:
Herr Wodi berichtet:
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zu TOP 5. | Winterdienst |
Herr Thoenneßen berichtet, dass er Zweifel habe, dass der Winterdienst effektiv ausgeführt wird. Herr Ritterbusch als ausführender Dienstleister hätte in der Sitzung die Gelegenheit gehabt, selbst Stellung zu nehmen. Er war eingeladen, hat aber am Nachmittag des Sitzungstages aus terminlichen Gründen die Teilnahme an der Sitzung abgesagt. Daher versuchen der Bauausschuss, die Bürgermeisterin und Herr Andresen zu erklären, wie der Winterdienst organisiert ist. Nach Erörterung kommt man zu folgendem Schluss:
Herr Thoenneßen bedankt sich dafür, dass er vortragen durfte. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. |
zu TOP 6. | Ersatzbeschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Friedensthal |
Beschlussvorlage - 5/2013 Die Rutsche und die Doppelschaukel des Spielplatzes Friedensthal sind abgängig. Das Protokoll der Sicherheitsüberprüfung nach DIN EN 1176 zeigt die verschiedenen Mängel auf. Da eine Sanierung der Geräte nach Auffassung von Herrn Andresen nicht wirtschaftlich ist, wird die Erneuerung vorgeschlagen. Aus Gründen der Dauerhaftigkeit werden Stahl- oder Alugeräte empfohlen. Auch wenn die Rutsche ohne Befund beurteilt wird, so ist sie nicht mehr als solche zu gebrauchen. Die Holzrutschfläche ist derart stumpf, dass ein Rutschen nicht mehr möglich. Demontage der Alt- und Montage der Neugeräte: Die alten Geräte müssen abgebaut und die neuen montiert werden. Es muss im Bereich der vom Hersteller definierten Fallschutzflächen der Oberboden abgetragen und eine 40 cm starke Fallschutzschicht ausgebildet werden. Da der Spielplatz durch Bäume stark beschattet wird, sollte kein Rindenmulch, sondern gewaschener Sand 0/2 verwendet werden. Anliegende Kostenschätzung liefert verschiedene Alternativen an Geräten und die Montagekosten nebst Herstellung der Fallschutzflächen. Die Kosten für die Lieferung und Montage einer Basisausstattung belaufen sich auf geschätzte 8.000 €. Sofern andere Alternativen in Frage kommen, so können die Kosten umgerechnet werden. Anliegende Fotos zeigen die verschiedenen Geräte beispielhaft. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Ersatzbeschaffungen in Form einer Rutsche und einer Doppelschaukel nebst Kletternetz zu tätigen und zu montieren. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag zu erteilen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 9.800 € werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erneuerung von Fenstern und ggf. Türen im Mietshaus "Frohsein 5" |
Beschlussvorlage - 4/2013 Frau Bürgermeisterin Werner hatte kürzlich anlässlich eines Geburtstages der Mieterin die Gelegenheit, das von der Gemeinde vermietete Objekt „Frohsein 5“ zu besichtigen. Die 2011 erneuerten Fenster wurden seitens der Mieter gelobt. Gleichzeitig wurde aber darauf aufmerksam gemacht, dass die seinerzeit noch nicht erneuerten Fenster (Erstausstattung aus 1966) zunehmend undicht sind. In den Laibungen zeigt sich starke Schimmelbildung. Frau Werner bat Herrn Andresen, eine Beschlussvorlage für die Erneuerung der übrigen Fenster zu fertigen. Bei einem Ortstermin von Herrn Andresen am 24.01.2013 bestätigte sich der Zustandsbericht der Bürgermeisterin. Zusätzlich fielen die aus heutiger, energetischer Hinsicht mangelhaften Türen (Hauseingangs- und Nebeneingangstür) auf. Daher hat Herr Andresen zwei Kostenschätzungen erstellt.
Im Sinne der Substanzerhaltung ist ein Austausch gemäß 2. zu empfehlen. Um dem Schimmelproblem der Laibungen Herr zu werden, empfiehlt Herr Andresen den Einsatz von Calciumsilikatplatten. Diese vereinen folgende positive Eigenschaften:
Die Platten dürfen nur im System verbaut werden, das heißt, der Kleber und die Untergrund - sowie Endbehandlung müssen auf die Platten abgestimmt sein. Die Kosten sind relativ hoch, die Erfolgsquote aber auch. Die Platten dürfen nicht übertapeziert werden, da die Tapete mit den Cellulosebestandteilen wieder einen Nährboden für Schimmelpilze darstellen würde. Die Umsetzung einer Maßnahme wäre aus Witterungsgründen ab April zu empfehlen. |
In der Sitzung stellte Herr Heiko Basener Herrn Andresen die Frage, ob die Kostendifferenz zwischen Sanierung Fenster und Sanierung Fenster + Türen plausibel sei. Herr Andresen muss Herrn Basener Recht geben, tatsächlich hat sich in der Kostenschätzung ein Fehler eingeschlichen. Die Lieferung der Nebeneingangstür war als Bedarfsposition nicht in den Gesamtpreis eingeflossen. Daher wurden die Kosten im protokollierten Beschluss gegenüber der Vorlage auf 10.000 € erhöht. Ferner wird überlegt, ob eine Mietpreisanpassung nach der Sanierung angemessen wäre. Die Beratung darüber soll im Finanzausschuss erfolgen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Fenster und die Türen des Mietshauses „Frohsein 5“ zu erneuern. Die geschätzten Kosten in Höhe von rund 10.000 € werden anerkannt und im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Verwaltung führt zum nächsten Finanzausschuss auf, wie sich die jetzige Miete zusammensetzt und erarbeitet einen Vorschlag zur Mieterhöhung. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
zu TOP 8.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 1/2013 Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Windeby wären das die Bundesstraße 76 und 203 (B 76 und B 203). Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden. |
Beschluss: Der TOP wird auf Grund weiteren Beratungsbedarfs auf die GV vertagt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013 In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Windeby wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Windeby erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt. |
Beschluss: Der TOP wird auf Grund weiteren Beratungsbedarfs auf die GV vertagt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Herr Wodi merkt an, dass es vor dem Bau zweier zusätzlicher SW- Pumpstationen auf dem Gut Windeby besser gewesen wäre, wenn der Bauausschuss darüber beraten hätte. Dann hätte der Ausschuss am Planungsprozess teilnehmen können und Anregungen zur Prüfung aufgeben können. |
Jan Andresen | Klaus-Peter Haß |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |